﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20063558</id><updated>2025-11-14T06:57:49Z</updated><additionalIndexing>09;28;kulturelle Beziehungen;soziale Integration;Extremismus;Vereinigung;religiöses Symbol;Rassendiskriminierung;öffentliche Ordnung;Islam;ausserparlamentarische Kommission;Teilnahme am sozialen Leben</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2638</code><gender>m</gender><id>1142</id><name>Wobmann Walter</name><officialDenomination>Wobmann</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen 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Das heisst, der Anteil der muslimischen Bevölkerung in unserem Land hat sich in den letzten Jahren vervielfacht. Die Muslime stammen aus rund 100 verschiedenen Ländern, gehören verschiedenen Glaubensgemeinschaften an und sind in rund 300 teilweise überregionalen Organisationen konstituiert. Die Zunahme der Bedeutung der muslimischen Bevölkerungsgruppen in der Schweiz manifestiert sich u. a. in der zunehmenden Zahl von Zwangsheiraten in der Schweiz, in den vermehrten Prozessen zur Durchsetzung des Rechtes, sich über Kleidervorschriften von Betrieben und öffentlichen Institutionen hinwegzusetzen und ein Kopftuch zu tragen, sowie in der wachsenden Zahl der Moscheen und der Baugesuche für Minarette. In etlichen Gemeinden und Städten sind eigentliche Parallelgesellschaften im Entstehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die EKR hat in ihrem eben veröffentlichten Bericht zu den Muslimen in der Schweiz vor allem die "rassistische Kulturalisierung der Auseinandersetzung mit dem Islam" kritisiert. Hingegen scheint ihr die Problematik der entstehenden Parallelgesellschaft und der damit verbundenen Gefahren, namentlich wenn sich Gruppierungen wie die Grauen Wölfe durchsetzen, offenbar keine Diskussion wert.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Mit heute 340 000 bis 400 000 Menschen, die sich zum Islam bekennen, stellt dieser die zweitgrösste Religionsgemeinschaft unseres Landes dar. Die Möglichkeiten, den islamischen Glauben auszuüben, sind vielfältig und hängen stark von der kulturellen Prägung des Herkunftslandes sowie der Integrationserfahrung ab. Gemäss einer Studie, die die Eidgenössische Ausländerkommission 2005 herausgegeben hat (Muslime in der Schweiz. Identitätsprofile, Erwartungen und Einstellungen), betrachten sich lediglich 10 bis 20 Prozent der Muslime als praktizierend. Praktiken, die unseren gesellschaftlichen und rechtlichen Prinzipien widersprechen, sind eher auf mitgebrachte traditionelle Vorstellungen des Herkunftslandes als auf religiöse Gründe zurückzuführen und werden nur von einer sehr kleinen Minderheit vertreten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Artikel 15 Absatz 2 der Bundesverfassung garantiert jeder Person ausdrücklich das Recht, "ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen". Dies bedeutet im konkreten Fall die Ausübung der Religion in einem würdigen Rahmen und erlaubt somit den Bau von Gebetshäusern wie Moscheen, inklusive Minarette. Dabei sind selbstverständlich die lokalen Raumplanungsbestimmungen zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass religiösen Angelegenheiten generell in den Kompetenzbereich der Kantone fallen und der Bund in diesem Bereich lediglich subsidiäre Kompetenzen hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Menschen islamischen Glaubens sind, in ihrer ganzen Vielfalt, Teil unserer Gesellschaft und werden dies auch in Zukunft sein. Ziel der bundesrätlichen Politik ist es, auf der Basis der Werte unseres demokratischen Rechtstaates, insbesondere auch des in Artikel 8 der Bundesverfassung festgehaltenen Diskriminierungsverbotes, Wege des Zusammenlebens und der Integration zu verfolgen. Mögliche Wege zu einer erfolgreichen Integrationspolitik wurden im Bericht "Probleme der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz" (Integrationsbericht) aufgezeigt, der 2006 vom Bundesamt für Migration (BFM) zuhanden des Departementvorstehers des EJPD erarbeitet wurde. Er vermittelt eine Übersicht über die bestehenden Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den Fragen des Interpellanten antwortet der Bundesrat wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. In der Schweiz gibt es weder Gettos noch rechtsfreie Räume, in denen parallelgesellschaftliche Strukturen auf allen Ebenen dominieren. Allerdings existieren vereinzelte Zonen, in denen sich Marginalisierungstendenzen zu verfestigen beginnen; dies eher in den kleineren und mittelgrossen Städten, da im Gegensatz zu den Grossstädten hier ein Problembewusstsein oft fehlt und noch wenig Erfahrung im Umgang mit dem Phänomen vorhanden ist. Gewaltausbrüche wie in den französischen Vororten oder eigentliche ethnische Konflikte sind in der Schweiz aufgrund der historisch gewachsenen, kleinräumigen Siedlungsweise nicht zu erwarten. Die flächendeckende Identifizierung von Quartieren mit höheren Risikofaktoren und die genaue Analyse der Auswirkungen auf die Kriminalität sind aufgrund unvollständiger und uneinheitlicher Datengrundlage und -auswertung momentan nur eingeschränkt möglich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch der Integrationsbericht des BFM stellt fest, dass es in der Schweiz keine ausgeprägte kleinräumliche Ausgrenzung einzelner Bevölkerungsgruppen gibt, wie dies von Grossstädten im Ausland bekannt ist. Die räumliche Segregation befindet sich auf einem tiefen Niveau, ist jedoch insbesondere seit den neunziger Jahren leicht im Steigen begriffen. Im Bereich der religiösen und kulturellen Spannungsfelder kommt der Bericht zum Schluss, dass das föderalistische System der Schweiz bisher angepasste Lösungen ermöglicht hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Das Mandat der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) beinhaltet u. a. den Auftrag, die gesellschaftlichen Problematiken und ihre individuellen und gesellschaftlichen Auswirkungen in Hinblick auf direkte und indirekte Rassendiskriminierung zu analysieren (Bundesratsbeschluss vom 23. August 1995). Mit ihren Berichten hat sie, auf der Basis ihres Mandates, die gesellschaftliche Diskussion zu den genannten Problematiken anzuregen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Bericht "Mehrheit und muslimische Minderheit in der Schweiz" untersucht die EKR das Verhältnis der Mehrheit zur muslimischen Minderheit unter dem Blickwinkel der staatspolitischen und verfassungsrechtlichen Grundwerte der Gleichberechtigung, des Diskriminierungsverbotes und der Glaubensfreiheit. Wie der Bundesrat bereits auf die Frage des Interpellanten (06.5164, Bericht der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus) geantwortet hat, besteht für ihn kein Grund, an der mandatsgerechten Erstellung des Berichtes der EKR zu zweifeln.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ob ein religiöses Symbol für Machtansprüche steht, hängt von der Politik der dahinterstehenden Gruppierung ab. Die Frage, ob diese als eine Bedrohung für die innere Sicherheit des Landes zu beurteilen ist oder nicht, entscheidet sich allein an der Frage des Bestehens einer Gegnerschaft zu den demokratischen Grundwerten und Ordnungsprinzipien. Wenn eine Gruppe beginnt, ihre einseitigen Ansprüche gegen die Mehrheit zu stellen und auch gewaltsam durchzusetzen, so fällt eine solche Gruppierung gemäss gesetzlichem Auftrag (Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit, BWIS) unter Beobachtung der Polizeibehörden. Sobald ein Verdacht auf eine strafbare Handlung gegeben ist, werden die zuständigen schweizerischen Strafverfolgungsbehörden informiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zur Gruppierung der Grauen Wölfe hat sich der Bundesrat bereits in seinem Extremismusbericht vom 25. August 2004 geäussert (BBl 2004, 5011). Bei der Fahne vor der Moschee handelt es sich allerdings um die Fahne des 1978 gegründeten türkisch kulturellen Vereins von Olten. Das Zeichen des grauen Wolfes ist ein mythologisches Symbol für die gemeinsame Identität turkstämmiger Völker. Der Bundesrat hat keine Hinweise, dass diese Fahne als Zeichen von Machtansprüchen auf Schweizer Territorium betrachtet werden muss.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Rückzug in allfällig bestehende Parallelgesellschaften hat auf individueller Ebene einen engen Bezug zur Lebenssituation im Aufnahmeland. Rechtmässig und längerfristig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern soll durch gezielte Massnahmen eine Perspektive zur sozialen und beruflichen Integration geboten werden. Die Umsetzungsarbeiten zum Integrationsbericht fokussieren insbesondere auf die Bereiche Bildung und Arbeit, Sprache und Quartierentwicklung. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen prüft das BFM den Handlungsbedarf auf Bundesebene und die gezielte Ausrichtung der Massnahmen auf besondere Risikogruppen, insbesondere auf ausländische Jugendliche. Für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene hat das BFM Pilotprojekte mit dem Ziel einer Erwerbstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt initiiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Weiter beteiligt sich der Bund über den Integrationsförderungskredit mit 14 Millionen Franken (2006) an Projekten, die der verbesserten sozialen Integration von Ausländerinnen und Ausländern dienen. Weitere Massnahmen im Rahmen der Umsetzung des Integrationsberichtes werden zurzeit durch den Bund geprüft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bund geht davon aus, dass religiösen Betreuungspersonen und Lehrpersonen für heimatlichen Sprach- und Kulturunterricht eine Schlüsselrolle zwischen einheimischer und ausländischer Bevölkerung zukommt. Ihre Gesuche um Aufenthaltsbewilligung werden, sofern sie aus Drittstaaten stammen, im Hinblick auf ihre Integrationsfähigkeit besonders überprüft. Nach Artikel 3c der geltenden Verordnung vom 13. September 2000 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (SR 142.205) können sie zum Besuch eines Sprach- oder Integrationskurses verpflichtet werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Sollten dennoch Parallelgesellschaften entstehen und sich extremistische und gewalttätige Aktivitäten entwickeln, würde der Bund vorbeugende Massnahmen aufgrund des BWIS treffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat auch in seinem Extremismusbericht vom 25. August 2004 die präventiven und repressiven Massnahmen aufgezeigt, um rechtswidrige Tätigkeiten extremistischer Organisationen in der Schweiz zu verhindern oder zu bekämpfen. Dazu gehören die Verschärfung des Waffenrechtes, die Beobachtung einer konsequenten Umsetzung der Rassismus-Strafnorm, die Internetüberwachung und als Ultima Ratio auch Organisationsverbote.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie beurteilt er die Gefahr der Entstehung von Parallelgesellschaften in der Schweiz und die Konsequenzen für die Sicherheit unseres Landes und dessen in- und ausländischen Bevölkerung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist er nicht auch der Meinung, dass die Eidgenössische Rassismuskommission (EKR) einen einseitigen Bericht vorgelegt hat, der mit seinen Forderungen die Entstehung von Parallelgesellschaften fördert und die damit verbundenen Gefahren ignoriert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie beurteilt er das Problem der religiösen Machtsymbole wie die Fahne der Grauen Wölfe vor der Moschee in Wangen bei Olten und der allenfalls damit verbundenen Machtansprüche?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welche Massnahmen plant er, um zu verhindern, dass unser Land durch entstehende Parallelgesellschaften gefährdet wird?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Parallelgesellschaften in der Schweiz?</value></text></texts><title>Parallelgesellschaften in der Schweiz?</title></affair>