{"id":20063810,"updated":"2023-07-28T13:43:50Z","additionalIndexing":"52;Sicherheit;Tierhaltung;Wolf;biologische Vielfalt;Schutz der Tierwelt;Schaden","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2595,"gender":"m","id":1127,"name":"Freysinger Oskar","officialDenomination":"Freysinger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-12-20T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4715"},"descriptors":[{"key":"L05K0603030702","name":"Wolf","type":1},{"key":"L04K06030306","name":"biologische Vielfalt","type":1},{"key":"L04K06010408","name":"Schutz der Tierwelt","type":1},{"key":"L04K14010102","name":"Tierhaltung","type":2},{"key":"L05K0507020204","name":"Schaden","type":2},{"key":"L04K08020225","name":"Sicherheit","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-12-19T00:00:00Z","text":"Fristverlängerung","type":50},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-20T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2007-02-28T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1166569200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1237503600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2622,"gender":"m","id":1145,"name":"Perrin Yvan","officialDenomination":"Perrin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2634,"gender":"m","id":1123,"name":"Veillon Pierre-François","officialDenomination":"Veillon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2479,"gender":"m","id":455,"name":"Chevrier Maurice","officialDenomination":"Chevrier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2618,"gender":"m","id":1111,"name":"Müri Felix","officialDenomination":"Müri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2372,"gender":"m","id":307,"name":"Brunner Toni","officialDenomination":"Brunner Toni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2638,"gender":"m","id":1142,"name":"Wobmann Walter","officialDenomination":"Wobmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2542,"gender":"m","id":520,"name":"Wandfluh Hansruedi","officialDenomination":"Wandfluh"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2636,"gender":"m","id":1128,"name":"Wäfler Markus","officialDenomination":"Wäfler Markus"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2627,"gender":"m","id":1119,"name":"Rime Jean-François","officialDenomination":"Rime"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2347,"gender":"m","id":264,"name":"Weyeneth Hermann","officialDenomination":"Weyeneth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2486,"gender":"m","id":462,"name":"Fattebert Jean","officialDenomination":"Fattebert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2586,"gender":"m","id":1105,"name":"Bignasca Attilio","officialDenomination":"Bignasca Attilio"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2595,"gender":"m","id":1127,"name":"Freysinger Oskar","officialDenomination":"Freysinger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"06.3810","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das Hauptargument, mit dem Umweltorganisationen wie der WWF begründen, dass der Wolf streng geschützt ist, ist der Hinweis auf das internationale Recht, das diesen Schutz verlangt, nämlich auf das Übereinkommen vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention, SR 0.455). Diese rein formalistische Argumentation hält einer genaueren Überprüfung nicht stand. Es geht doch vielmehr um die Frage, ob es heute noch gerechtfertigt ist, den Schutz einer Tierart aufrechtzuerhalten:<\/p><p>- die seit ihrem Verschwinden aus unseren Gegenden im 19. Jahrhundert nicht mehr als einheimische Tierart angesehen werden kann;<\/p><p>- die - vom Wallis wohlverstanden einmal abgesehen - nicht bedroht ist, weder weltweit noch im Besonderen in Europa,<\/p><p>- die - abgesehen vom Menschen - keine natürlichen Feinde hat,<\/p><p>- die für die Regulierung der Arten unnötig ist, seit diese, wie im Wallis, von der Jagd besorgt wird, der wir den Erhalt oder gar die Wiederherstellung einer erstaunlich reichen und diversifizierten Fauna verdanken,<\/p><p>- deren Gegenwart (da der Wolf, im Unterschied zu den Jägern, sich an keine Regeln hält und nur seinem Instinkt folgt) einzig zu einer Bedrohung der Nutztiere führt und Schäden verursacht, die anschliessend mit hohen Kosten entschädigt werden müssen (der hauptsächliche Unterschied zwischen den Jägern und dem Wolf besteht nämlich darin, dass Erstere niemals auf Schafe schiessen),<\/p><p>- die, wie die Erfahrung zeigt, unter bestimmten Voraussetzungen eine Bedrohung für den Menschen darstellen kann (das zeigt eine Zeitungsmeldung im \"Toronto Star\" vom 19. September 1998, wonach auf einem kanadischen Campingplatz ein 19 Monate altes Kind von einem Wolf angegriffen und schwer verletzt worden ist); diese Bedrohung ist besonders inakzeptabel in unserem kleinräumigen Alpenraum, in dem wir uns den Luxus einer solchen Koexistenz, für die sich gerade mal eine Handvoll Umweltideologen - Städterinnen und Städter in der Regel - interessieren, nicht leisten können (denken wir etwa an die katastrophalen Folgen, die ein Wolfsangriff auf den Tourismus haben könnte, der für die Walliser Wirtschaft von vitaler Bedeutung ist).<\/p><p>Es gilt also, den Wolfsschutz im Grundsatz infrage zu stellen, und zwar radikal, sowie auch die mit dem Wolfsschutz einhergehende - und dem \"Konzept Wolf\" zugrunde liegende - Idee, dass es sinnvoll sein könnte, ein Zusammenleben von Mensch und Wolf auf Dauer zu garantieren. Andere machen sich da keine Illusionen. So verlangt etwa der französische Parti socialiste eine dringliche Änderung des Gesetzes über die Ausrichtung der Landwirtschaft: Den landwirtschaftlichen Produzenten und den Bauern sowie ihren Angestellten soll es erlaubt sein, wilde Tiere, also auch Wölfe, sowie auch herumstreunende Hunde, die den Besitz bedrohen, zu verjagen oder zu töten, und dies auch mit Feuerwaffen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>In Artikel 19 des Wiener Übereinkommens vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge (SR 0.111) ist festgehalten, dass ein Staat bei der Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme oder Genehmigung eines Vertrags oder beim Beitritt einen Vorbehalt anbringen kann. Eine spätere Anbringung eines Vorbehaltes ist nicht mehr möglich. Die Schweiz hat die Ratifikationsurkunde für das Übereinkommen vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention, SR 0.455) ohne Vorbehalt am 12. März 1981 hinterlegt. Seit diesem Zeitpunkt ist es für die Schweiz nicht mehr möglich, einen Vorbehalt anzubringen. <\/p><p>Schon während der letzten Legislatur haben sich die Räte im Rahmen einer Motion mit analoger Stossrichtung, nämlich der Motion Maissen 01.3567, \"Erlebnis Natur. Ohne Wolf\", mit dem Schutzstatus des Wolfs befasst. In der Sommersession 2003 hat der Nationalrat die Motion Maissen abgelehnt. Gleichzeitig beauftragte er den Bundesrat mit der Überweisung des Postulates UREK-N \"Wolfskonzept Schweiz\" (02.3393), den Spielraum der Berner Konvention voll auszuschöpfen. Die Schweiz hat daher im Jahre 2004 einen Antrag an das Sekretariat der Berner Konvention gestellt, den Wolf aus Anhang II der streng geschützten Arten in Anhang III der geschützten Arten umzuteilen. Dieser Antrag wurde im Herbst 2006 von den Vertragsstaaten der Berner Konvention abgelehnt.<\/p><p>Gemäss einer weiteren Forderung des Postulates 02.3393 soll die konventionelle und traditionelle Tierhaltung im Berggebiet \"ohne unzumutbare Einschränkung weiterhin möglich sein\". Diese Forderung ist im \"Konzept Wolf Schweiz\" vom 21. Juli 2004, das auf Artikel 10 der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV, SR 922.01) basiert, umgesetzt. Das \"Konzept Wolf Schweiz\" bildet die Grundlage für geeignete und vom Bund unterstützte Schutzmassnahmen, damit Schäden an Nutztieren verhindert werden können - wobei es nie einen hundertprozentigen Schutz gibt. Entstehen Schäden, so werden diese gemeinsam von Bund (80 Prozent) und Kanton (20 Prozent) übernommen (in den letzten Jahren etwa 30 000 bis 50 000 Franken pro Jahr für Schäden durch Grossraubtiere). Verursacht ein Wolf trotz der Schutzmassnahmen grosse Schäden, so kann er abgeschossen werden, wie dies 2006 zweimal im Kanton Wallis geschehen ist. Diese einzelnen Abschüsse stehen im Einklang mit Artikel 9 der Berner Konvention.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, bezüglich des Wolfes auf zwei Ebenen aktiv zu werden:<\/p><p>- Auf internationaler Ebene soll die Schweiz in der Berner Konvention einen Vorbehalt anbringen mit dem Ziel, den Schutz des Wolfes schlicht und einfach aufzuheben oder, subsidiär, ihn abzuschwächen.<\/p><p>- Im Landesrecht sollen, sobald dieser Vorbehalt einmal in Kraft ist, sämtliche Bestimmungen zum Schutz des Wolfes aufgehoben oder, subsidiär, die Voraussetzungen zum Erlegen des Wolfes abgemildert werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schluss mit dem Wolf"}],"title":"Schluss mit dem Wolf"}