{"id":20063622,"updated":"2023-07-28T13:01:20Z","additionalIndexing":"12;04;Rechtshilfe;Strafverfahren;Reise;Bundesanwaltschaft;Russland;Rechte der Verteidigung;Zusammenarbeit in Rechtsfragen;Menschenrechte","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2369,"gender":"m","id":304,"name":"Baumann J. Alexander","officialDenomination":"Baumann J. Alexander"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-10-06T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4714"},"descriptors":[{"key":"L04K08040407","name":"Bundesanwaltschaft","type":1},{"key":"L05K1001020402","name":"Rechtshilfe","type":1},{"key":"L05K0301040201","name":"Russland","type":1},{"key":"L05K0101010311","name":"Reise","type":1},{"key":"L04K10010217","name":"Zusammenarbeit in Rechtsfragen","type":1},{"key":"L03K050202","name":"Menschenrechte","type":2},{"key":"L04K05040402","name":"Strafverfahren","type":2},{"key":"L05K0504010501","name":"Rechte der Verteidigung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-03-23T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-10-03T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2006-11-22T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1160085600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1222984800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2369,"gender":"m","id":304,"name":"Baumann J. Alexander","officialDenomination":"Baumann J. Alexander"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"06.3622","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>1. Als ersuchter Staat soll die Schweizer Ausführungsbehörde ausländische Rechtshilfeersuchen gemäss Gesetz (IRSG) ausführen. Reisen in den ersuchenden Staat gehören nicht zu den normalen Ausführungssmassnahmen und sind vom Gesetz auch nicht vorgesehen. Besondere Umstände, die eine solche Vorgehensweise rechtfertigen würden, sind keine bekannt.<\/p><p>Man versteht umso weniger, wieso ein Moskaubesuch zur Erledigung des Rechtshilfegesuches notwendig gewesen sein soll, als doch die Bundesanwaltschaft am 12. März 2006 ausführlich und klar dem ersuchenden Staat geschrieben hatte.<\/p><p>Der \"Ausflug\" der Bundesanwaltschaft ist umso kurioser, als er offenbar aus eigener Initiative erfolgte. Es ist nicht bekannt, dass die ersuchende Behörde darum gebeten hätte.<\/p><p>Die Frage, auf wessen Kosten die Reise erfolgte, betrifft nicht nur die eidgenössischen Finanzen und die betroffenen Gesellschaften, deren Gelder noch gesperrt sind. Sie betrifft ebenfalls die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Delegationsmitglieder.<\/p><p>2. Im Anschluss an die drei Tage dauernde Moskaureise der Viererdelegation wurde von der Bundesanwaltschaft am 26. Mai 2006 eine Aktennotiz erstellt. Sie ist keine zwei Seiten lang, vom Inhalt her äusserst summarisch und gibt keinen Aufschluss darüber, was die verschiedenen Delegationsmitglieder während dieser Zeit in Wirklichkeit getan haben, welche Informationen und Dokumente ausgetauscht wurden, welche Verabredungen getroffen wurden usw.<\/p><p>Diese Aktennotiz gibt zudem inhaltlich falsche Angaben wieder (namentlich, dass Luxemburg und Holland in der Yukos-Angelegenheit bereits Rechtshilfe an Russland geleistet hätten).<\/p><p>Die Angelegenheit Yukos hat weltweites Aufsehen erregt: Viele Staaten und internationale Gremien (worunter der Europarat) haben die verkappte Verstaatlichung des Yukos-Konzern und die Menschenrechtsverletzungen im russischen Strafverfahren scharf kritisiert. Es erstaunt daher einigermassen, dass - laut erwähnter Aktennotiz - die Schweizer Delegation nicht einmal mit den für Menschenrechtsfragen zuständigen Behörden gesprochen hat.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Rechtshilfeverfahren in Sachen Yukos ist pendent; sollten die Parteien der Ansicht sein, dass die Fragen im Zusammenhang mit der Russlandreise zu rechtlichen Beschwerden Anlass geben, so können sie die ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ergreifen. Die Vorfälle rund um die Yukos-Affäre sind sehr komplex, bei den im Rechtshilfegesuch erwähnten Handlungen geht es um stattliche Summen, und die Russische Föderation hat mehrfach ergänzende Angaben nachliefern müssen, insbesondere auch kraft des Bundesgerichtsentscheids vom 4. Januar 2006. Darüber hinaus handelt es sich um eine Angelegenheit von grosser politischer Tragweite, sind doch die Beziehungen zwischen der Schweiz und Russland insgesamt betroffen.<\/p><p>Dies vorweggenommen, beantwortet der Bundesrat die Fragen des Interpellanten wie folgt:<\/p><p>Die Schweizer Behörden sind nach Russland gereist, um sich zu vergewissern, dass die russischen Strafverfolgungsbehörden an ihrem Rechtshilfegesuch in Sachen Yukos festhalten und in der Lage sind, die im Bundesgerichtsentscheid vom 4. Januar 2006 geforderten ergänzenden Angaben beizubringen. Der Anstoss zur Reise ging also nicht von der Russischen Föderation aus.<\/p><p>Angesichts der eingangs beschriebenen speziellen Situation war die Reise notwendig, denn bei der Gelegenheit konnten die Delegationsmitglieder die im Bundesgerichtsentscheid vom 4. Januar 2006 aufgeworfenen Fragen unmittelbar und vollständig klären.<\/p><p>Die Reisekosten gingen zulasten der Bundesanwaltschaft und des Bundesamtes für Justiz; jedes Amt übernahm dabei die Kosten der eigenen Mitarbeiter.<\/p><p>Der wissenschaftliche Berater der Bundesanwaltschaft ist ein Russlandkenner und unterstützte die Delegation bei der sprachlichen Verständigung; die Teilnahme des Vertreters des Bundesamtes für Justiz ergab sich aus der allgemeinen Bedeutung des Falles für die Rechtshilfe mit Russland.<\/p><p>Besprochen haben die beiden Delegationen der Reihe nach die Punkte, die die Bundesanwaltschaf im Schreiben vom 12. März 2006 an die russischen Behörden vorgängig festgelegt hatte, sowie die vom Bundesgericht aufgeworfenen Fragen.<\/p><p>Im Einklang mit den Gesetzesbestimmungen zur Rechtshilfe wurden den russischen Strafverfolgungsbehörden im Laufe des besagten Besuchs keinerlei Belege oder Informationen abgegeben. Desgleichen hat auch die Schweizer Delegation während der Reise keinerlei Belege oder Informationen entgegengenommen. Die Bundesanwaltschaf hat die vom Bundesgericht geforderten ergänzenden Angaben im August und im September 2006 erhalten und ist dabei, diese auszuwerten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>- Auf wessen Initiative erfolgte diese Reise (vom 17. bis zum 19. Mai 2006)?<\/p><p>- War dieser Moskaubesuch überhaupt von Russland rechtshilfeweise beantragt worden? Falls ja, weshalb ist das entsprechende Gesuch nicht in der Akte des Rechtshilfeverfahrens zu finden?<\/p><p>- Wie weit war die Reise zur Ausführung der russischen Rechtshilfegesuche notwendig bzw. nur nützlich?<\/p><p>- Wer trug die Kosten (Flug, Übernachtungen, Verpflegung, lokale Auslagen in Moskau) dieser Reise?<\/p><p>- Wieso haben daran nebst Staatsanwalt Jacques Rayroud und seiner Stellvertreterin ein wissenschaftlicher Berater der Bundesanwaltschaft sowie ein Vertreter des Bundesamtes für Justiz teilgenommen?<\/p><p>- Sind für diese Moskaureise überhaupt Tagesordnungen erstellt worden? Falls ja, weshalb sind sie nicht in der Akte des Rechtshilfeverfahrens zu finden?<\/p><p>- Welche Informationen und Dokumente aus dem schweizerischen Rechtshilfeverfahren sind den russischen Behörden anlässlich dieses Besuchs übermittelt worden?<\/p><p>- Welche Informationen und Dokumente über das Vorankommen des russischen Verfahrens wurden der Delegation anlässlich dieses Besuchs übermittelt?<\/p><p>- Hat die Bundesanwaltschaft überhaupt die von den russischen Gesprächspartnern während dieser Periode gemachten Angaben überprüft?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Moskau-Reise einer Viererdelegation der Bundesanwaltschaft"}],"title":"Moskau-Reise einer Viererdelegation der Bundesanwaltschaft"}