{"id":20063531,"updated":"2023-07-28T09:29:06Z","additionalIndexing":"15;flexible Arbeitszeit;Gleichstellung von Mann und Frau;Arbeitszeit;Freizeit;freiwillige Arbeit;Teilzeitarbeit;Erziehung","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-10-05T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4714"},"descriptors":[{"key":"L05K0702030213","name":"Teilzeitarbeit","type":1},{"key":"L05K0702050302","name":"Arbeitszeit","type":1},{"key":"L06K070205030205","name":"flexible Arbeitszeit","type":1},{"key":"L03K010101","name":"Freizeit","type":1},{"key":"L05K0702030208","name":"freiwillige Arbeit","type":1},{"key":"L04K01030302","name":"Erziehung","type":2},{"key":"L04K05020305","name":"Gleichstellung von Mann und Frau","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-10-03T00:00:00Z","text":"Fristverlängerung","type":50},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-20T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2006-11-29T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1159999200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1237503600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"06.3531","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Normalerweise ist es so, dass die Arbeitszeit nicht frei gewählt werden kann, sondern vorgegeben wird. Seit den Neunzigerjahren steigt die Unterbeschäftigung stetig an. Im Jahre 2005 waren von der berufstätigen Schweizer Bevölkerung 16 Prozent der Frauen und 3,8 Prozent der Männer davon betroffen (Bundesamt für Statistik). Hingegen haben viele Menschen, häufig Männer, eine Vollzeitbeschäftigung, obwohl sie sich wünschten, Teilzeit arbeiten zu können.<\/p><p>Um diesem Missstand abzuhelfen, müssen die Unternehmen berücksichtigen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Menschen sind, die neben dem Beruf noch andere Beschäftigungen und Verpflichtungen haben. Dies bedeutet, dass die Arbeitszeit nicht einseitig vom Arbeitgeber aufgezwungen werden darf und dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit haben müssen, ihre Arbeitszeit im Laufe der verschiedenen Lebensabschnitte auf ihre Bedürfnisse und Verpflichtungen abzustimmen.<\/p><p>Eine solche Vorgehensweise beim Aushandeln der Arbeitszeiten hat sich im Ausland schon bewährt. In den Niederlanden wurde im Februar 2000 ein Gesetz verabschiedet (in Kraft seit Juli 2000), das die Anpassung der Arbeitszeiten regelt und folglich viel weiter geht als die in diesem Postulat gemachten Vorschläge. Laut diesem Gesetz dürfen alle Angestellten eines Unternehmens mit zehn oder mehr Beschäftigten ihre Arbeitszeit im gesetzlichen und vertraglichen Rahmen reduzieren oder verlängern. Das Gesetz gibt ihnen auch das Recht, mit dem Arbeitgeber ein neues Arbeitszeitmodell auszuhandeln.<\/p><p>Eine solche Massnahme muss mit einer Verbesserung der sozialen Sicherheit der Teilzeitbeschäftigten einhergehen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Frage, wie lange und wann Arbeit zu erbringen ist, wird grundsätzlich im Gesamtarbeitsvertrag bzw. Einzelarbeitsvertrag geregelt, was den Konsens von Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraussetzt. Die vertragliche Fixierung der Arbeitszeit und des Einsatzzeitpunktes schafft für die Arbeitnehmenden Sicherheit und Voraussehbarkeit. Jede spätere Änderung dieser Abmachung bedarf wiederum der Zustimmung beider Vertragsparteien. Punktuelle Abweichungen von diesem Regime auf der Grundlage des Weisungsrechts des Arbeitgebers (Art. 321d OR) oder der Pflicht, Überstunden zu leisten (Art. 321c OR), sind zwar möglich, sie müssen aber einem objektiven Bedürfnis des Betriebs entsprechen und haben insbesondere auch der familiären Situation des Arbeitnehmers Rechnung zu tragen (Streiff\/von Kaenel, Arbeitsvertrag, 6. Auflage, 2006, N. 2 zu Art. 321c OR und N. 3 zu Art. 321d OR; Aubert, Commentaire Romand, N. 4 zu Art. 321d OR; siehe auch Art. 36 ArG) sowie eine andere teilzeitlich ausgeübte Beschäftigung zu berücksichtigen (Staehelin, Zürcher Kommentar, N. 54 zu Art. 319 OR). Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmenden ferner konsultieren und sie über die Organisation der Arbeitszeit und die von ihm festgesetzten Arbeitszeiten orientieren (Art. 47 Abs. 1 Bst. a und 48 Abs. 1 Bst. b ArG sowie Art. 69 ArGV 1).<\/p><p>Die Dauer der Beschäftigung und der Zeitpunkt des Einsatzes können vertraglich zusätzlich flexibilisiert werden. Ein flexibler Stundenplan macht es beispielsweise möglich, dass die Arbeitnehmenden ihre Arbeitszeit - unter Beachtung gewisser Schranken - selber festlegen (vgl. z. B. BGE 123 III 469). Das geltende Recht verhindert, dass der Arbeitgeber die gewünschte Flexibilität dazu benützt, die Arbeitszeit einseitig festzulegen (BGE 124 II 249; 125 III 65).<\/p><p>Nach Auffassung des Bundesrates genügen die Rahmenbedingungen des geltenden Rechts, um die Arbeitszeit und den Zeitpunkt des Arbeitseinsatzes so festzulegen, dass sie den Bedürfnissen beider Vertragsparteien möglichst entsprechen. Schwierigkeiten können und müssen von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmenden auf der Grundlage des geltenden Rechts bewältigt werden. Auf diese Weise lassen sich die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Wirtschaftszweige, der einzelnen Betriebe, aber auch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am besten befriedigen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, konkrete Massnahmen zu prüfen, damit Erwerbstätige bei der freien Wahl von Arbeitszeit und Arbeitszeitmodell unterstützt werden. Gefördert werden soll eine bessere Aufteilung von ausserberuflichen (Familie, Freizeit, Ausbildung usw.) und beruflichen Aktivitäten, insbesondere von bezahlten und unbezahlten Tätigkeiten, zwischen den Geschlechtern. Die Arbeitgeber sollen deshalb dazu verpflichtet werden, mit allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die ihre Arbeitszeit und\/oder ihr Arbeitszeitmodell nach oben oder nach unten anpassen wollen, zumindest ein Gespräch zu führen. Die Ablehnung eines solchen Antrags muss gegebenenfalls schriftlich begründet werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Freie Wahl der Arbeitszeit"}],"title":"Freie Wahl der Arbeitszeit"}