{"id":20063706,"updated":"2023-07-28T09:31:01Z","additionalIndexing":"12;Gleichstellung von Mann und Frau;Ausländer\/in;soziale Integration;Sitten und Gebräuche;Menschenwürde;Stellung der Frau;Integration der Zuwanderer;Frau","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2637,"gender":"m","id":1130,"name":"Wehrli Reto","officialDenomination":"Wehrli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-12-14T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4715"},"descriptors":[{"key":"L05K0108030602","name":"Integration der Zuwanderer","type":1},{"key":"L03K010104","name":"Stellung der Frau","type":1},{"key":"L04K05020305","name":"Gleichstellung von Mann und Frau","type":1},{"key":"L04K05060102","name":"Ausländer\/in","type":1},{"key":"L05K0106030106","name":"Sitten und Gebräuche","type":1},{"key":"L05K0107010301","name":"Frau","type":2},{"key":"L04K01040209","name":"soziale Integration","type":2},{"key":"L04K08020218","name":"Menschenwürde","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-03-08T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2007-12-19T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2007-02-14T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"RK-SR","id":25,"name":"Kommission für Rechtsfragen SR","abbreviation1":"RK-S","abbreviation2":"RK","committeeNumber":25,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2006-12-14T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1166050800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1173308400000+0100)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Die Rahmenbedingungen für Schweizer Frauen stimmen. Sie sind de iure und weitgehend auch de facto gleichgestellt. Anders präsentiert sich die Situation für eine grosse Zahl ausländischer Frauen. Deren rasche und weitgehende Integration ist für die schweizerische Gesellschaft deshalb ein relevantes Anliegen; dies mit Blick auf ihre wichtige Rolle bei der Integration ihrer Familien, der Unterstützung der Kinder in schulischen Belangen, der sozialen Vernetzung von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz usw. Das Mittel dazu soll eine auf diese Frauengruppe fokussierte Gleichstellungspolitik sein. <\/p><p>Zu hinterfragen ist die Tätigkeit des Eidgenössischen Büros für Gleichstellungsfragen. Wo gemäss traditioneller Gleichstellungssicht noch einschlägiger Handlungsbedarf ausgemacht werden könnte (z. B. Besetzung von Bundes-Kaderstellen durch Frauen, Schaffung von Krippenplätzen, Schaffung eines Angebotes von qualifizierten Teilzeitstellen, Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer), fehlt die Wirksamkeit. Ganz offensichtlich ist es nicht (mehr) Sache des Verwaltungsstaates, sondern der Gerichte und - vor allem - der Zivilgesellschaft, die traditionelle Gleichstellungsfrage voranzutreiben. <\/p><p>Hingegen hat das Eidgenössische Büro für Gleichstellungsfragen nicht richtig erkannt, wie bedeutsam die Gleichstellung ausländischer Frauen in der Schweiz ist, zunächst für die betroffenen Frauen, persönlich, in ihrer je konkreten Lebenslage, aber auch unter allgemeingesellschaftlichen Aspekten. Die Gleichberechtigung der Frau ist eine wichtige Voraussetzung für die Integration der ausländischen Bevölkerung. Diesbezüglich besteht Handlungsbedarf. Zu verhindern sind Parallelgesellschaften und eine Definition der Würde der Frau, die nicht in einer freiheitlichen, von der Frau selbst bestimmten Weise erfolgt, sondern als Funktion einer tradierten Männergesellschaft zu verstehen ist. Hier ist der Schwerpunkt des Büros und verwandter Stellen zu setzen, die Aufgaben sind neu zu definieren, und es muss ein zielgerichteter Einsatz der Mittel erreicht werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Integration der Frauen und Männer ausländischer Herkunft in der Schweiz ist für die schweizerische Gesellschaft insgesamt von unbestreitbarer Bedeutung. Die vorgeschlagene Massnahme, die eine Neudefinition der prioritären Handlungsfelder des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Mann und Frau (EBG) verlangt, ist jedoch nicht zielführend.<\/p><p>Wie der Bericht des Bundesamtes für Migration (BFM) über die Probleme der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz (Juli 2006) zeigt, ist Integrationsförderung eine Querschnittsaufgabe, welche die Mitwirkung verschiedener Behörden in Bereichen wie Bildung, Gesundheit, soziale Sicherheit und Rassismusbekämpfung erfordert. Im Anschluss an diesen Bericht hat der Bundesrat die zuständigen Departemente und Ämter beauftragt, ihm bis Ende Juni 2007 Vorschläge für ein abgestimmtes Massnahmenpaket zu unterbreiten. <\/p><p>Das neue Ausländergesetz erinnert ebenfalls daran, dass Bund, Kantone, Gemeinden, Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen und Ausländerorganisationen gehalten sind, im Bereich der Integration zusammenzuarbeiten (Art. 52 Abs. 4). Bund, Kantone und Gemeinden tragen den besonderen Anliegen der Integration von Frauen Rechnung (Art. 53 Abs. 4). Das BFM koordiniert die Massnahmen der Bundesstellen, insbesondere in den Bereichen der Arbeitslosenversicherung, der Berufsbildung und des Gesundheitswesens (Art. 56). <\/p><p>Das Bundesamt für Gesundheit z. B. hat in Zusammenarbeit mit dem BFM und der Eidgenössischen Ausländerkommission eine nationale Strategie \"Migration und Gesundheit\" lanciert, die den spezifischen Bedürfnissen der Migrantinnen Rechnung trägt. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie wiederum unterstützt Projekte zur beruflichen Integration der Migrantinnen und Migranten in der Schweiz. Ein Beispiel dafür ist das von der schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten realisierte Lehrstellenprojekt \"16+\", das ein Teilprojekt zur Unterstützung junger Migrantinnen und Migranten bei der Berufswahl beinhaltete.<\/p><p>Das EBG beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit der besonders schwierigen Situation der Migrantinnen in der Schweiz. Von den 278 Projekten, die zwischen 1996 und 2005 im Rahmen der Finanzhilfen gemäss Gleichstellungsgesetz unterstützt wurden, fokussierten 10 Prozent ausschliesslich auf das Zielpublikum der Migrantinnen. 27 Prozent der Projekte richteten sich an wenig bzw. nicht qualifizierte Frauen, unter denen sich sehr viele Migrantinnen finden. Diese Projekte ermöglichen es den Frauen, ihre berufliche Stellung zu verbessern, aber auch mehr Einfluss in der Gesellschaft zu gewinnen.<\/p><p>Der Bericht des Bundesrates über die Evaluation der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes zeigt, dass es trotz Fortschritten im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter wichtig ist, dass das EBG die bisher unternommenen Anstrengungen zur Erreichung der Gleichstellung im Alltag und insbesondere im Erwerbsleben weiterverfolgt. Der Bundesrat kommt darin zum Schluss, dass eine Revision des Gleichstellungsgesetzes derzeit nicht notwendig ist. <\/p><p>Was die Gleichstellungsbeauftragten in den Departementen betrifft, so besteht deren Aufgabe darin, die Chancengleichheit innerhalb der Bundesverwaltung voranzubringen, und nicht darin, die Integration in der Gesellschaft als Ganzes zu fördern.<\/p><p>Angesichts der bereichsübergreifenden Natur der Integrationsproblematik müssen verschiedenste Akteure für diese Aufgabe mobilisiert und angemessene Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die in der Motion vorgeschlagene Lösung ist hierfür nicht geeignet.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, <\/p><p>a. den Entwurf einer Gesetzesänderung vorzulegen, damit das Eidgenössische Büro für Gleichstellungsfragen sowie die Gleichstellungsbeauftragten in den Departementen und ähnliche Stellen ihre Aufgaben besser wahrnehmen; dies mit dem Ziel, die Situation der ausländischen oder erst vor kurzem eingebürgerten, nicht oder ungenügend integrierten Frauen zu verbessern, insbesondere in den Bereichen Sprache, Kontakte zu schweizerischen Behörden, Vermittlung von Kenntnissen über den schweizerischen Alltag (Sitten und Gebräuche, Rechte und Pflichten usw.). <\/p><p>b. gegebenenfalls einen Antrag für das Budget pro 2008 vorzulegen, wonach ein aufgrund litera a frei werdender Betrag für die Integration gemäss Artikel 51ff. 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