﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20063823</id><updated>2025-11-14T09:06:29Z</updated><additionalIndexing>32;Bildungspolitik;Koordination;offene Universität;Region;Weiterbildung;Wissenserwerb;Erwachsenenbildung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2629</code><gender>f</gender><id>1148</id><name>Savary Géraldine</name><officialDenomination>Savary</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische 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Universität</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020314</key><name>Koordination</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K080701020107</key><name>Region</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-03-23T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-12-06T00:00:00Z</date><text>Der Vorstoss wird übernommen durch Herrn Fehr Mario.</text><type>90</type></resolution><resolution><category><id>4</id><name>Ergänzung</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-12-06T00:00:00Z</date><text>Der Vorstoss wird übernommen durch Herrn Fehr Mario.</text><type>0</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-12-19T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2007-03-09T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des 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Der zusammen mit den neuen "Bildungsartikeln" im Mai 2006 angenommene Artikel 64a der Bundesverfassung gibt dem Bund die Kompetenz, die Weiterbildung zu fördern und Grundsätze über die Weiterbildung zu erlassen. Die Weiterbildung an den Hochschulen fällt allerdings nicht unter diesen Artikel, sondern unter Artikel 63a der neuen Verfassungsgrundlage und nimmt damit eine Sonderstellung ein. In der Weiterbildung auf Hochschulstufe kommt dem Bund nur eine subsidiäre Regelungskompetenz zu: Er darf nur dann Vorschriften erlassen, wenn die gemeinsamen Ziele von Bund und Kantonen in der Weiterbildung auf dem Weg der Koordination nicht erreicht werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den einzelnen Fragen äussert sich der Bundesrat wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Weiterbildung wird in der Schweiz hauptsächlich durch private Anbieter geprägt. Die öffentliche Hand ist nur subsidiär tätig. In der berufsorientierten Weiterbildung gemäss Berufsbildungsgesetz haben die öffentlichen Anbieter Marktpreise zu verlangen, wenn sie in Konkurrenz zu nicht subventionierten privaten Anbietern stehen (Art. 11 BBG). Subventionen sind lediglich in Bereichen angebracht, in denen Weiterbildungsangebote erwünscht sind, aber ohne Unterstützung der öffentlichen Hand nicht zustande kommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dies ist namentlich im Hochschulbereich nicht der Fall. Die Weiterbildung auf Hochschulstufe ist heute grundsätzlich selbsttragend und soll es nach dem Reformkonzept der Hochschullandschaft Schweiz auch bleiben. Es wäre durchaus denkbar, auf der Basis einer neuen gesetzlichen Grundlage die Teilnehmerzahl an universitären Weiterbildungskursen als zusätzlichen Bemessungsfaktor für die Hochschulfinanzierung zu berücksichtigen. Dies wäre allerdings von der künftigen Schweiz. Hochschulkonferenz zu beschliessen (in der auch die Kantone vertreten sind). In Anbetracht dessen, dass die Hochschulen in der Ausgestaltung ihres Weiterbildungsangebotes autonom sind und dass die Weiterbildung kostendeckend angeboten wird, erscheint es allerdings fraglich, ob damit ein Anreiz in die richtige Richtung geschaffen würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2.-4. Es steht ausser Frage, dass auch im Weiterbildungsbereich gewisse Projekte weiterhin finanziert werden müssen, wenn ihre gesamtgesellschaftliche Bedeutung weit über private Interessen hinausgeht. Ob dafür ein eidgenössischer Fonds für berufliche Weiterbildung eingerichtet werden soll, wird mit den Vorarbeiten zu einem umfassenden Weiterbildungsgesetz auf der Grundlage der neuen Verfassungsartikel zu prüfen sein. Das Gleiche gilt im Bezug auf den "Bruch in der beruflichen Bildung" und den Zugang der Frauen zur beruflichen Weiterbildung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Es ist zweifellos erwünscht, dass auch Bachelor- und Masterstudiengänge später durch Weiterbildung ergänzt werden. Ein konkretes Bildungskonzept, das über das Prinzip des lebenslangen Lernens hinausgeht, ist jedoch angesichts der Verschiedenartigkeit der Bedürfnisse und der Anbieter, aber auch der unterschiedlichen Regelungskompetenzen und der weitgehenden Freiwilligkeit der Weiterbildung nicht möglich. Hingegen sollen günstige Rahmenbedingungen sowohl für die allgemeine als auch für die berufliche Weiterbildung geschaffen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die privaten und öffentlichen Weiterbildungsangebote in den Kantonen und Regionen sind vielfältig. Noch mehr als ein Harmonisierungsbedarf herrscht ein Bedarf nach Transparenz der Angebote und ihrer Qualität. Der Bund wird sich dafür einsetzen, diesen Anliegen zusammen mit seinen Partnern im Rahmen der eingangs erwähnten neuen Gesetzgebung Rechnung zu tragen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In den Neunzigerjahren haben der Druck des Parlamentes und von Bildungskreisen den Bundesrat dazu bewegt, sich stärker in der Unterstützung der Weiterbildung zu engagieren. In den letzten Jahren ist dieses Engagement erlahmt. Glücklicherweise verleiht nun die Annahme der neuen Bildungsartikel durch Volk und Stände dem Bundesrat neuen Elan. Nach der Volksabstimmung vom vergangenen Mai hat das Eidgenössische Departement des Innern die Weiterbildungsbedürfnisse durch eine Studie abklären lassen (Sybille Reichert: Universitäre Weiterbildung in der Schweiz, Bestandsaufnahme und Perspektiven im europäischen Vergleich, 31. Juli 2006).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schlussfolgerungen der Studie zeigen, dass in der Weiterbildung erhöhte Anstrengungen nötig sind. Zum einen wird die Nachfrage steigen, weil ein immer grösserer Anteil der Bevölkerung Hochschulen besucht und mit dem höheren Bildungsniveau auch der Wunsch nach Weiterbildung wächst. Zum anderen nehmen nur gerade 11 Prozent der Personen mit tieferer Bildung an Programmen zur beruflichen Weiterbildung teil. Damit gehört die Schweiz zu den Ländern mit dem grössten Gefälle, was die Weiterbildung je nach Bildungsniveau betrifft: Eine Person mit einem Diplom der Tertiärstufe nimmt mit einer 5,7-mal höheren Wahrscheinlichkeit an einer Weiterbildung teil als eine Person ohne Abschluss. Schliesslich sind Frauen in den Kursen der beruflichen Weiterbildung deutlich untervertreten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Was will der Bundesrat unternehmen, um die öffentlichen Weiterbildungsstätten - namentlich die Universitäten - bei der Verbesserung des Weiterbildungsangebotes zu unterstützen? Ist der Bundesrat in diesem Zusammenhang nicht auch der Ansicht, dass die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Weiterbildungskursen als Faktor in die Berechnung der Beiträge an die universitären Einrichtungen einfliessen sollte?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Könnte der Bundesrat nicht einen Fonds für die berufliche Weiterbildung errichten, damit Projekte finanziert werden können, deren gesamtgesellschaftliche Bedeutung weit über private Interessen hinausgeht (z. B. Projekte zur beruflichen Wiedereingliederung)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um das abzumildern, was man heute einen "Bruch in der beruflichen Bildung" nennen könnte?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie beabsichtigt der Bundesrat, Frauen den Zugang zur beruflichen Weiterbildung zu erleichtern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Welche Massnahmen will der Bundesrat treffen, um die Bachelor-Master-Studiengänge mit der Weiterbildung zu einem umfassenden Bildungskonzept zu vereinen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Was erwägt der Bundesrat für die Harmonisierung des Angebotes an beruflicher Weiterbildung unter den Kantonen und den Regionen zu unternehmen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Berufliche Weiterbildung</value></text></texts><title>Berufliche Weiterbildung</title></affair>