{"id":20063709,"updated":"2025-11-14T08:03:49Z","additionalIndexing":"12;28;Ausländer\/in;Versicherungsleistung;Aberkennung von Rechten;Reduktion;soziale Unterstützung;Strafe;Ersatzstrafe;Sozialversicherung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-12-14T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4715"},"descriptors":[{"key":"L03K010401","name":"Sozialversicherung","type":1},{"key":"L03K010404","name":"soziale Unterstützung","type":1},{"key":"L05K1110011304","name":"Versicherungsleistung","type":1},{"key":"L04K05060102","name":"Ausländer\/in","type":1},{"key":"L03K050101","name":"Strafe","type":1},{"key":"L04K08020224","name":"Reduktion","type":2},{"key":"L04K05010101","name":"Aberkennung von Rechten","type":2},{"key":"L04K05010104","name":"Ersatzstrafe","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-12-19T00:00:00Z","text":"Fristverlängerung","type":50},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-20T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2007-02-28T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1166050800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1237503600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2385,"gender":"m","id":321,"name":"Föhn Peter","officialDenomination":"Föhn"},"type":"speaker"}],"shortId":"06.3709","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Wer in der Schweiz lebt, soll sich an die Regeln halten. Wer in die Schweiz einwandert und arbeitet, trägt zum Wachstum unserer Volkswirtschaft bei. In gewissen Fällen können unglückliche Umstände dazu führen, dass Sozialleistungen in Anspruch genommen werden müssen. Es ist Aufgabe der Schweiz, für diese Personen zu sorgen. Allerdings sind die Sozialleistungen von Ausländern, welche sich nicht an unsere Regeln halten und straffällig werden, auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Wenn ein Ausländer straffällig wird, soll er nur noch Leistungen auf dem Niveau der Nothilfe erhalten, sofern dafür eine Notwendigkeit besteht.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Motion fordert eine Leistungsreduktion für straffällig gewordene ausländische Personen in der Schweiz. Eine unterschiedliche Behandlung von straffälligen Personen einzig wegen ihrer Nationalität ist aufgrund des verfassungsrechtlichen Gebotes der Gleichbehandlung und des Verbots der Diskriminierung aufgrund der Herkunft (Art. 8 Abs. 1 und 2 BV) sowie verschiedener völkerrechtlicher Verpflichtungen - z. B. im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens - jedoch nicht zulässig.<\/p><p>Die Sozialversicherungen gewähren im gesetzlichen Rahmen Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen, die sich bei Eintritt eines sozialen Risikos (z. B. Unfall, Krankheit, Invalidität) verwirklichen. Sie sind somit kausal ausgerichtet und versicherungsrechtlich konzipiert. Da jeder und jede Versicherte Beiträge an diese Versicherungen leistet, wäre es sachfremd, einer Person aufgrund einer Straftat, die nicht kausal mit der Versicherungsleistung zusammenhängt, Leistungen zu kürzen oder zu verweigern. Hingegen ist es durchaus möglich, aufgrund der Regelungen im heutigen Sozialversicherungsrecht (Art. 21 Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrechts, ATSG) bei schuldhaftem Verhalten Leistungen zu kürzen oder zu verweigern, insbesondere dann, wenn die Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt oder verschlimmert hat. Daneben können Leistungen mit Erwerbsersatzcharakter (z. B. Invalidenrenten) während der Zeit, in der sich eine Person im Straf- oder Massnahmenvollzug befindet, ganz oder teilweise eingestellt werden (Art. 21 Abs. 5 ATSG).<\/p><p>Im Bereich der Sozialhilfe, welche das Recht auf Existenzsicherung gewährleistet, fehlt dem Bund grundsätzlich die verfassungsmässige Kompetenz zu legiferieren. Zuständig sind hier praktisch ausschliesslich die Kantone. Ausgenommen davon ist einzig der Bereich der Sozialhilfe für Asylsuchende, in dem sich die kantonale Zuständigkeit und die Gesetzgebungskompetenz des Bundes <\/p><p>überschneiden. Kürzungen von Unterstützungsleistungen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage in der kantonalen Sozialhilfegesetzgebung, müssen im öffentlichen Interesse liegen und haben dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu entsprechen. Kürzungen dürfen schliesslich nicht in das von der Bundesverfassung geschützte Recht auf Existenzsicherung eingreifen (Art. 12 BV, Recht auf Hilfe in Notlagen). Die Kantone kennen bereits eine Vielzahl von Gründen für Leistungskürzungen oder gar -entzug. Den Sozialhilfebehörden steht somit schon heute eine breite Palette von Bestimmungen zur Verfügung, um das Verhalten und allfällige Verschulden der unterstützten Person zu berücksichtigen; dies insbesondere dann, wenn es an Kooperation mangelt, wenn die Integrationsanstrengungen ungenügend sind, wenn durch das Fehlverhalten Unterstützter Doppelzahlungen nötig werden oder wenn Unterstützung unrechtmässig bezogen wird.<\/p><p>Nach Ansicht des Bundesrates ist es daher weder möglich noch nötig, gegenüber straffälligen ausländischen Personen, die in der Schweiz leben, eine über die bestehenden Regelungen hinausgehende gesonderte Bestrafung im Rahmen der sozialen Sicherheit in der Schweiz einzuführen. Es ist Sache des Strafrechts, begangene Straftaten zu ahnden. Für eine Sonderjustiz für ausländische Personen ist in unserem Rechtssystem kein Raum.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung so anzupassen, dass Leistungen von Sozialversicherungen sowie sonstige Sozialleistungen für Ausländer, die straffällig werden, auf das Niveau der Nothilfe gekürzt werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Kürzung der Sozialleistungen für straffällige Ausländer auf Nothilfeniveau"}],"title":"Kürzung der Sozialleistungen für straffällige Ausländer auf Nothilfeniveau"}