﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20063719</id><updated>2023-07-27T19:54:36Z</updated><additionalIndexing>28;Gemeinkosten;Buchführung;Lebensversicherung;Gewinn;Berufliche Vorsorge;Kollektivgesellschaft;Versicherungsaufsicht;Betriebsergebnis</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-12-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4715</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11100106</key><name>Lebensversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0104010102</key><name>Berufliche Vorsorge</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030201</key><name>Buchführung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703020102</key><name>Betriebsergebnis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070302010206</key><name>Gewinn</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070302020105</key><name>Gemeinkosten</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703030103</key><name>Kollektivgesellschaft</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11100116</key><name>Versicherungsaufsicht</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-03-23T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-12-19T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2007-03-09T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2006-12-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2008-12-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2527</code><gender>m</gender><id>504</id><name>Rossini Stéphane</name><officialDenomination>Rossini</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>06.3719</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Primäre Aufgabe der Versicherungsaufsicht ist es sicherzustellen, dass die Versicherungsunternehmen ihren Transparenzverpflichtungen nachkommen. Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) hat die Versicherungsunternehmen deshalb verpflichtet, die BVG-relevanten Zahlen fristgerecht und in der vorgesehenen Form für die Vorsorgeeinrichtungen aufzubereiten. Transparenz gegenüber den Versicherten der Vorsorgeeinrichtungen ist in erster Linie durch die Vorsorgeeinrichtungen selber und nicht durch die Versicherungsunternehmen herzustellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Neben dieser primären Aufgabe übernimmt es das BPV, diese von Aufsicht und Revisionsfirmen geprüften Zahlen gesamthaft aufzubereiten. Nach Bereinigung sind die Zahlen 2005 am 21. Dezember 2006 publiziert worden. Es wurden auch die BVG-Zahlen der einzelnen Versicherungsunternehmen publiziert, welche vielfach bereits seit längerer Zeit öffentlich zugänglich sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Brutto-Ergebnis der Betriebsrechnungen 2005: 1,95 Milliarden Franken;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- davon für Versicherungsunternehmen: 0,60 Milliarden Franken;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- davon zugunsten Versicherte: 1,35 Milliarden Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Teilbetrag von 1,35 Milliarden Franken zugunsten der Versicherten teilt sich wie folgt auf in die Verstärkung von Rückstellungen sowie dem Überschussfonds zugewiesene Überschussanteile:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ergebnis zugunsten Versicherte: 1,35 Milliarden Franken;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- davon Bildung zusätzlicher Rückstellungen 0,66 Milliarden Franken;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- davon zugewiesene Überschussanteile 0,69 Milliarden Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die aus der Betriebsrechnung 2005 dem Überschussfonds zugewiesene Überschussanteile betragen 0,69 Milliarden Franken. Die davon den Versicherten 2005 zugeteilten Überschussanteile aus dem Überschussfonds betragen 0,37 Milliarden Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Rechtsgrundlage bildet Artikel 150 Aufsichtsverordnung (AVO). Die Mechanik besteht darin, dass maximal im Umfang des bestehenden Überschussfonds im darauffolgenden Jahr ein Verlustvortrag mit dem Überschussfonds verrechnet werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Insgesamt betrugen für das Jahr 2005 die Verwaltungskosten (ohne Vermögensverwaltungskosten) 1080 Millionen Franken. Pro Versicherten ergibt dies 502 Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Für das Jahr 2005 betrugen die Vermögensverwaltungskosten für das Kollektivgeschäft 365 Millionen Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Der Nettokapitalertrag betrug 4449 Millionen Franken, was einer Rendite auf Buchwerten von 3,74 Prozent entspricht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Die Prüfung der Korrektheit der Zahlen ist im Rahmen der Weisungen des BPV Sache der Revisionsgesellschaften, welche die Betriebsrechnung berufliche Vorsorge revidieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Bei der Zuteilung der Überschussbeteiligung an die Versicherten kann weder ein Abzug noch eine Verrechnung für Umwandlungssatzverluste vorgenommen werden. Die Zuweisung der Überschussbeteiligung aus dem Ergebnis an den Überschussfonds (Art. 149 AVO) gilt es deshalb klar von der Zuteilung der Überschussanteile aus dem Überschussfonds an die Versicherten (Art. 153 AVO) zu unterscheiden. Es ist möglich, dass dieser Sachverhalt teilweise missverständlich kommuniziert wurde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zur Deckung der Umwandlungssatzverluste sind zulasten der Betriebsrechnung gemäss Artikel 149 Absatz 1 Buchstabe a Ziffern 1 und 2 AVO Rückstellungsverstärkungen vorzunehmen, bevor der Überschussfonds alimentiert wird, nicht jedoch bei der Zuteilung der Überschussanteile an die Versicherten. Die Deckung von Umwandlungssatzverlusten ist demzufolge dann Sache des Kapitalgebers, wenn das Betriebsergebnis negativ ist (Art. 150 AVO).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Das unternehmerische Risiko des Versicherungsunternehmens besteht darin, dass er negative Betriebsergebnisse übernehmen muss. Zudem muss das Versicherungsunternehmen das vom VAG verlangte Solvenzkapital stellen und dauernd das gebundene Vermögen (Sicherungsfonds) bedeckt halten, weil Unterdeckungen wie bei Pensionskassen den Versicherungsunternehmen nicht erlaubt sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Jahresbericht des BPV fehlen folgende Angaben zu den Lebensversicherungen, um deren Beantwortung ich den Bundesrat bitte:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie hoch war das Ergebnis der Betriebsrechnungen der beruflichen Vorsorge 2005, verglichen mit den Gewinnen und Überschussanteilen, die den Versicherten zugewiesen wurden? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie viel dieser Überschussanteile 2005 wurde den Versicherten direkt gutgeschrieben, und wie viel wurde dem Überschussfonds zugewiesen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Mit welcher Mechanik und in welchem Ausmass kann die Versicherungsgesellschaft aus dem Überschussfonds spätere Fehlbeträge verrechnen, und auf welcher Rechtsgrundlage bewegt sich diese Praxis?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie hoch waren die Verwaltungskosten 2005 in Millionen Franken und pro Versicherter für das berufliche Vorsorgegeschäft jeder einzelnen Lebensversicherung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie hoch waren die Vermögensverwaltungskosten (inkl. sogenannte versteckte Kosten - bei Fonds TER gemeint) für das Kollektivgeschäft?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wie viel Rendite wurde in Prozent und in Schweizer Franken erzielt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Wie stellen die Aufsichtsbehörden sicher, dass keine Quersubventionierungen, also artfremde Kosten, dem BV-Geschäft belastet werden? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Trotz eines sehr niedrigen Umwandlungssatzes von 5,4 Prozent für Frauen und 5,8 Prozent für Männer verrechnen einzelne Versicherungsgesellschaften einen zusätzlichen Betrag von 0,2 Prozent des Vermögens als sogenannten Umwandlungssatzverlust für das Überobligatorium und 0,6 Prozent für das BVG. Wie ist dies zu begründen? Warum wird dies von den Aufsichtsbehörden genehmigt? Müsste dieser allfällige Verlust nicht von den Kapitalgebern getragen werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Welches unternehmerische Risiko wird letztlich mit der Legal Quote noch entschädigt, wenn sämtliche nicht gedeckten Kosten oder Rückstellungen aus dem "Gesamtumsatz BV" finanziert werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>BVG-Kollektivgeschäft. Ausweisen aller gesetzlich nötigen Angaben</value></text></texts><title>BVG-Kollektivgeschäft. Ausweisen aller gesetzlich nötigen Angaben</title></affair>