﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20063737</id><updated>2023-07-28T13:08:39Z</updated><additionalIndexing>48;2846;Bundesamt für Zivilluftfahrt;Flughafen;Lärmbelästigung;Thurgau;Koordination;Sachplan;Zivilluftfahrt</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2559</code><gender>m</gender><id>538</id><name>Bürgi Hermann</name><officialDenomination>Bürgi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2006-12-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4715</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01020412</key><name>Sachplan</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18040105</key><name>Zivilluftfahrt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18040101</key><name>Flughafen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020314</key><name>Koordination</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0301010118</key><name>Thurgau</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K06020308</key><name>Lärmbelästigung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08040708</key><name>Bundesamt für Zivilluftfahrt</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2007-03-21T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2007-02-14T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2006-12-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2007-03-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2042</code><gender>m</gender><id>57</id><name>David Eugen</name><officialDenomination>David</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2552</code><gender>m</gender><id>532</id><name>Stähelin Philipp</name><officialDenomination>Stähelin</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2432</code><gender>f</gender><id>370</id><name>Forster-Vannini Erika</name><officialDenomination>Forster</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2559</code><gender>m</gender><id>538</id><name>Bürgi Hermann</name><officialDenomination>Bürgi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>06.3737</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) legt die Ziele und Vorgaben für die Infrastruktur der Schweizer Zivilluftfahrt verbindlich fest und wird durch den Bundesrat verabschiedet. Vor dem formellen Erlassverfahren führt die zuständige Bundesstelle, das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl), als Vorabklärung den sogenannten SIL-Koordinationsprozess durch. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gemäss ständiger Praxis des Bazl werden diejenigen Kantone in den SIL-Koordinationsprozess einbezogen, welche in ihrer Raumplanung konkret betroffen sind oder aufgrund von gewissen Entwicklungen in Zukunft sein könnten. Diese Betroffenheit tritt dann ein, wenn auf dem Kantonsgebiet eine Lärmbelastung vorhanden oder zu erwarten ist, welche gemäss Lärmschutzverordnung die Planungswerte der Empfindlichkeitsstufe II übersteigt, und folglich in diesen Gebieten keine neuen Wohnzonen mehr ausgeschieden werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dies trifft im Rahmen des SIL-Koordinationsprozesses für den Flughafen Zürich auf den Kanton Thurgau nicht zu. Der Kanton Thurgau hat die Praxis des Bazl infrage gestellt und eine entsprechende Verfügung des Bazl beim Bundesverwaltungsgericht (vormals Reko INUM) mittels Verwaltungsgerichtsbeschwerde angefochten. In seinem Entscheid vom 8. Dezember 2006 wies das Bundesverwaltungsgericht diese Beschwerde ab. Daraufhin erhob der Kanton Thurgau gegen diesen Entscheid beim Bundesgericht erneut Verwaltungsgerichtsbeschwerde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diejenigen Nachbarkantone, welche in ihrer Raumplanung nicht unmittelbar betroffen sind (Thurgau, Schwyz, St. Gallen und Zug), sind nicht vom Koordinationsprozess ausgeschlossen. Im Gegenteil, sie werden jeweils über die Zwischenergebnisse umfassend informiert und haben die Möglichkeit, zu den im Rahmen der Koordinationsgespräche vorgestellten Grundlagen Fragen und Anträge zu stellen. Zwischen den Koordinationsgesprächen orientiert das Bazl diese Nachbarkantone regelmässig. Die raumplanerisch betroffenen Nachbarkantone Aargau und Schaffhausen nehmen an den Koordinationsgesprächen teil und sind in der Arbeitsgruppe "Recht und Verfahren" vertreten, weil Sachplan- und kantonales Richtplanungsverfahren wegen der raumplanerischen Betroffenheit miteinander abgestimmt werden müssen. Im Rahmen des formellen Sachplanungsverfahrens, das an den Koordinationsprozess anschliesst, können sich auch die Kantone Thurgau, Schwyz, St. Gallen und Zug gleichberechtigt einbringen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Dass die dargelegte Behandlung des Kantons Thurgau eine Verletzung des Raumplanungsrechtes darstellen könnte, ist erstinstanzlich vom Bundesverwaltungsgericht verneint worden. Die Frage ist weiterhin rechtshängig. Der Bundesrat enthält sich unter diesen Umständen weiterer Einschätzungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Veränderungen im Flugbetrieb durch Inbetriebnahme des ILS sind bei den Lärmberechnungen im SIL-Prozess berücksichtigt. Sie haben keine Auswirkungen auf die Raumplanung des Kantons Thurgau.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Gemessene Lärmspitzen lassen sich nicht mit der Erhebung der Lärmbelastung nach den Bestimmungen der Lärmschutzverordnung vergleichen. Dabei ist aber nur Letztere relevant für die Frage, ob eine Belastung besteht, welche die in Wohnzonen mit der Empfindlichkeitsstufe II geltenden Planungswerte nach Lärmschutzverordnung übersteigt. Es besteht kein Grund, an der Richtigkeit dieser im SIL-Prozess erfolgten Berechnungen zu zweifeln.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4./5. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass nicht nur in den Kantonen Zürich, Aargau und Schaffhausen ein politisches Interesse an der An- und Abflugsituation am Flughafen Zürich besteht. Entsprechend sorgfältig werden auch die Stellungnahmen dieser Nachbarkantone geprüft, gewürdigt und in den zukünftigen Entscheiden über das Objektblatt gewichtet werden. Der Bundesrat anerkennt das Informationsbedürfnis aller Kantone und will einen gleichberechtigten Informationsstand sicherstellen. Deshalb wird das Bazl die zuständigen Behörden der Nachbarkantone weiterhin konsultieren sowie umfassend und transparent über die Resultate des Koordinationsprozesses informieren.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ist das Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrt. Der SIL bildet die Grundlage für die Planung, die Bauten und den Betrieb eines Flughafens, insbesondere für die Konzession und das Betriebsreglement. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bezüglich des Flughafens Zürich ist der SIL-Prozess im Gang. Das konkrete Sachplanungsverfahren für den Flughafen Zürich ist in zwei Phasen gegliedert: Koordination und ordentliches Verfahren. In der ersten Phase, der eigentlichen SIL-Koordination, werden die Grundlagen für den künftigen Betrieb des Flughafens Zürich erarbeitet und gestützt darauf mögliche Betriebsvarianten entworfen. Der Kanton Thurgau ist in diesen Koordinationsprozess nicht mit einbezogen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) begründet den Ausschluss des Kantons Thurgau im Wesentlichen mit dem Hinweis auf eine fehlende raumwirksame Lärmbelastung. In Anbetracht dieser für den Regierungsrat des Kantons Thurgau und die betroffene Bevölkerung unhaltbare Situation ersuche ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Gemäss Artikel 13 Absatz 2 des Raumplanungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 18 Absatz 2 der Raumplanungsverordnung haben die federführenden Bundesstellen bei der Erarbeitung von Grundlagen, Konzepten oder Sachplänen die betroffenen Behörden der Kantone möglichst frühzeitig mit einzubeziehen. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass mit der Weigerung des Bazl, den Kanton Thurgau in den SIL-Koordinationsprozess des Flughafens Zürich mit einzubeziehen, ein Verstoss gegen das Raumplanungsrecht vorliegt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. In den Sperrzeiten gemäss deutscher Verordnung werden Abflüge über den Raum Hinterthurgau/Wil geleitet und seit der Inbetriebnahme der ISL für die Piste 28 in diesem Herbst erfolgen gleichzeitig auch zahlreiche Anflüge. Es sind dies Fakten, die sich seit dem vom Bundesrat am 18. Oktober 2000 verabschiedeten Konzeptteil verändert haben. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass damit eine ausreichende Raumwirksamkeit besteht, um in den Koordinationsprozess mit einbezogen zu werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Zurzeit erfolgen im Raum Hinterthurgau/Wil Lärmmessungen mittels LEQ (Messmethode/Lärmpegeldarstellung), mit der Spitzenlärmwerte nicht als Einzelereignis gewertet werden. Behörden und Bevölkerung sind der entschiedenen Auffassung, dass mit diesen, den akzeptablen Lärmpegel übersteigenden Spitzenmesswerten die für den Einbezug in den Koordinationsprozess erforderliche Empfindlichkeitsstufe bei Weitem gegeben ist, weshalb der Nichtmiteinbezug des Kantons Thurgau nicht länger haltbar ist. Kann sich der Bundesrat dieser Beurteilung anschliessen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist er sich bewusst, dass das Bazl mit seiner bisherigen Haltung gegenüber dem Kanton Thurgau die Suche nach tragfähigen Lösungen erschwert oder sogar verunmöglicht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Ist er bereit, in Würdigung aller massgeblichen Gesichtspunkte das Bazl anzuweisen, die zuständigen Behörden der Kantone Thurgau sowie gegebenenfalls St. Gallen in die SIL-Koordinationsgespräche mit einzubeziehen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Mitwirkung des Kantons Thurgau im SIL-Koordinationsprozess</value></text></texts><title>Mitwirkung des Kantons Thurgau im SIL-Koordinationsprozess</title></affair>