﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20063881</id><updated>2023-07-28T11:35:35Z</updated><additionalIndexing>09;Bürgerkrieg;Pakistan;Saudi-Arabien;Indien;Auslegung des Rechts;Ausfuhrbeschränkung;Waffenausfuhr</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2615</code><gender>m</gender><id>1112</id><name>Müller Geri</name><officialDenomination>Müller Geri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-12-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4715</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0402020501</key><name>Waffenausfuhr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701020102</key><name>Ausfuhrbeschränkung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0303010607</key><name>Saudi-Arabien</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K03030406</key><name>Pakistan</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K03030403</key><name>Indien</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05030201</key><name>Auslegung des Rechts</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0401020202</key><name>Bürgerkrieg</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-12-19T00:00:00Z</date><text>Fristverlängerung</text><type>50</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-03-20T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2007-03-16T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2006-12-20T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-03-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2635</code><gender>m</gender><id>1110</id><name>Vischer Daniel</name><officialDenomination>Vischer Daniel</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2611</code><gender>m</gender><id>1158</id><name>Lang Josef</name><officialDenomination>Lang</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2537</code><gender>m</gender><id>515</id><name>Studer Heiner</name><officialDenomination>Studer Heiner</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2615</code><gender>m</gender><id>1112</id><name>Müller Geri</name><officialDenomination>Müller Geri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>06.3881</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat Kriegsmaterialexporte für über eine halbe Milliarde Franken nach Saudi-Arabien, Pakistan und Indien bewilligt. Bei den bewilligten Geschäften handelt es sich um 20 Fliegerabwehrsysteme samt Munition im Umfang von 375 Millionen Franken nach Saudi-Arabien. Dazu kommen 21 Fliegerabwehrsysteme samt Munition in der Höhe von 136 Millionen Franken nach Pakistan sowie 140 Sturmgewehre mit Zubehör und Ersatzteilen im Wert von 519 000 Franken nach Indien. Die Schweiz hat im laufenden Jahr bis Ende Oktober Kriegsmaterial in der Höhe von 321 Millionen Franken exportiert. Der Bundesrat ignoriert hiermit die klaren Interventionen des Parlamentes und insbesondere der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) sowie den Sinn und Geist des Kriegsmaterialgesetzes und der dazugehörigen Verordnung. Es ist auch unhaltbar, den Krieg im Kaschmir zu einem "Konflikt" umzuwandeln, damit man die Legitimation hat, doch Waffen zu verkaufen. Dasselbe gilt auch für die Definition "Verteidigungs- vs. Angriffswaffen". Das Kriegsmaterialgesetz unterscheidet dies nämlich nicht. Zudem: je besser die Verteidigung, desto grösser der Freiraum für Offensiven!&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Obwohl die Auseinandersetzung zwischen Pakistan und Indien über die Region Jammu und Kaschmir nach wie vor ungelöst ist, haben die Spannungen zwischen den beiden Ländern in jüngster Zeit nachgelassen (Öffnung der Waffenstillstandslinie in Kaschmir, Wiederaufnahme von Treffen der Staats- und Regierungschefs beider Länder, Eröffnung einer Buslinie). Dieser Umstand war mit ein Grund für den Entscheid des Bundesrates vom 29. Juni 2005, das nach den Atomversuchen dieser beiden Länder im Jahre 1998 verhängte faktische Ausfuhrverbot aufzuheben und zum früheren ordentlichen Verfahren zurückzukehren. In Indien hat sich die Menschenrechtssituation nach Ansicht des Bundesrates verbessert, ist aber immer noch verbesserungswürdig. Auch in Pakistan sind diesbezüglich Fortschritte erkennbar. Der oberste Gerichtshof Pakistans hat in jüngster Zeit verschiedene Urteile zugunsten der Menschenrechte gefällt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die für Indien bewilligten Sturmgewehre sind für die National Security Guard in New Delhi bestimmt und werden via Österreich nach Indien geliefert. Österreich hat die Ein- und anschliessende Wiederausfuhr nach Indien bereits bewilligt. Es beurteilt die Situation vor Ort offensichtlich nicht als problematisch.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach Saudi-Arabien wurden seit Inkrafttreten des neuen Kriegsmaterialgesetzes im Jahre 1998 wiederholt Ausfuhrgesuche bewilligt. Die Menschenrechtssituation hat sich seit den letzten Beschlüssen des Bundesrates vom 22. März 2004 und 10. März 2006 nicht verändert. Eine begründete Veranlassung für eine Änderung der bisherigen Politik ist deshalb nicht gegeben. Hingegen sind die Lage der Menschenrechte und die entwicklungspolitische Situation in der Region weiterhin aufmerksam im Auge zu behalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die EU-Mitgliedstaaten haben im Jahre 2005 Rüstungsexporte für 925 Millionen Euro nach Indien, 1,4 Milliarden Euro nach Pakistan und 973 Millionen Euro nach Saudi-Arabien bewilligt. Besonders erwähnenswert erscheinen Deutschland, bekannt für seine eher restriktive Exportkontrollpolitik, Österreich und Schweden. Die EU-Mitgliedstaaten sind bei der Beurteilung von Ausfuhrgesuchen gehalten, die Kriterien des EU-Waffenkodex zu beachten, die bezüglich der Berücksichtigung der Menschenrechtslage weitgehend Artikel 5 KMV entsprechen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat begrüsst den konstruktiven Dialog mit der GPK-N, deren Bericht ausdrücklich festhält, dass er mit seinen Beschlüssen vom 29. Juni 2005 rechtmässig gehandelt hat. Bereits vor Abschluss der Untersuchungen der Kommission hat der Bundesrat im Übrigen Massnahmen angeordnet, welche die kritisierten Punkte teilweise abdecken, so die Umsetzung einer neuen restriktiven Politik der Verwertung von überschüssigem Kriegsmaterial und Verbesserungen bezüglich der Durchsetzbarkeit von Nichtwiederausfuhr-Erklärungen und der Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungseinheiten. Das EVD wird zudem im Hinblick auf eine Revision der Kriegmaterialverordnung eine Arbeitsgruppe beauftragen, die Kriterien für die Erteilung der Ausfuhrbewilligungen zu präzisieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In formeller Hinsicht gibt der Bundesrat zu bedenken, dass sich die Frage der Rechtmässigkeit der vorliegenden Motion stellt (Art. 120 Abs. 3 des Parlamentsgesetzes). Die in der Motion genannten Entscheide des Bundesrates sind im Hinblick auf ein konkretes Geschäft ergangen. Die Motion wirkt somit auf Verfahren ein, die zum Erlass einer Verfügung führen. Eine Aufhebung solcher Entscheide durch das Parlament stünde im Gegensatz zum Prinzip der Gewaltenteilung, der Rechtssicherheit und der Garantie eines fairen Verfahrens.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird dringend aufgefordert, die soeben bewilligten Kriegsmaterialexporte nach Saudi-Arabien, Pakistan und Indien sofort zu stoppen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Kriegsmaterialexporte nach Saudi-Arabien, Pakistan und Indien sofort stoppen</value></text></texts><title>Kriegsmaterialexporte nach Saudi-Arabien, Pakistan und Indien sofort stoppen</title></affair>