﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20063794</id><updated>2025-11-14T06:54:55Z</updated><additionalIndexing>09;OSZE;Militärflugzeug;internationales Abkommen;militärische Zusammenarbeit;Luftverkehrskontrolle</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2012</code><gender>m</gender><id>246</id><name>Béguelin Michel</name><officialDenomination>Béguelin</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2006-12-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4715</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1802040301</key><name>Luftverkehrskontrolle</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K10010210</key><name>militärische Zusammenarbeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04010105</key><name>OSZE</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K10020201</key><name>internationales Abkommen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04020404</key><name>Militärflugzeug</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2007-03-08T00:00:00Z</date><text>Zurückgezogen</text><type>17</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2007-02-21T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2006-12-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2007-03-08T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2102</code><gender>m</gender><id>133</id><name>Leuenberger Ernst</name><officialDenomination>Leuenberger-Solothurn</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2642</code><gender>m</gender><id>1161</id><name>Berset Alain</name><officialDenomination>Berset</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2643</code><gender>f</gender><id>1163</id><name>Ory Gisèle</name><officialDenomination>Ory</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2433</code><gender>m</gender><id>371</id><name>Gentil Pierre-Alain</name><officialDenomination>Gentil</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2653</code><gender>m</gender><id>1314</id><name>Bonhôte Pierre</name><officialDenomination>Bonhôte Pierre</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2061</code><gender>f</gender><id>466</id><name>Fetz Anita</name><officialDenomination>Fetz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2012</code><gender>m</gender><id>246</id><name>Béguelin Michel</name><officialDenomination>Béguelin</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>06.3794</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Schweiz ist Vollmitglied der OSZE. Diese Organisation trägt durch die Ausarbeitung von Abkommen und die Umsetzung von Normen im Bereich der Rüstungskontrolle zur Förderung der gemeinsamen Sicherheit bei. Auch die Förderung von Massnahmen für militärische Transparenz, die mehr Vertrauen unter den Teilnehmerstaaten schaffen, ist eine Hauptaufgabe der OSZE. Diesen Zweck verfolgt auch das Open-Sky-Abkommen (System gegenseitiger Beobachtungsflüge über dem Gebiet der Vertragsstaaten mit unbewaffneten Militärflugzeugen, die mit verschiedenen Sensoren ausgerüstet sind; Kosten für die Schweiz: 1 bis 3 Millionen Franken pro Jahr). Bisher hat es die Schweiz abgelehnt, dem Abkommen beizutreten - wegen mangelnder Ressourcen, wie es im Geschäftsbericht 2005 des Bundesrates heisst.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Haltung des Bundesrates ist unverständlich. Das Argument des Ressourcenmangels wirkt angesichts dessen, was auf dem Spiel steht, kläglich. Die Grundlage für die Sicherheit unseres Landes ist im Bericht "Sicherheit durch Kooperation" (Sipol B) festgelegt. Die im Bericht erläuterte Doktrin stimmt mit den Zielen der OSZE voll und ganz überein. Als neutrales Land, das in Sachen Friedensförderung eine Vorreiterrolle spielt, muss die Schweiz alles tun, um Vertrauen unter den verschiedenen Ländern herzustellen - angefangen bei den Ländern des europäischen Kontinentes, in dessen Zentrum sie liegt. Selbst auf rein militärischer Ebene setzt der Begriff des "Aufwuchses" als Grundlage der "Armee XXI" voraus, dass man eine veränderte Sicherheitslage so früh wie möglich erkennen und so über die Auslösung des Aufwuchses entscheiden kann. Das Open-Sky-Abkommen leistet also einen entscheidenden Beitrag zur Effizienz unserer Landesverteidigung.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Vertrag über den Offenen Himmel (Open-Sky-Vertrag) ist am Rande der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ausgehandelt worden. Er ist ein komplementäres Instrument, mit dem Ziel, im Bereich militärischer Aktivitäten und Potenziale die Transparenz zu fördern und die Vertrauensbildung zu stärken. Der Vertrag sieht gegenseitige Beobachtungsflüge über dem Hoheitsgebiet der Vertragsstaaten vor. Die hierfür eingesetzten unbewaffneten Militärflugzeuge sind mit normierten und zertifizierten Sensoren ausgerüstet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Open-Sky-Vertrag ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Von 56 OSZE-Teilnehmerstaaten sind bis heute 35 Länder dem Vertrag beigetreten. Andere Länder wie Österreich und Irland stehen wie die Schweiz abseits.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat erwog in seinem Bericht über die Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik der Schweiz 2004, ebenfalls dem Vertrag beizutreten und dem Parlament eine entsprechende Botschaft noch innerhalb der laufenden Legislatur zu unterbreiten. In der Folge prüften das EDA und das VBS die Beitrittsfrage unter politischen, rechtlichen und militärischen Gesichtspunkten. Besonderes Augenmerk galt der Definition der militärischen Mindestanforderungen für eine glaubwürdige Vertragsteilnahme, da bezüglich Personal, Ausrüstung und Finanzen beinahe ausschliesslich das VBS betroffen sein würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das EDA und das VBS kamen dabei zur Einschätzung, dass ein Vertragsbeitritt aus sicherheits- und rüstungskontrollpolitischer Sicht zwar wünschbar und mit der Neutralität vollumfänglich vereinbar ist. Hingegen wurde festgestellt, dass die operationellen Kosten und insbesondere der zusätzliche Personalbedarf für eine Vertragsteilnahme unabhängig von der gewählten Variante weder durch die jetzt vorhandenen noch durch die in Zukunft geplanten Ressourcen gedeckt werden könnten. Da die finanziellen und personellen Mehraufwendungen nicht im Verhältnis zum sicherheitspolitischen und militärischen Nutzen für die Schweiz stehen, würde sich auch eine Reallokation der Mittel nicht rechtfertigen. Das EDA und das VBS schlossen daraus, von einem Vertragsbeitritt abzusehen. Der Bundesrat wurde am 14. September 2005 informiert, dass diese Frage dem Parlament in der laufenden Legislatur nicht mehr vorgelegt und zu einem späteren Zeitpunkt erneut geprüft würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Vorstoss von Ständerat Béguelin hat dem Bundesrat erneut die Gelegenheit geboten, sich mit dieser Frage unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen zu befassen. Diese bestätigen denn auch die ursprünglichen Schlussfolgerungen: Angesichts der Konsolidierung der neuen Armee und der damit verbundenen Um- und Abbauschritte hat sich die Ressourcenlage weiter verschlechtert und u. a. dazu geführt, dass fachspezifische Kompetenzen verlagert wurden. Diese Ressourcen wären für eine wirkungsvolle und glaubwürdige Teilnahme unverzichtbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund der beschränkten Mittel und Ressourcen der Armee muss der Bundesrat Prioritäten setzen und deshalb von einer Teilnahme zum jetzigen Zeitpunkt absehen, dies umso mehr, als für einen Beitritt keinerlei internationaler Druck besteht.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird aufgefordert, die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit die Schweiz dem Open-Sky-Abkommen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) beitreten kann.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Beitritt der Schweiz zum Open-Sky-Abkommen</value></text></texts><title>Beitritt der Schweiz zum Open-Sky-Abkommen</title></affair>