{"id":20063877,"updated":"2023-07-28T11:09:20Z","additionalIndexing":"55;10;15;Europakompatibilität;Handel mit Agrarerzeugnissen;Liberalisierung des Handels;Lebensmittelrecht;tierisches Erzeugnis;nichttarifäres Handelshemmnis;Angleichung der Rechtsvorschriften","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2659,"gender":"m","id":1343,"name":"Hany Urs","officialDenomination":"Hany"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-12-20T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4715"},"descriptors":[{"key":"L04K09020206","name":"Europakompatibilität","type":1},{"key":"L04K01050606","name":"Lebensmittelrecht","type":1},{"key":"L05K0701020404","name":"Liberalisierung des Handels","type":1},{"key":"L03K140205","name":"tierisches Erzeugnis","type":1},{"key":"L05K0701020101","name":"nichttarifäres Handelshemmnis","type":1},{"key":"L04K09010103","name":"Angleichung der Rechtsvorschriften","type":2},{"key":"L05K0701020304","name":"Handel mit Agrarerzeugnissen","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-03-23T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2007-03-09T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1166569200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1174604400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2649,"gender":"m","id":1289,"name":"Barthassat Luc","officialDenomination":"Barthassat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2479,"gender":"m","id":455,"name":"Chevrier Maurice","officialDenomination":"Chevrier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2592,"gender":"m","id":1133,"name":"Darbellay Christophe","officialDenomination":"Darbellay"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2393,"gender":"m","id":330,"name":"Hochreutener Norbert","officialDenomination":"Hochreutener"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2526,"gender":"m","id":503,"name":"Robbiani Meinrado","officialDenomination":"Robbiani"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2516,"gender":"f","id":494,"name":"Meier-Schatz Lucrezia","officialDenomination":"Meier-Schatz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2571,"gender":"m","id":817,"name":"Imfeld Adriano","officialDenomination":"Imfeld Adriano"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2600,"gender":"f","id":1106,"name":"Häberli-Koller Brigitte","officialDenomination":"Häberli-Koller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2659,"gender":"m","id":1343,"name":"Hany Urs","officialDenomination":"Hany"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"06.3877","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Lebensmittel sind in der Schweiz gemäss der Verordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft (SR 817.022.108) genau zu umschreiben: z. B. Schinken (nur Produkte aus Muskeln vom hinteren Stotzen des Schweins), Fettgehalt von Käse als Fettgehaltsstufe (in Prozent oder verbal, z. B. viertelfett). In der EU gibt es keine entsprechende Regelung. Diese Punkte sind allenfalls einzelstaatlich geregelt. Dies ist in der EU ein klassischer Fall von Cassis-de-Dijon-Prinzip, hier ist keine weitere Harmonisierung möglich. <\/p><p>Die Bereiche Lebensmittel generell und Lebensmittel tierischer Herkunft sind seit diesem Jahr weitgehend mit der EU harmonisiert. Trotz der weitgehend harmonisierten Vorschriften ist der Marktzugang in zahlreichen Bereichen jedoch weiterhin behindert, ohne dass sich die unterschiedlichen Vorschriften durch öffentliche Interessen rechtfertigen lassen. Die unterschiedlichen Vorschriften wirken sich für die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz preistreibend aus. Wir verlangen eine dringliche Anpassung.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Gemischte Veterinärausschuss der Schweiz und der Europäischen Union hat an seinem Treffen vom 1. Dezember 2006 die Gleichwertigkeit der schweizerischen Bestimmungen über Lebensmittel tierischer Herkunft mit denjenigen des EG-Rechts anerkannt. Diese Anerkennung wird erlauben, die Grenzkontrollen in diesem Bereich vollständig aufzuheben. In den Bereichen, in denen das EG-Recht nicht harmonisiert ist, hat jeder Mitgliedstaat sein eigenes Recht. Innerhalb des EU- und des EWR-Raums führt das Cassis-de-Dijon-Prinzip dazu, dass die Waren trotz der unterschiedlichen nationalen Gesetzgebungen frei zirkulieren können. Dieses Prinzip findet jedoch im Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU bzw. dem EWR keine Anwendung, da die Schweiz weder EU- noch EWR-Mitglied ist. <\/p><p>Die Revision des Schweizer Lebensmittelrechts auf den 1. Januar 2007 dient der Ausdehnung der Äquivalenz im Bereich tierischer Lebensmittel. Hierzu waren zahlreiche Anpassungen an das EG-Recht notwendig. Aufgrund der EG-Vorschriften sind die Bestimmungen über tierische Lebensmittel zum grössten Teil neu formuliert worden. Definitionen und Anforderungen wurden entsprechend der EG-Gesetzgebung ergänzt. Darüber hinausgehende Umschreibungen von Lebensmitteln wie die Beschaffenheit von Schinken sind gesetzlich nicht geregelt, sondern lediglich im Schweizerischen Lebensmittelbuch als Empfehlung aufgeführt. Die Änderung des Lebensmittelrechts trägt dazu bei, dass unnötige Handelshemmnisse vermieden werden.<\/p><p>Mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG, SR 946.51) ist vorgesehen, im Handel mit der EU einseitig das Cassis-de-Dijon-Prinzip einzuführen. Der schweizerischen Gesetzgebung widersprechende Produkte können nach erfolgter Revision des THG frei importiert werden, sofern sie nicht gesundheitsschädigend sind und die Konsumentinnen und Konsumenten nicht täuschen. <\/p><p>Überdies hat der Bundesrat dem EDA und dem EVD den Auftrag erteilt, die Rahmenbedingungen und die Auswirkungen eines Freihandelsabkommens mit der EU im Agrar- und im Lebensmittelbereich abzuklären. Dabei steht zur Diskussion, das harmonisierte Lebensmittelrecht der EG zu übernehmen und im nicht harmonisierten Bereich das Cassis-de-Dijon-Prinzip auf gegenseitiger Basis einzuführen.<\/p><p>Der Entwurf für eine Revision des THG ist bis zum 16. März 2007 in der Vernehmlassung. Der Bundesrat erachtet es als nicht angebracht, vor dem Vorliegen der Ergebnisse dieser Vernehmlassung über das weitere Vorgehen zu befinden. Eine Revision des Lebensmittelgesetzes ist unabhängig vom Ergebnis der Vernehmlassung bereits in Bearbeitung. Sie hat zum Ziel, das Lebensmittelgesetz so auszugestalten, dass ab 2010 das europäische Lebensmittelrecht übernommen werden kann.<\/p><p>Aus all diesen Gründen kann der Bundesrat der vorliegenden Motion nicht zustimmen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Zusammenhang mit produktspezifischen Vorschriften für Lebensmittel tierischer Herkunft das Cassis-de-Dijon-Prinzip anzuwenden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Handelshemmnisse für tierische Lebensmittel abschaffen"}],"title":"Handelshemmnisse für tierische Lebensmittel abschaffen"}