﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20063522</id><updated>2023-07-28T11:54:18Z</updated><additionalIndexing>28;Bewilligung;Verwaltungsformalität;privates Unternehmen;Kinderbetreuung;Vereinfachung von Verfahren</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2636</code><gender>m</gender><id>1128</id><name>Wäfler Markus</name><officialDenomination>Wäfler Markus</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion E</abbreviation><code>E</code><id>102</id><name>EVP/EDU Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-10-05T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4714</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01040207</key><name>Kinderbetreuung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08060113</key><name>Verwaltungsformalität</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503020801</key><name>Vereinfachung von Verfahren</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010102</key><name>Bewilligung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703060109</key><name>privates Unternehmen</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-03-23T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2006-12-15T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2006-10-05T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2007-03-23T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2449</code><gender>m</gender><id>396</id><name>Waber Christian</name><officialDenomination>Waber</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2636</code><gender>m</gender><id>1128</id><name>Wäfler Markus</name><officialDenomination>Wäfler Markus</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion E</abbreviation><code>E</code><id>102</id><name>EVP/EDU Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>06.3522</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die Einrichtungen für die familienexterne Kinderbetreuung eine wichtige Funktion hinsichtlich einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben und dass die Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes zu fördern ist. Er hat sich deshalb auch für die Weiterführung des Impulsprogramms zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung ausgesprochen, welche vom Parlament in der Herbstsession 2006 gutgeheissen wurde. Er ist allerdings auch der Meinung, dass die Bereitstellung und Finanzierung dieser Infrastruktur grundsätzlich eine Aufgabe von Kantonen und Gemeinden ist und zu keiner Daueraufgabe des Bundes werden soll. Der Bund muss sich deshalb grösste Zurückhaltung hinsichtlich Vorschriften in diesem Bereich auferlegen. Zu den Fragen im Einzelnen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie Studien zeigen, spielt der Preis bei der Inanspruchnahme von Einrichtungen für die familienexterne Kinderbetreuung tatsächlich eine zentrale Rolle. Allerdings verlangen die meisten öffentlichen oder durch die Kantone und Gemeinden subventionierten Einrichtungen von den Eltern nach Einkommen gestaffelte Beiträge. Somit können heute nicht nur wirtschaftlich gutgestellte Eltern solche Einrichtungen nutzen. Die Kosten der verschiedenen Einrichtungen werden nicht nur durch die kantonalen Vorschriften bezüglich der Einrichtung und des Personals bestimmt. Massgebend sind auch noch andere Faktoren wie beispielsweise das örtliche Niveau der Löhne und Mieten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Vorschriften bezüglich Einrichtungen und Personal für die familienexterne Kinderbetreuung möglichst einfach und zweckmässig sein sollen und übertriebener Perfektionismus zu vermeiden ist. In der Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (SR 211.222.338) fordert der Bund für die Errichtung von privaten Kindertagesstätten eine Bewilligung einer durch den Kanton bestimmten Behörde (Art. 13). Als Voraussetzung für die Bewilligung müssen insbesondere die Mitarbeitenden für diese Aufgabe geeignet und in genügender Anzahl vorhanden sein (Art. 15). Detailliertere Vorschriften werden durch den Bundesgesetzgeber nicht gemacht. Es ist den Kantonen überlassen, sich mit diesem Mindeststandard zu begnügen oder darüber hinausgehende Vorschriften zu erlassen (Art. 3). Im Übrigen macht in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c das Bundesgesetz über die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (SR 861) die Ausrichtung von Finanzhilfen ebenfalls von der Einhaltung der kantonalen Qualitätsanforderungen abhängig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bund hat keine Gesetzgebungskompetenz im Bereich der familienexternen Kinderbetreuung. Artikel 116 Absatz 1 zweiter Satz der Bundesverfassung erlaubt ihm lediglich, Massnahmen zum Schutz der Familie zu unterstützen. Auf dieser Verfassungsgrundlage können keine materiellen Bestimmungen für den Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen eingeführt werden. Dieser Bereich fällt daher grundsätzlich in die Zuständigkeit von Kantonen und Gemeinden; dies umso mehr, als - nach Auslaufen des Impulsprogramms des Bundes - die Einrichtungen ausschliesslich durch Kantone und Gemeinden subventioniert werden. Im Rahmen der Umsetzung der vom Parlament überwiesenen Motion Fehr 03.3603 wird der Bund zusammen mit den Kantonen, Gemeinden, Sozialpartnern und NGO klären, mit welchen Massnahmen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden kann.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich ersuche den Bundesrat um Klärung und Stellungnahme zu folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Bei der Errichtung von Einrichtungen für die familienexterne Kinderbetreuung wie z. B. Kinderhorte, Kindertagesstätten usw. mit öffentlicher oder privater Trägerschaft und Finanzierung gibt das Bundesrecht den Kantonen die Kompetenz, verbindliche Normen für die Einrichtung und den Betrieb solcher Einrichtungen zu erlassen. In der Praxis werden dadurch insbesondere private Initiativen für die Errichtung solcher Kinderbetreuungseinrichtungen torpediert, weil z. B. die verfügbaren Raumflächen oder Fensterflächen nicht den zum Teil überrissenen kantonalen Normen entsprechen oder die zur Verfügung stehenden Betreuungspersonen nicht die verlangten Diplome vorweisen können. Dadurch werden eigentlich erwünschte kostengünstige Kinderbetreuungsangebote durch überrissene staatliche Vorschriften verhindert. Möglich sind damit nur mit den Sozialnormen konforme, entsprechend teure Kinderbetreuungseinrichtungen, welche nur von Eltern mit entsprechend hohen Einkommen genutzt werden können. Notwendig sind aber vorab kostengünstige Kinderbetreuungseinrichtungen für Eltern mit niedrigeren Einkommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist er nicht auch der Ansicht, dass angesichts des Bedarfes an kostengünstigen Kinderbetreuungseinrichtungen die Errichtung und der Betrieb solcher Institutionen nicht durch überrissene Normen einer zumindest fragwürdigen kantonalen Sozialadministration behindert werden dürfen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er bereit, eine Beschränkung des kantonalen Sozialnormenwildwuchses im Bereich der Errichtung und des Betriebes von Kinderbetreuungseinrichtungen mit privater oder öffentlicher Trägerschaft vorzunehmen, um die heutige administrative Verhinderung von privaten Initativen in diesem Bereich zu reduzieren oder abzuschaffen; dies, indem auf Bundesebene die Bedingungen an die Errichtung und den Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen abschliessend festgelegt werden, z. B. auf die vorgängige schriftliche Dokumentierung der Finanzierung, der Haftungs- und Versicherungsregelung, der ethischen, religiösen und pädagogischen Erziehungsgrundsätze, der personellen Organisation, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Abbau von administrativen Hindernissen für die Errichtung von privaten Kindertagesstätten</value></text></texts><title>Abbau von administrativen Hindernissen für die Errichtung von privaten Kindertagesstätten</title></affair>