{"id":20063604,"updated":"2023-07-27T19:18:00Z","additionalIndexing":"04;Spesen;Bundesverwaltung;Gleichbehandlung;Bundespersonalrecht;Gesetz;Bundespersonal","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2515,"gender":"m","id":493,"name":"Mathys Hans Ulrich","officialDenomination":"Mathys"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-10-06T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4714"},"descriptors":[{"key":"L05K0806010301","name":"Bundespersonal","type":1},{"key":"L04K08060103","name":"Bundesverwaltung","type":1},{"key":"L05K0702010107","name":"Spesen","type":1},{"key":"L04K05020303","name":"Gleichbehandlung","type":1},{"key":"L06K080601030101","name":"Bundespersonalrecht","type":1},{"key":"L05K0503010102","name":"Gesetz","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-03-23T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2006-12-21T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1160085600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1174604400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2515,"gender":"m","id":493,"name":"Mathys Hans Ulrich","officialDenomination":"Mathys"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"06.3604","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Spesenentschädigungen können je nach praktischer Umsetzung in den verschiedenen Abteilungen und je nach Aufgabenbereich des Mitarbeitenden zu einem beachtlichen Teil des Salärs werden. Da jedes Departement bzw. sogar jedes Bundesamt über eigene Personalabteilungen verfügt, besteht der Verdacht, dass auch die Handhabung der Spesen sehr unterschiedlich ist. Da die Bundespersonalverordnung einigen Handlungsspielraum lässt, aber innerhalb der Bundesverwaltung im Sinne einer einheitlichen, gerechten Umsetzung der Spesenregelung für alle die gleichen Regeln gelten sollten, erscheint es angezeigt, die Handhabung der Spesen zu überprüfen; dies umso mehr, als die Steuerzahlenden für die Spesen aufkommen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Spesenentschädigungen für das Personal der Bundesverwaltung sind in der Bundespersonalverordnung (SR 172.220.111.3) und ausführlicher in der Verordnung zur Bundespersonalverordnung (VBPV; SR 172.220.111.31) geregelt. Die diesbezüglichen Bestimmungen lassen den einzelnen Organisationseinheiten nur sehr wenig Spielraum bei der Auszahlung von Spesen offen. So werden beispielsweise nur Mehrauslagen vergütet, welche der angestellten Person aufgrund ihres beruflichen Einsatzes ausserhalb des Arbeits- und Wohnortes entstehen (Art. 41 VBPV). Mahlzeitenentschädigungen bei Weiterbildung am Arbeitsort sind daher grundsätzlich nicht möglich. Einzig Artikel 43 Absatz 2 VBPV lässt den Organisationseinheiten einen gewissen Ermessensspielraum, indem Auslagen für betrieblich notwendige Mahlzeiten am Arbeitsort vergütet werden können. Da dies aber nur in Ausnahmefällen praktiziert wird und die Mahlzeiten in den allermeisten Fällen mit fixen Pauschalbeträgen entschädigt werden, besteht bei den Mahlzeitenentschädigungen nur ein minimer Spielraum für die jeweilige Organisationseinheit. Ähnliches gilt für die Übernachtungskosten (hier werden die Auslagen im Rahmen einer Mittelklasseunterkunft ersetzt) und die Transportkosten. Die drei erwähnten Spesenarten umfassen den überwiegend grössten Teil der Spesenauslagen in der Bundesverwaltung.<\/p><p>Im Rahmen der Einführung des neuen Lohnausweises wurden zwecks Erstellung eines Spesenreglementes, welches durch die Steuerverwaltung des Kantons Bern genehmigt wurde, sämtliche Spesenregelungen der Bundesverwaltung zusammengefasst und überprüft. Das Resultat dieser Erhebung hat gezeigt, dass einerseits die Bundesverwaltung angemessene und vertretbare Spesenentschädigungen bezahlt und andererseits durch die geltenden Bestimmungen eine einheitliche Anwendung der Spesenregelungen gewährleistet ist. Auch bei den Spezialbestimmungen, die vorwiegend das EDA und des VBS betreffen, wird durch präzise Formulierungen der Vorschriften gewährleistet, dass die einzelnen Organisationseinheiten keine differenzierte Praxis entwickeln können.<\/p><p>Die Departemente und Ämter werden angehalten, die geltenden Bestimmungen betreffend Spesen einzuhalten. Im Rahmen der Verabschiedung des Spesenreglementes zum neuen Lohnausweis wurden sie noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass ein Abweichen von den geltenden Bestimmungen rechtswidrig ist. Zudem wurde ihnen in den Weisungen zum neuen Lohnausweis in Erinnerung gerufen, dass eine Auszahlung von Spesen entgegen dem Spesenreglement und damit den darin enthaltenen Spesenregelungen bei gleichzeitiger Nichtdeklaration im Lohnausweis strafbar ist.<\/p><p>Der Bundesrat erachtet die geltenden Vorschriften und die getroffenen Massnahmen im Rahmen der Einführung des neuen Lohnausweises als ausreichend, um einen einheitlichen Vollzug bei der Entschädigung von Spesen gewährleisten zu können. Weitere diesbezügliche Massnahmen sind momentan nicht notwendig.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, die Praxis der Spesenregelungen in der Bundesverwaltung zu überprüfen, namentlich in Bezug auf die einheitliche Umsetzung in allen Departementen und die Handhabung der Mahlzeitenentschädigungen bei Weiterbildungskursen am Arbeitsort.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Spesenregelungen in der Bundesverwaltung"}],"title":"Spesenregelungen in der Bundesverwaltung"}