{"id":20063717,"updated":"2023-07-28T11:14:21Z","additionalIndexing":"28;Rente;Sozialversicherung;Finanzierung;ausserparlamentarische Kommission","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2377,"gender":"m","id":313,"name":"Dupraz John","officialDenomination":"Dupraz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-12-18T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4715"},"descriptors":[{"key":"L04K01040112","name":"Rente","type":1},{"key":"L03K010401","name":"Sozialversicherung","type":1},{"key":"L03K110902","name":"Finanzierung","type":1},{"key":"L05K0806020201","name":"ausserparlamentarische Kommission","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-12-06T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil die Urheberin \/ der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist","type":42}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2007-02-28T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1166396400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1196895600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2377,"gender":"m","id":313,"name":"Dupraz John","officialDenomination":"Dupraz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"06.3717","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das letzte Jahrzehnt war von einer grossen Verunsicherung hinsichtlich der Finanzierung der Altersvorsorge geprägt. Dieses Thema beschäftigt die Schweizer Bevölkerung sehr, denn es geht um eine der grössten sozialen Errungenschaften des letzten Jahrhunderts; dies ist auch der Grund, warum in der Bevölkerung rund um das Thema eine heftige Polemik entbrannt ist. <\/p><p>Zur Beruhigung der Bevölkerung müssen die schweizerischen Behörden Massnahmen in die Wege leiten, die darauf abzielen, den Bürgerinnen und Bürgern Informationen zum Thema zu liefern, die aus glaubwürdigen Quellen stammen. Dies soll durch die Durchführung von langfristigen Studien geschehen, die ein Bevölkerungsprofil für die nächsten 20 bis 30 Jahre erstellen sollen. Dabei müssen die Migrationsbewegungen, aber auch die allgemeine Entwicklung des Gesundheitswesens usw. berücksichtigt werden <\/p><p>Festzustellen ist auch, dass der Druck, den die Pensionskassen ausübten, um die Mindestrendite zu senken, in der Bevölkerung sehr schlecht ankam und nur Sofortmassnahmen zur Folge hatte, die überstürzt und unüberlegt getroffen wurden. So lag die durchschnittliche Rendite während der Neunzigerjahre bei 8 Prozent, während der vom Bund festgelegte BVG-Mindestzinssatz bei 4 Prozent lag. Im Jahr 2005 erzielten die Pensionskassen hingegen eine durchschnittliche Rendite von 11 Prozent, der Mindestzinssatz liegt aber seit Längerem unverändert bei 2,5 Prozent.<\/p><p>Bei den Versicherten werfen diese grossen Renditeunterschiede Fragen auf. Einige Antworten drängen sich auf, beispielsweise die schlechte Führung verschiedener Kassen, die übertrieben hohen Saläre, die Verwendung der Erträge für andere Zwecke als die berufliche Vorsorge usw.<\/p><p>Damit das Vertrauen in die Vorsorgeeinrichtungen wiederhergestellt werden kann, ist es unerlässlich, dass Daten zur Verfügung stehen, die in vollständiger Unabhängigkeit und so zuverlässig wie möglich erhoben wurden. Der Bericht, der nach der Erhebung dieser Daten von der Beobachtungsstelle erstellt würde, könnte den Parlamentarierinnen und Parlamentariern als Grundlage für eine klärende Diskussion dienen und gleichzeitig dazu beitragen, dass in Kenntnis der Sachlage über die Zukunft unserer Sozialversicherungen, insbesondere der AHV\/IV und der beruflichen  Vorsorge, entschieden werden kann.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat räumt der zukunftsfähigen Ausgestaltung der Sozialwerke einen hohen Stellenwert ein. Bei seinen Reformvorschlägen stützt er sich in der Regel auf ausgedehnte Vorbereitungsarbeiten der Verwaltung und auf Ergebnisse von Forschungsaufträgen. So wurde im Vorfeld der 11. AHV-Revision ein breitangelegtes Forschungsprogramm zur längerfristigen Zukunft der Altersvorsorge in der Schweiz durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Mai 2003 in einem Synthesebericht veröffentlicht. Expertenkommissionen (z. B. in der Strukturreform der beruflichen Vorsorge) erarbeiten Reformvorschläge, die dann - soweit vom Bundesrat aufgenommen - in Vernehmlassungsverfahren von einer breiten Öffentlichkeit beurteilt werden. Die in den verschiedenen Sozialversicherungszweigen existierenden beratenden ausserparlamentarischen Kommissionen (wie etwa die Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung oder die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge) bringen ihr Know-how und ihr spezifisches Fachwissen ein. Der finanzielle Handlungsbedarf wird in regelmässig publizierten Gesamtschauen beziffert (letztmals am 17. März 2006 in Erfüllung des Postulates Baumann J. Alexander 00.3743 mit dem Bericht über die Entwicklung der Sozialversicherungen bis 2030).<\/p><p>Der Bundesrat verfügt so für seine Weichenstellungen über ausreichende Entscheidungsgrundlagen. Die Schaffung einer eidgenössischen Beobachtungsstelle für die Altersvorsorge erachtet er als nicht nötig. Eine solche Stelle würde die zuständigen Gremien und die eingespielten Abläufe unnötig konkurrenzieren, ohne Zusatznutzen zu erzeugen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine eidgenössische Beobachtungsstelle für die Altersvorsorge zu schaffen. Diese Stelle soll damit beauftragt werden, in den nächsten fünf Jahren Lösungen für die Finanzierung der Sozialversicherungen auszuarbeiten. Ihre Hauptaufgabe soll darin bestehen, wissenschaftliche Analysen zu erstellen und die langfristigen finanziellen Auswirkungen zu beziffern.<\/p><p>Die Beobachtungsstelle sollte hauptsächlich aus folgenden Organen hervorgehen, die in diesem Bereich bereits existieren:<\/p><p>- ausserparlamentarische beratende Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung;<\/p><p>- ausserparlamentarische beratende Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit;<\/p><p>- ausserparlamentarische beratende Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge;<\/p><p>- ausserparlamentarische beratende Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schaffung einer eidgenössischen Beobachtungsstelle für die Altersvorsorge"}],"title":"Schaffung einer eidgenössischen Beobachtungsstelle für die Altersvorsorge"}