{"id":20063530,"updated":"2023-07-27T22:02:01Z","additionalIndexing":"2811;Einbürgerung;Sprache;Ausweis;Einkommen;Akkulturation;Integration der Zuwanderer;Bundesverfassung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2498,"gender":"m","id":474,"name":"Hess Bernhard","officialDenomination":"Hess Bernhard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktionslos","code":"FRAKTIONSLOS","id":99,"name":"Fraktionslos"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-10-05T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4714"},"descriptors":[{"key":"L05K0506010603","name":"Einbürgerung","type":1},{"key":"L05K0503010201","name":"Bundesverfassung","type":1},{"key":"L04K05060104","name":"Ausweis","type":1},{"key":"L05K0108030602","name":"Integration der Zuwanderer","type":1},{"key":"L04K01060103","name":"Sprache","type":1},{"key":"L04K07040502","name":"Einkommen","type":2},{"key":"L04K01060101","name":"Akkulturation","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-12-06T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil die Urheberin \/ der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist","type":42}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2007-11-14T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1159999200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1196895600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2498,"gender":"m","id":474,"name":"Hess Bernhard","officialDenomination":"Hess Bernhard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktionslos","code":"FRAKTIONSLOS","id":99,"name":"Fraktionslos"},"type":"author"}],"shortId":"06.3530","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In Artikel 38 Absatz 2 der Bundesverfassung ist vorgesehen, dass der Bund minimale Vorschriften für die Kantone erlässt, die für die Einbürgerungen durch die Kantone und Gemeinden zu beachten sind. Angesichts der jüngsten Erfahrungen und der Tatsache, dass in den kommenden Jahren und Jahrzehnten Hunderttausende von Ausländern aus den verschiedensten Kulturen eingebürgert werden wollen, ist diese Formulierung ungenügend. Die multikulturelle, viersprachige Schweiz droht in einem Völkerbrei unterzugehen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Artikel 38 Absatz 2 der Bundesverfassung sieht im Bereiche der ordentlichen Einbürgerung für den Bund nur die Rolle vor, Mindestvorschriften über die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern zu erlassen und bei deren Vorhandensein die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung zu erteilen. Die hauptsächliche Kompetenz für die ordentlichen Einbürgerungen liegt demnach bei den lokalen Behörden, d. h. bei den Kantonen sowie nach Massgabe des kantonalen Rechts bei den Gemeinden.<\/p><p>Die Einbürgerung setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber die schweizerische Rechtsordnung beachtet und die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet. Wer eingebürgert werden will, muss somit unsere Verfassung sowie die schweizerischen Gesetze akzeptieren und einen guten Leumund besitzen. Bereits unter geltendem Recht prüft der Bund nicht nur bei den erleichterten, sondern auch bei den ordentlichen Einbürgerungen, dass keine Personen eingebürgert werden, welche gegen die schweizerische Rechtsordnung verstossen und die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden. Anhand des Zentralen Strafregisters findet nicht nur eine Überprüfung hinsichtlich ungelöschter Vorstrafen, sondern auch eine solche in Bezug auf hängige Strafverfahren statt.<\/p><p>Das Erfordernis, für sich selbst aufkommen zu können, gehört in den kantonalen Bereich. Bei den ordentlichen Einbürgerungen können die Kantone und nach Massgabe des kantonalen Rechtes auch die Gemeinden ein solches Erfordernis in ihre Bürgerrechtsgesetzgebung aufnehmen, sofern sie dies wünschen.<\/p><p>Im Rahmen der Umsetzung der Integrationsmassnahmen ist ferner vorgesehen, die Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durch Kantone und Gemeinden zu verbessern. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Einbürgerungsbehörden über alle für die Einbürgerung wesentlichen Daten verfügen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Motion (Motion Scherer Marcel 06.3875, Einbürgerungen nur mit klaren Einbürgerungsgrundlagen) befürwortet.<\/p><p>Die Motion verlangt schliesslich noch den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit als Voraussetzung für die Einbürgerung. Dasselbe Ziel verfolgte bereits die Motion Hutter 04.3226, \"Ausschluss des Doppelbürgerrechtes\". Der Bundesrat hat am 16. Februar 2005 deren Ablehnung beantragt.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bürgerrechtes vorzulegen, welche vorsieht, dass nur eingebürgert werden kann, wer:<\/p><p>1. die Verfassung und die demokratische Staatsform in ihrer schweizerischen Ausprägung mitzutragen und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten vollständig zu übernehmen bereit ist;<\/p><p>2. die bürgerlichen Gesetze als oberste Leitlinie für das Zusammenleben in der Gesellschaft akzeptiert;<\/p><p>3. einen einwandfreien Leumund besitzt und für sich selbst aufkommen kann;<\/p><p>4. eine Landessprache so weit beherrscht, dass er oder sie sich am gesellschaftlichen Leben beteiligen kann;<\/p><p>5. auf sein Herkunftsbürgerrecht verzichtet.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verfassungs-, Demokratie- und Grundwertebekenntnis für Einbürgerungswillige"}],"title":"Verfassungs-, Demokratie- und Grundwertebekenntnis für Einbürgerungswillige"}