{"id":20063791,"updated":"2023-07-27T21:51:20Z","additionalIndexing":"34;Eindämmung der Kriminalität;Transparenz;Mobiltelefon;Verzeichnis;Telefonnummer","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2595,"gender":"m","id":1127,"name":"Freysinger Oskar","officialDenomination":"Freysinger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-12-19T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4715"},"descriptors":[{"key":"L06K120202010801","name":"Telefonnummer","type":1},{"key":"L07K12020201010201","name":"Mobiltelefon","type":1},{"key":"L05K1201020203","name":"Transparenz","type":1},{"key":"L04K02020702","name":"Verzeichnis","type":1},{"key":"L04K01040202","name":"Eindämmung der Kriminalität","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-12-19T00:00:00Z","text":"Fristverlängerung","type":50},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-20T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2007-02-21T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1166482800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1237503600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2622,"gender":"m","id":1145,"name":"Perrin Yvan","officialDenomination":"Perrin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2634,"gender":"m","id":1123,"name":"Veillon Pierre-François","officialDenomination":"Veillon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2479,"gender":"m","id":455,"name":"Chevrier Maurice","officialDenomination":"Chevrier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2383,"gender":"m","id":319,"name":"Fehr Hans","officialDenomination":"Fehr Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2618,"gender":"m","id":1111,"name":"Müri Felix","officialDenomination":"Müri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2369,"gender":"m","id":304,"name":"Baumann J. 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Durch den Einsatz von sehr ausgeklügelten Techniken zur Kundenakquisition können den Benutzerinnen und Benutzern zusätzliche Kosten entstehen, da sie von einer Nummer zur andern geführt werden, wobei jedes Mal neue Kosten anfallen. Selbst wenn eine Verbindung abgebrochen wird, entstehen den Benutzerinnen und Benutzern durch den Abbruch der Verbindung weitere Kosten. <\/p><p>Handys mit unterdrückten Nummern werden auch von Einbrechern verwendet, die vor einem geplanten Einbruch die Wohnungs- oder Hausbesitzer anrufen, um sicherzustellen, dass diese auch wirklich abwesend sind.<\/p><p>Die Abschaffung unterdrückter Rufnummern ermöglicht ebenfalls eine bessere Kontrolle der eingehenden Anrufe bei Kindern, die sehr oft ein Handy besitzen und immer öfter bedroht werden.<\/p><p>Letztlich könnte man mit dem Eintrag der Handy-Rufnummern im elektronischen Telefonverzeichnis auch der telefonischen Belästigung einen Riegel schieben, die heute immer häufiger vorkommt und einzig und allein deshalb möglich ist, weil Handy-Rufnummern unterdrückt werden können.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die in der Motion vorgeschlagenen Massnahmen zur Bekämpfung der Missbräuche im Bereich des öffentlichen Telefondienstes sind unangemessen und stehen im Widerspruch zu den Bestimmungen über den Persönlichkeits- und Datenschutz. Bereits heute bieten insbesondere das Fernmeldegesetz (FMG) und das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) gesetzliche Mittel zur wirksamen Bekämpfung solcher Missbräuche.<\/p><p>Genau genommen spricht der eingereichte Text zwei unterschiedliche Aspekte an: einerseits den Verzeichniseintrag für Mobilfunkteilnehmer und andererseits die Möglichkeit sowohl für Mobilfunk- als auch für Festnetzteilnehmer, die Identifikation ihres Anschlusses auf dem Gerät des angerufenen Teilnehmers zu unterdrücken.<\/p><p>Was den ersten Aspekt betrifft, so sieht das Fernmeldegesetz (FMG) seit seinem Inkrafttreten vor, dass es den Teilnehmern freisteht, sich in das Verzeichnis eintragen zu lassen (Art. 21 Abs. 3 FMG). Dies gilt sowohl für Festnetz- wie auch für Mobilfunkteilnehmer. Die erwähnte Rechtsgrundlage spricht sich allerdings nicht dazu aus, wie die Fernmeldedienstanbieterinnen diese Bestimmung umzusetzen haben. In der Praxis bieten die meisten Festnetzanbieterinnen den Verzeichniseintrag automatisch an; will ein Festnetzteilnehmer nicht im Verzeichnis erscheinen, muss er dies ausdrücklich verlangen (opt-out). Umgekehrt bieten die Mobilfunkanbieterinnen den Verzeichniseintrag nicht automatisch an; wünscht ein Mobilfunkteilnehmer dennoch einen Verzeichniseintrag, so muss er dies beantragen (opt-in). Dies könnte eine Erklärung dafür sein, weshalb die Mobilfunkteilnehmer weniger häufig über einen Verzeichniseintrag verfügen. Ein weiterer Grund dürfte im Bedürfnis nach Persönlichkeits- und Datenschutz zu suchen sein, namentlich um Belästigungen durch den Versand von Werbe-SMS (SMS-Spamming) zu verhindern. Da die Telefonmarketing-Praktiken in den letzten Jahren immer aggressiver geworden sind, verzichten auch die Festnetzteilnehmer zunehmend auf einen Verzeichniseintrag.<\/p><p>Was den zweiten Aspekt betrifft, so müssen die Dienstanbieterinnen ihren Teilnehmern gemäss geltender Fernmeldegesetzgebung ermöglichen, die Anzeige ihrer Rufnummer auf dem Gerät des angerufenen Teilnehmers zu unterdrücken. Diese Funktion ist wichtig für Teilnehmer, die das Bedürfnis haben, ihre Privatsphäre zu schützen (z. B. Anwälte und Ärzte, die dem Berufsgeheimnis unterstehen) oder die nicht möchten, dass ihre geschäftliche oder private Telefonnummer allzu leicht zugänglich ist. Wird diese Funktion jedoch missbräuchlich verwendet, so kann der Teilnehmer unter Glaubhaftmachung entsprechender Belästigungen von seiner Fernmeldedienstanbieterin die Bekanntgabe der Daten der als missbräuchlich erachteten Verbindungen verlangen (Art. 60 Abs. 3 FDV).<\/p><p>Aus technischer Sicht ist zu bedenken, dass die Rufnummeranzeige nicht immer garantiert werden kann, besonders bei internationalen Verbindungen. So verfolgen einige Länder die Politik, die Informationen zur Identifikation des anrufenden Anschlusses bei Verbindungen ins Ausland nicht zu übermitteln. Hinzu kommen die Telefoniedienstangebote, die überall im Internet spriessen und bei denen die Rufnummeranzeige fehlerhaft oder überhaupt nicht gewährleistet ist. Bei einigen Systemen kann sogar die Rufnummer, die auf dem Gerät des angerufenen Teilnehmers erscheint, böswillig gefälscht werden.<\/p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass einige Festnetzanbieterinnen (z. B. Swisscom Fixnet) ihrer Kundschaft in der Praxis die Möglichkeit bieten, Anrufe mit Rufnummerunterdrückung abzulehnen. Diese Funktion kann mühelos über die Telefontastatur des Teilnehmers aktiviert oder deaktiviert werden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu treffen, damit die Handy-Rufnummern im elektronischen Telefonverzeichnis eingetragen werden, wie dies bei den Festnetznummern bereits der Fall ist.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Abschaffung unterdrückter Rufnummern von Handys"}],"title":"Abschaffung unterdrückter Rufnummern von Handys"}