﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20063642</id><updated>2023-07-28T11:56:50Z</updated><additionalIndexing>15;52;48;Motorfahrzeug;Dieselkraftstoff;Staub;Fahrzeugausrüstung;technisches Handelshemmnis;neue Technologie;wirtschaftliche Diskriminierung;Abgas;Grenzwert</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-12-06T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4715</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K170401010103</key><name>Dieselkraftstoff</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18030101</key><name>Motorfahrzeug</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K060201010102</key><name>Staub</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K060201010101</key><name>Abgas</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18010401</key><name>Fahrzeugausrüstung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070102010104</key><name>technisches Handelshemmnis</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020411</key><name>wirtschaftliche Diskriminierung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0706010508</key><name>neue Technologie</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0601040402</key><name>Grenzwert</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><committee><abbreviation>Bü-NR</abbreviation><id>1</id><name>Büro NR</name><abbreviation1>Bü-N</abbreviation1><abbreviation2>Bü</abbreviation2><committeeNumber>1</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><council i:nil="true" /><date>2006-12-07T00:00:00Z</date><text>Dringlichkeit abgelehnt</text><type>94</type></resolution><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-10-05T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-02-19T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2007-06-15T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2006-12-06T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2008-12-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2604</code><gender>f</gender><id>1121</id><name>Hutter-Hutter Jasmin</name><officialDenomination>Hutter Jasmin</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>06.3642</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Mehr als 3 Millionen Menschen oder gut 40 Prozent der Bevölkerung in der Schweiz sind heute dauernd einer zu hohen, d. h. über dem Jahresgrenzwert liegenden Feinstaubbelastung ausgesetzt. Der Bundesrat misst deshalb der Bekämpfung des Feinstaubs und insbesondere des krebserregenden Dieselrusses einen hohen Stellenwert bei. Alle massgeblichen Quellen (Verkehr, Industrie, Land- und Forstwirtschaft, Haushalte) sollen einen Beitrag zur Reduktion der Feinstaubemissionen leisten. Das UVEK hat einen Aktionsplan erarbeitet, welcher eine dauerhafte Reduktion des Feinstaubs und insbesondere auch des Dieselrusses zum Ziel hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ergänzend zum Aktionsplan des Bundes hat die Konferenz der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren (BPUK) ein Interventionskonzept Feinstaub (PM10) mit temporären Massnahmen beschlossen: Bei ausserordentlich hohen Feinstaubbelastungen wird die Bevölkerung demzufolge zuerst informiert, und bei andauernd hoher Belastung (kritischen Inversionslagen) sollen je nach Ausmass stufenweise regionale Interventionsmassnahmen angeordnet werden können. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Momentan sind in vielen Kantonen Arbeiten im Gang, um die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die im kantonalen Interventionskonzept vorgesehenen Massnahmen zu schaffen. Der Bundesrat vertraut darauf, dass die Kantone bei der Umsetzung dieser Massnahmen auch den Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachten werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Gestützt auf die negativen Notifikationsergebnisse und unter Berücksichtigung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz hat sich der Bundesrat Ende Mai gegen die vorzeitige Einführung des Euro-5-Partikel-Emissionsgrenzwertes für neue leichte Dieselfahrzeuge entschieden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Siehe Antwort zu Frage 2.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Für schwere Nutzfahrzeuge sieht der Aktionsplan Feinstaub eine Differenzierung der LSVA nach dem Kriterium des Dieselruss-Ausstosses vor. Die LSVA ist sowohl für inländische wie auch für ausländische Lastwagen in der Schweiz anwendbar. Es wird deshalb keine Diskriminierung resultieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Eine Stilllegung von Dieselfahrzeugen ohne Partikelfilter ist auf Bundesebene nicht vorgesehen. Die Massnahme ist Bestandteil des Interventionskonzeptes der BPUK (siehe Antwort zu Frage 1).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Auch in der Schweiz gelten zur Beschränkung der Partikelmasse für alle Dieselstrassenfahrzeuge Emissionsgrenzwerte. Partikelfiltersysteme stellen heute den Stand der Technik dar und sind die bei Weitem wirkungsvollste Technologie zur Minderung des Dieselrusses. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Der Bundesrat ist darüber informiert, dass es bei den neuen Motorengenerationen verschiedene Partikelminderungssysteme gibt, deren Wirkungsgrad bezüglich Dieselrussemissionen sehr unterschiedlich ist. Mit dem Einsatz von hochwirksamen Partikelfiltern können die Dieselrussemissionen um mehr als 95 Prozent reduziert werden. Auf internationaler Ebene ist zur Reduktion des Dieselrusses die Einführung eines Partikelanzahl-Grenzwertes geplant. Eine wesentliche Reduktion der Partikelanzahl ist heute nur mit hochwirksamen Partikelfiltern möglich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Eine Nachrüstung mit Partikelfiltern ist vor allem bei langlebigen Motoren von Bedeutung. Sie steht deshalb vor allem im Offroad-Bereich (wie Baumaschinen, Traktoren) zur Diskussion. Im Falle von technischen Problemen bei der Nachrüstung von einzelnen Baumaschinen gemäss Baurichtlinie Luft werden durch das Bundesamt für Umwelt Lösungen gesucht und wird ein pragmatischer Vollzug empfohlen. Der Anteil solcher Probleme ging in den letzten Jahren stark zurück. Über die Resultate von Nachrüstungen bei Traktoren wird demnächst eine Studie der ART Tänikon im Auftrag des Bafu veröffentlicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Der Bundesrat lässt sich über verschiedene Kanäle informieren. Zu den fallweise beigezogenen Fachleuten gehört auch der erwähnte national und international anerkannte Experte für Dieselmotoren und deren Emissionsminderungstechnik.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Hinblick auf die nächste Inversionslage im Winter bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen im Zusammenhang mit Partikelfiltersystemen und dem 3-stufigen Massnahmenplan der Kantone: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Sind gesetzliche Grundlagen für den 3-stufigen Massnahmenplan der Kantone - insbesondere für solche, die sehr einschneidende Zwangsmassnahmen für unsere Wirtschaft beinhalten - vorhanden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist eine vorzeitige Einführung einer Partikelfilterpflicht für Dieselfahrzeuge der Schweiz mit den bilateralen Verträgen I (Technische Handelshemmnisse) vereinbar? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie kann es der Bundesrat verantworten, die inländischen Nutzer von Dieselfahrzeugen derart gegenüber den ausländischen Nutzern zu diskriminieren? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Inwieweit ist eine solche Diskriminierung mit dem Transitabkommen vereinbar? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Welche Auswirkungen wird eine allfällige Stilllegung von Dieselfahrzeugen ohne Partikelfilter während Tagen für die Schweizer Wirtschaft haben? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wieso wird der Ansatz gewählt, ein System (d. h. Partikelfilter) vorzuschreiben? Weshalb wird nicht wie in allen anderen Ländern der Welt ein Grenzwert festgelegt, womit es der Technik überlassen wäre, wie das Problem zu lösen ist? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Ist der Bundesrat über die sehr fortgeschrittene Entwicklung der neuesten Motorengeneration informiert, welche bessere Resultate als Partikelfiltersysteme erzielt, womit diese in Zukunft hinfällig werden? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Wurden die katastrophalen praktischen Resultate betreffend Wirtschaftlichkeit, Funktionsfähigkeit und Dauerhaftigkeit bei nachträglich eingebauten Partikelfiltersystemen berücksichtigt? Wo sind allfällige Resultate nachzulesen? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Stützen sich das Bundesamt für Umwelt und der Bundesrat immer noch nur auf die Meinung des Beraters Andreas Mayer, der gleichzeitig Mitglied der internationalen Partikelfilterindustrie ist und somit ein starkes finanzielles Interesse an einer Nachrüstung mit Partikelfiltern hat?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Keine Diskriminierung der inländischen Nutzer von Dieselfahrzeugen</value></text></texts><title>Keine Diskriminierung der inländischen Nutzer von Dieselfahrzeugen</title></affair>