{"id":20063773,"updated":"2023-07-28T13:18:30Z","additionalIndexing":"15;10;Geschmacksstoff;Europakompatibilität;Konsumenteninformation;Lebensmitteldeklaration;Instantlebensmittel;Angleichung der Rechtsvorschriften","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2593,"gender":"m","id":1124,"name":"de Buman Dominique","officialDenomination":"de Buman"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-12-19T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4715"},"descriptors":[{"key":"L05K0105060601","name":"Lebensmitteldeklaration","type":1},{"key":"L04K09010103","name":"Angleichung der Rechtsvorschriften","type":1},{"key":"L04K09020206","name":"Europakompatibilität","type":1},{"key":"L06K070106030101","name":"Konsumenteninformation","type":1},{"key":"L05K1402040201","name":"Geschmacksstoff","type":1},{"key":"L05K1402030208","name":"Instantlebensmittel","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-03-23T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2007-03-09T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1166482800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1174604400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2474,"gender":"f","id":450,"name":"Bader Elvira","officialDenomination":"Bader Elvira"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2659,"gender":"m","id":1343,"name":"Hany Urs","officialDenomination":"Hany"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2516,"gender":"f","id":494,"name":"Meier-Schatz Lucrezia","officialDenomination":"Meier-Schatz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2571,"gender":"m","id":817,"name":"Imfeld Adriano","officialDenomination":"Imfeld Adriano"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2600,"gender":"f","id":1106,"name":"Häberli-Koller Brigitte","officialDenomination":"Häberli-Koller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2588,"gender":"m","id":1104,"name":"Büchler Jakob","officialDenomination":"Büchler Jakob"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2661,"gender":"m","id":1345,"name":"Müller Thomas","officialDenomination":"Müller Thomas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2623,"gender":"m","id":1109,"name":"Pfister Gerhard","officialDenomination":"Pfister Gerhard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2607,"gender":"m","id":1136,"name":"Jermann Walter","officialDenomination":"Jermann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2593,"gender":"m","id":1124,"name":"de Buman Dominique","officialDenomination":"de Buman"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"06.3773","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In der Schweiz ist z. B. die Abbildung der Frucht auf Eisteeverpackungen nicht erlaubt, da es sich dabei nur um einen Aromazusatz handelt (Art. 34 LKV). In der EU ist die Abbildung der Frucht hingegen erlaubt (vgl. RL 2000\/13\/EG Art. 2). <\/p><p>Die Bereiche Lebensmittel generell und Lebensmittel tierischer Herkunft sind seit diesem Jahr weitgehend mit der EU harmonisiert. Trotz der weitgehend harmonisierten Vorschriften ist der Marktzugang in zahlreichen Bereichen jedoch weiterhin behindert, ohne dass sich die unterschiedlichen Vorschriften durch öffentliche Interessen rechtfertigen liessen. Die unterschiedlichen Vorschriften wirken sich für die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz preistreibend aus. Wir verlangen eine dringliche Anpassung.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Mit der Revision, welche am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, wurde die Verordnung des EDI über alkoholfreie Getränke (SR 817.022.111) dahingehend geändert, dass für Eistee die Abbildung von Früchten auch dann erlaubt ist, wenn er nur durch den Zusatz von Aromen den spezifischen Geschmack erhält. Dem Anliegen des Motionärs wurde mit dieser Revision somit bereits entsprochen. <\/p><p>Die Frage, in welchen Fällen auf aromatisierten Lebensmitteln Abbildungen zulässig sind, ist im EG-Recht nicht spezifisch geregelt. In den Bereichen, in denen das EG-Recht nicht harmonisiert ist, hat jeder Mitgliedstaat sein eigenes Recht. Innerhalb des EU- und des EWR-Raumes führt das Cassis-de-Dijon-Prinzip dazu, dass die Waren trotz der unterschiedlichen nationalen Gesetzgebungen frei zirkulieren können. Dieses Prinzip findet jedoch im Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU bzw. dem EWR keine Anwendung, da die Schweiz weder EU- noch EWR-Mitglied ist. <\/p><p>Mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG, SR 946.51) ist vorgesehen, im Handel mit der EU einseitig das Cassis-de-Dijon-Prinzip einzuführen. Der schweizerischen Gesetzgebung widersprechende Produkte können nach erfolgter Revision des THG frei importiert werden, sofern sie nicht gesundheitsschädigend sind und die Konsumentinnen und Konsumenten nicht täuschen. <\/p><p>Der Bundesrat hat dem EDA und dem EVD den Auftrag erteilt, die Rahmenbedingungen und die Auswirkungen eines Freihandelsabkommens mit der EU im Agrar- und im Lebensmittelbereich abzuklären. Dabei steht zur Diskussion, das harmonisierte Lebensmittelrecht der EG zu übernehmen und im nichtharmonisierten Bereich das Cassis-de-Dijon-Prinzip auf gegenseitiger Basis einzuführen.<\/p><p>Der Entwurf für eine Revision des THG ist bis zum 16. März 2007 in der Vernehmlassung. Der Bundesrat erachtet es als nicht angebracht, vor dem Vorliegen der Ergebnisse dieser Vernehmlassung über eine Änderung des schweizerischen Verordnungsrechtes in den Bereichen, die in der EU nicht harmonisiert sind, zu befinden. Eine Revision des Lebensmittelgesetzes ist unabhängig vom Ergebnis der Vernehmlassung bereits in Bearbeitung. Sie hat zum Ziel, das Lebensmittelgesetz so auszugestalten, dass ab 2010 das europäische Lebensmittelrecht übernommen werden kann.<\/p><p>Aus all diesen Gründen kann der Bundesrat der vorliegenden Motion nicht zustimmen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Bestimmungen über die zulässigen Abbildungen auf aromatisierten Lebensmitteln (Art. 34 der Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln, LKV) an das EU-Recht anzupassen (z. B. für Eistee).<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Harmonisierung der Abbildungsvorschriften für aromatisierte Lebensmittel"}],"title":"Harmonisierung der Abbildungsvorschriften für aromatisierte Lebensmittel"}