﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20063707</id><updated>2023-07-27T21:07:03Z</updated><additionalIndexing>2811;Ausländer/in;Asylbewerber/in;Ausschaffung;bilaterales Abkommen;Afrika;Rückwanderung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2512</code><gender>m</gender><id>490</id><name>Lustenberger Ruedi</name><officialDenomination>Lustenberger</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-12-14T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4715</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K010801020102</key><name>Ausschaffung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01080309</key><name>Rückwanderung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1002020103</key><name>bilaterales Abkommen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L02K0304</key><name>Afrika</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0108010102</key><name>Asylbewerber/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05060102</key><name>Ausländer/in</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-03-23T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2007-02-14T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2006-12-14T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2007-03-23T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2592</code><gender>m</gender><id>1133</id><name>Darbellay Christophe</name><officialDenomination>Darbellay</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2470</code><gender>f</gender><id>435</id><name>Meyer-Kaelin Thérèse</name><officialDenomination>Meyer Thérèse</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2571</code><gender>m</gender><id>817</id><name>Imfeld Adriano</name><officialDenomination>Imfeld Adriano</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2600</code><gender>f</gender><id>1106</id><name>Häberli-Koller Brigitte</name><officialDenomination>Häberli-Koller</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2512</code><gender>m</gender><id>490</id><name>Lustenberger Ruedi</name><officialDenomination>Lustenberger</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>06.3707</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;In letzter Zeit häufen sich die Meldungen betreffend Rückübernahmeabkommen mit ausländischen Staaten. Wenn man die Liste anschaut, erkennt man, dass es sich fast ausschliesslich um osteuropäische Staaten handelt, mit welchen es bisher wenige Probleme gab. Viel bedeutender wären Rückübernahmeabkommen mit (insbesondere afrikanischen) Herkunftsländern, bei welchen die Rückschaffung grosse Probleme bereitet.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Zu den Grundsätzen der schweizerischen Migrationspolitik gehört die Entwicklung einer kohärenten Rückkehrpolitik. Selbst wenn die Förderung der freiwilligen Rückkehr ein prioritäres Anliegen bleibt, sind im Hinblick auf die langfristige Entwicklung im Migrationsbereich auch strengere Massnahmen erforderlich. In diesem Rahmen ist eine enge Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitstaaten unerlässlich. Das internationale Gewohnheitsrecht verpflichtet jeden Staat zur Rücknahme seiner eigenen Staatsangehörigen. Indem die Rückübernahmeabkommen die Verfahren formell festlegen, stellen sie ein wichtiges Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung dar. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat bisher 41 Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. Die aktuelle Liste dieser Abkommen kann auf der Internet-Website des Bundesamtes für Migration (BFM) abgerufen werden (www.bfm.admin.ch). Mit einigen Staaten sind entsprechende Verhandlungen im Gang; mit anderen werden Vorbereitungsgespräche geführt. Diese Abkommen regeln nicht nur die Rückübernahme von Angehörigen der Signatarstaaten, sondern auch diejenige von Drittstaatsangehörigen und die Modalitäten des Transits. Mit Inkraftsetzung des Assoziierungsabkommens zu Schengen wird die EU zukünftig beim Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit Drittstaaten in einer gemeinsamen Erklärung auf das gleichgerichtete Verhandlungsinteresse der Schweiz hinweisen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit den osteuropäischen Staaten erweist sich aufgrund ihrer geografischen Lage als sehr nützlich, denn sie befinden sich in der Transitzone der Migrationsströme aus Asien und Afrika. Zudem sind viele Staaten dieser Region zugleich Herkunftsstaaten von Personen mit unbefugtem Aufenthalt in der Schweiz. In diesem Sinne können sämtliche Balkanstaaten erwähnt werden sowie auch gewisse GUS-Staaten, z. B. die Ukraine, Georgien und Armenien; mit all diesen Ländern hat die Schweiz bereits Rückübernahmeabkommen unterzeichnet. Zudem sind gegenwärtig auch Verhandlungen mit Russland im Gange. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was Afrika betrifft, hat das Bundesamt für Migration in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten zu zahlreichen Staaten enge Kontakte in unterschiedlichen Bereichen geknüpft (Identifizierung, Rückführungen, Rückkehrhilfe- und Strukturhilfeprogramme, Migrationsdialog). Es wurden auch Abkommen mit bedeutenden afrikanischen Herkunftsländern wie Algerien und Nigeria abgeschlossen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Nützlichkeit bzw. die Möglichkeit des Abschlusses eines Rückübernahmeabkommens wird von Fall zu Fall neu evaluiert, da die Interessen und Erwartungen unserer Partnerstaaten mit in Erwägung zu ziehen sind. Die in dieser Richtung unternommenen Anstrengungen werden auch künftig unter Einsatz angemessener Massnahmen fortgesetzt. In der Tat sehen sowohl die gegenwärtige Gesetzgebung als auch das an der Volksabstimmung vom 24. September 2006 angenommene neue Ausländergesetz (AuG) eine gewisse Zahl weiterer Instrumente vor, welche die Rückkehr von Personen mit unbefugtem Aufenthalt erleichtern sollen. Im AuG werden z. B. Migrationspartnerschaften und operationelle Vereinbarungen als Möglichkeiten für die konkrete Regelung des Rückkehrprozesses genannt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat sich schon mehrfach zur Frage des Abschlusses von Rückübernahmeabkommen mit afrikanischen Staaten geäussert (insbesondere: 02.3265 Ip. Freisinnig-demokratische Fraktion; Fraktion RL: Asylsuchende. Effizienter Wegweisungsvollzug; siehe auch: 02.1080 EA Walker: Rückführung afrikanischer Staatsangehöriger/02.3199 Ip. Fehr: Vollzug der Wegweisung von Asylsuchenden in afrikanische Staaten/02.3275 Ip. Cornu: Asylsuchende. Effizienter Wegweisungsvollzug).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die aktuelle Gesetzgebung ermöglicht es der Schweiz, ihre Migrationspolitik auf die reale Situation jedes Partnerstaates abzustimmen und sie bei Bedarf zu differenzieren. Für die Sicherstellung einer kohärenten und wirksamen Rückkehrpolitik stellen die Rückübernahmeabkommen ein unverzichtbares Instrument dar. Diese seit vielen Jahren verfolgte Politik erweist sich als nützlich und zukunftsträchtig; keine Region und kein Kontinent wird dabei ausser Acht gelassen. Aber sehr oft stellen gerade wichtige Staaten unannehmbare Bedingungen für solche Abkommen, sodass ein Abschluss nicht möglich ist. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat teilt die Auffassung der Postulanten. Er prüft nicht nur Rückübernahmeabkommen mit Staaten, mit welchen besondere Probleme mit der Rückübernahme von abgewiesenen Asylbewerbern und illegal Anwesenden bestehen, wie dies die Postulanten verlangen, sondern er steht mit diesen Staaten bereits in Verhandlungen und treibt diese voran. Aus den obenerwähnten Gründen sind die Verhandlungen jedoch noch nicht abgeschlossen. Da das Postulat erfüllt ist, beantragt der Bundesrat, das Postulat abzulehnen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird gebeten, Rückübernahmeabkommen mit Staaten zu prüfen, mit welchen besondere Probleme mit der Rücknahme von abgewiesenen Asylbewerbern und illegal Anwesenden bestehen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Rückübernahmeabkommen</value></text></texts><title>Rückübernahmeabkommen</title></affair>