﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20063885</id><updated>2023-07-28T08:58:20Z</updated><additionalIndexing>32;Beziehung Schule-Industrie;regionale Entwicklung;Fachhochschule;regionale Wirtschaft;interkantonale Zusammenarbeit;Jura</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2643</code><gender>f</gender><id>1163</id><name>Ory Gisèle</name><officialDenomination>Ory</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2006-12-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4715</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1302050102</key><name>Fachhochschule</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0603010202</key><name>Jura</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K13010203</key><name>Beziehung Schule-Industrie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704060209</key><name>regionale Wirtschaft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080701020109</key><name>interkantonale Zusammenarbeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0802033501</key><name>regionale Entwicklung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2007-03-12T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2007-02-21T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2006-12-20T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2007-03-12T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2012</code><gender>m</gender><id>246</id><name>Béguelin Michel</name><officialDenomination>Béguelin</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2433</code><gender>m</gender><id>371</id><name>Gentil Pierre-Alain</name><officialDenomination>Gentil</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2653</code><gender>m</gender><id>1314</id><name>Bonhôte Pierre</name><officialDenomination>Bonhôte Pierre</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2643</code><gender>f</gender><id>1163</id><name>Ory Gisèle</name><officialDenomination>Ory</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>06.3885</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2003 den sieben öffentlich-rechtlichen Fachhochschulen eine zeitlich unbefristete Genehmigung erteilt. Dabei hat er die Genehmigung an eine Reihe von Auflagen geknüpft, die namentlich die Organisation der Fachhochschulen und ein zweckmässiges Studienangebot betreffen. Die Fachhochschulen sind daran, ihre Führungs- und Organisationsstrukturen sowie das Angebot an diese Erfordernisse anzupassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat nimmt zu den vorgelegten Fragen wie folgt Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Bundesrat ist bereit, auf die Besonderheit der Organisationsstrukturen der Fachhochschulen, an welchen mehr als ein Kanton beteiligt ist, Rücksicht zu nehmen. Für die Genehmigung steht insbesondere die zweckmässige Organisation und ein bedürfnisgerechtes Studienangebot im Vordergrund. Die Subventionierung setzt voraus, dass das Studienangebot einem Bedürfnis entspricht und zweckmässig organisiert ist. In diesem Rahmen sind die Fachhochschulen berechtigt, Studiengänge anzubieten, die auf die Besonderheiten der jeweiligen Region zugeschnitten sind. Der Bund beschränkt sich auf die Festlegung von Zielvorgaben, die Genehmigung der Entwicklungspläne, einen Ordnungsrahmen für das Studienangebot, die Sicherung der Qualität im Rahmen der Akkreditierung und die Regelung der Voraussetzungen für die Erteilung von Subventionen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Träger und die Fachhochschulen haben im Rahmen der erwähnten Gesetzesgrundlagen freie Hand bei der Standortwahl und der Nutzung von Synergien mit dem industriellen und kulturellen Umfeld in ihrer Region. Ihnen obliegt es, eine entsprechende Strategie festzulegen und für deren Umsetzung zu sorgen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Grad der Autonomie wird wesentlich vom Träger festgelegt. Beim Betrieb der Fachhochschule besteht die Kompetenz des Bundes im Wesentlichen darin, zu überprüfen, ob die Fachhochschulen die Bedingungen des Fachhochschulgesetzes (Art. 14 Abs. 2 Bst. a-g FHSG) sowie die Voraussetzungen für die Subventionierung erfüllen (Art. 18 Abs. 2 FHSG). In betrieblicher Hinsicht ist die Fachhochschule frei, wie sie sich zweckmässig organisiert und ihr Studienangebot nach der geltenden Studiengangsverordnung ausgestaltet sowie den erweiterten Leistungsauftrag erfüllt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie die Entscheidkompetenzen zwischen den Kantonen und den Fachhochschulen aufgeteilt sind, ist in den interkantonalen Konkordaten geregelt. Diese sind bindend für die Partnerkantone und legen die Struktur und den Betrieb der Schulen fest. Bei der HES-SO regelt das interkantonale Konkordat vom 9. Januar 1997 zur Schaffung einer Westschweizer Fachhochschule (Concordat intercantonal du 9 janvier 1997 créant une haute école spécialisée de Suisse occidentale) die Bereiche Architektur, Wirtschaft und Dienstleistungen, Technik und Informationstechnologien sowie angewandte Kunst, während die interkantonale Vereinbarung vom 6. Juli 2001 zur Schaffung der Haute école spécialisée santé-social de Suisse romande für die Bereiche Gesundheit und soziale Arbeit gilt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Nach den Zielvorgaben des Bundesrates stellt jede Fachhochschule die Exzellenz in Lehre und Forschung sicher. Dies schlägt sich konkret in der Positionierung der Fachbereiche und in der nationalen und internationalen Schwerpunktsetzung nieder. Den Zielvorgaben entsprechend stellen die Fachhochschulen eine auf die strategischen und operativen Erfordernisse ausgerichtete, standortübergreifende Führung und Organisation sicher. Nach Auffassung des Bundesrates drängt sich dabei eine Führungsverantwortung auf der Ebene der Gesamtschule pro Fachbereich auf, was auch die Koordination des Studienangebots und die Bildung von Schwerpunkten an den Fachhochschulen fördert. Dabei ist es Aufgabe der strategischen und operativen Führungsorgane, für eine adäquate Delegation der Kompetenzen an die Fachbereichsverantwortlichen zu sorgen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Gemäss der Verordnung vom 2. September 2005 über Studiengänge, Nachdiplomstudien und Titel an Fachhochschulen beschränkt sich der Bund darauf, die Mindestanforderungen an Nachdiplomstudien, die zu einem Weiterbildungsmasterdiplom führen, zu regeln und die entsprechenden Titel festzulegen. Im Übrigen sind die Fachhochschulen in der strategischen und inhaltlichen Ausrichtung ihres Weiterbildungsangebots frei.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Das Fachhochschulgesetz (FHSG) schreibt in Artikel 1a vor, dass der Bund Rücksicht nimmt auf die Besonderheit der Organisationsstrukturen der Fachhochschulen, an welchen mehr als ein Kanton beteiligt ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Botschaft zum FHSG heisst es: "Die Fachhochschulen beeinflussen die Arbeitsplatzsituation und erhöhen die wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten in der Region. Sie tragen damit zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und der Standortqualität der betroffenen Region bei." (BBl 2004 170f.)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Sollen die Fachhochschulen einen Einfluss auf die Regionalpolitik haben, so müssen sie in verschiedenen Regionen verankert werden und dürfen nicht bloss auf die die fünf grössten Städte des Schweizer Mittellandes konzentriert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Sollen die Fachhochschulen mit der Industrie und den KMU Synergien entwickeln und ihren Forschungs- und Entwicklungsauftrag umfassend erfüllen, so müssen sie in ein sozio-ökonomisches Umfeld eingepflanzt werden, das den von ihnen angebotenen Ausbildungsgängen entspricht. Von daher versteht es sich, dass sie nicht alle in ein paar wenigen Städten angesiedelt werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dank ihrer engen Beziehung zu den industriellen Aktivitäten des Juras spielt die HE-Arc eine ganz wichtige Rolle für die Wirtschaft dieser Region. Die Schule sieht sich heute jedoch von gewissen zentralisierenden Visionen bedroht. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Kann der Bundesrat darüber Auskunft geben, in welchem Ausmass und auf welche Weise er der Besonderheit der Fachhochschulen, die auf dem Gebiet mehrerer Kantone angesiedelt sind, Rechnung tragen will?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie will der Bund die Dezentralisierung der Fachhochschulen, die Entwicklung von Synergien zwischen den Fachhochschulen und dem regionalen industriellen Geflecht sowie ihre Fähigkeit, Motor der wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung einer Region zu sein, fördern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie weit geht die Autonomie der Fachhochschulen gegenüber den Kantonen und dem Bund?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie stellt der Bund sich die Aufteilung der Entscheidkompetenzen zwischen den Kantonen und den Fachhochschulbereichen vor?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Hält er eine nach Bereichen aufgeteilte Führung der Schulen für geeignet, damit - im Falle einer interkantonalen Fachhochschule - die einzelnen Partnerkantone ihre Interessen wahrnehmen können?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Möchte der Bund im Postgraduiertenbereich Regeln vorschreiben, oder bleibt den regionalen Schulen in diesem Bereich ein gewisser Handlungsspielraum, solange die vorgegebenen Qualitätskriterien erfüllt werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Zukunft der Fachhochschule HE-Arc</value></text></texts><title>Zukunft der Fachhochschule HE-Arc</title></affair>