{"id":20063553,"updated":"2023-07-28T09:00:28Z","additionalIndexing":"48;Verkehrszeichengebung;Strassenverkehrsordnung;Sicherheit im Strassenverkehr;Strassenverkehr;Autofahrer\/in","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2393,"gender":"m","id":330,"name":"Hochreutener Norbert","officialDenomination":"Hochreutener"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-10-05T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4714"},"descriptors":[{"key":"L05K1802020301","name":"Sicherheit im Strassenverkehr","type":1},{"key":"L04K18020406","name":"Strassenverkehrsordnung","type":1},{"key":"L06K180102010101","name":"Autofahrer\/in","type":1},{"key":"L05K1802040601","name":"Verkehrszeichengebung","type":1},{"key":"L03K180301","name":"Strassenverkehr","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-10-03T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2007-02-28T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1159999200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1222984800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2637,"gender":"m","id":1130,"name":"Wehrli Reto","officialDenomination":"Wehrli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2580,"gender":"f","id":1071,"name":"Humbel Ruth","officialDenomination":"Humbel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2299,"gender":"m","id":108,"name":"Hegetschweiler Rolf","officialDenomination":"Hegetschweiler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2351,"gender":"m","id":268,"name":"Schenk Simon","officialDenomination":"Schenk Simon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2592,"gender":"m","id":1133,"name":"Darbellay Christophe","officialDenomination":"Darbellay"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2605,"gender":"m","id":1126,"name":"Hutter Markus","officialDenomination":"Hutter Markus"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2578,"gender":"m","id":1059,"name":"Brun Franz","officialDenomination":"Brun Franz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2424,"gender":"m","id":361,"name":"Theiler Georges","officialDenomination":"Theiler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2571,"gender":"m","id":817,"name":"Imfeld Adriano","officialDenomination":"Imfeld Adriano"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2656,"gender":"m","id":1336,"name":"Zemp Markus","officialDenomination":"Zemp"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2525,"gender":"f","id":502,"name":"Riklin Kathy","officialDenomination":"Riklin Kathy"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2292,"gender":"m","id":91,"name":"Giezendanner Ulrich","officialDenomination":"Giezendanner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2508,"gender":"m","id":484,"name":"Laubacher Otto","officialDenomination":"Laubacher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2431,"gender":"f","id":368,"name":"Zapfl Rosmarie","officialDenomination":"Zapfl"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2607,"gender":"m","id":1136,"name":"Jermann Walter","officialDenomination":"Jermann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2393,"gender":"m","id":330,"name":"Hochreutener Norbert","officialDenomination":"Hochreutener"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"06.3553","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In mehreren Staaten der USA, z. B. in Kalifornien, darf der rechtsabbiegende Verkehr bei auf Rot stehenden Ampeln durchfahren, wobei er nicht vortrittsberechtigt ist und für die Sicherheit seines Manövers verantwortlich ist. Diese Möglichkeit trägt zu einer spürbaren Verflüssigung des Verkehrs bei und entlastet stark belastete Kreuzungen in wesentlichem Ausmass. Diese Regel macht insbesondere dort Sinn, wo es aus Platzgründen nicht möglich ist, eine separate Abbiegespur nach rechts zu bauen und diese ausserhalb einer Ampelanlage mit einem Signal \"Kein Vortritt\" zu versehen. Aus Sicht der Verkehrssicherheit ist eine solche Regelung unbedenklich, jedenfalls weit besser als heute bestehende Regelungen, die mehreren Verkehrsteilnehmenden, z. B.  Rechtsabbiegern und Fussgängern, gleichzeitig mit Grün das Befahren einer Kreuzung ermöglichen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die vorgeschlagene Massnahme würde sich aus folgenden Gründen negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken: <\/p><p>- Unter Fahrzeugen erhöht sich die Gefahr von Kollisionen, weil die Rechtsabbieger mit dem Verkehr auf der Querstrasse direkt zusammentreffen. Gefährdet sind dabei vor allem Radfahrerinnen und Radfahrer, welche geradeaus fahren wollen. Diese sind für die Rechtsabbieger nicht immer gut erkennbar.<\/p><p>- Die Anforderungen an Fahrzeuglenkende steigen, weil sie ihr Augenmerk gleichzeitig auf verschiedene Verkehrsströme und Gefahrenquellen richten müssen. Um sich in den Verkehr auf der Querstrasse einfügen zu können, müssen sich Rechtsabbieger nach links orientieren, wodurch ein Gefahrenpotenzial insbesondere für jene Fussgängerinnen und Fussgänger entsteht, welche den Zebrastreifen auf der Querstrasse bei Grün benützen wollen.<\/p><p>- Durch Fahrzeuge, die bei Rot nach rechts abbiegen, werden neue Konfliktsituationen mit Zu-Fuss-Gehenden hervorgebracht. Neben den Fussgängerinnen und Fussgängern auf der Querstrasse werden auch jene gefährdet, welche den Zebrastreifen vor der Verzweigung bei Grün überqueren.<\/p><p>- Eine derartige Regelung könnte dazu führen, dass Rotlichter generell nicht mehr als verbindlich erachtet werden.<\/p><p>Diese Einschätzung wird gestützt durch die Ergebnisse einer kürzlich auf internationaler Ebene durchgeführten Umfrage des Bundesamtes für Strassen. Diese Umfrage kommt zum Schluss, dass die erwähnten negativen Auswirkungen besonders bei stark frequentierten Kreuzungen ins Gewicht fallen. Demgegenüber dürften, sofern kein eigener Streifen für Rechtsabbieger erstellt werden kann, die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss bescheiden bleiben. Ein Fahrzeug, das geradeaus oder gegebenenfalls nach links fahren will, kann die gesamte Kolonne der dahinterstehenden Fahrzeuge blockieren; diese könnten somit ohnehin nicht nach rechts abbiegen.<\/p><p>Gemäss geltendem Recht besteht in der Schweiz die Möglichkeit, grünes Licht sowohl für die Rechtsabbieger als auch für die Fussgängerinnen und Fussgänger auf der Querstrasse zuzulassen. Weil damit aber schlechte Erfahrungen bezüglich der Sicherheit dieser Gruppe gemacht wurden, tendieren immer mehr Gemeinwesen auf eine Abschaffung bzw. eine restriktive Verwendung dieses sogenannten Konfliktgrüns. Die Freigabe des Rechtsabbiegens bei Rot würde diesen Bestrebungen zuwiderlaufen und die Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger weiter verschlechtern.<\/p><p>In einer Gesamtbeurteilung überwiegen die Interessen der schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fussgängerinnen, weil das Rechtsabbiegen bei Rot insbesondere für diese neue und unnötige Konfliktmöglichkeiten mit sich bringt. Deshalb befürwortet der Bundesrat eine Beibehaltung der heutigen Regelung.<\/p><p>Im Gegensatz zu den USA hat zudem die Schweiz (wie die meisten europäischen Länder auch) das internationale Übereinkommen vom 8. November 1968 über Strassenverkehrszeichen (SR 0.741.20) ratifiziert, welches bei rotem Licht die Weiterfahrt verbietet. Es gibt kein europäisches Land, welches das Rechtsabbiegen bei Rot zulässt. Eine schweizerische, den ausländischen Fahrzeuglenkenden unbekannte Insellösung birgt zusätzliche Risiken für die Sicherheit in sich.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, inwiefern das Rechtsabbiegen bei Rotlicht, wie es in mehreren Staaten der USA mit Erfolg praktiziert wird, auch in der Schweiz eingeführt werden könnte.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Rechtsabbiegen bei Rotlicht"}],"title":"Rechtsabbiegen bei Rotlicht"}