﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20065250</id><updated>2023-07-27T21:27:39Z</updated><additionalIndexing>2846;Bewilligung;Grundstückerwerb durch Ausländer/innen;Gesetz</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Fra.</abbreviation><id>14</id><name>Fragestunde. Frage</name></affairType><author><councillor><code>2540</code><gender>m</gender><id>518</id><name>Vaudroz René</name><officialDenomination>Vaudroz René</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-12-11T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4715</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0102040301</key><name>Grundstückerwerb durch Ausländer/innen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503010102</key><name>Gesetz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010102</key><name>Bewilligung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2006-12-11T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2006-12-11T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2540</code><gender>m</gender><id>518</id><name>Vaudroz René</name><officialDenomination>Vaudroz René</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>06.5250</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation beauftragt, ihm bis zum Frühjahr 2007 eine Vorlage zur Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, der sogenannten Lex Koller, bzw. eine Vorlage zu flankierenden raumplanerischen Massnahmen zur Aufhebung der Lex Koller zu unterbreiten. Eine erneute Teilrevision der Lex Koller im Sinne eines bewilligungsfreien Erwerbes von Ferienwohnungen durch EU- und Efta-Staatsangehörige ist nicht geplant und ist aus der Sicht des Bundesrates auch nicht sinnvoll. Bis zur Aufhebung der Lex Koller soll der Erwerb von Ferienwohnungen durch Ausländer bewilligungspflichtig bleiben und an das kantonale Jahreskontingent angerechnet werden. Seit der am 1. September 2002 in Kraft getretenen Gesetzesänderung muss hingegen das Kontingent nicht mehr belastet werden, wenn bereits dem ausländischen Veräusserer der Erwerb als Ferienwohnung bewilligt worden ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ein Ausländer kann ohne Bewilligung eine Ferienwohnung zu ortsüblichen Bedingungen mieten, auch dann, wenn er bereits einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, aber mangels Kontingentseinheiten in nächster Zeit keine Erwerbsbewilligung erhalten wird. Allerdings darf der Ausländer mit dem Verkäufer keine Nebenabreden vereinbaren, die ihm eine Stellung wie einem Eigentümer verschaffen. Untersagt sind somit beispielsweise die Bezahlung des Kaufpreises im Voraus oder bei langfristigen Mieten die Vorauszahlung der Mietzinse für die gesamte Mietdauer, der Ausbau der Ferienwohnung auf Rechnung des Mieters und die Anrechnung der Mietzinse an den zu bezahlenden Kaufpreis. Im Zweifelsfalle muss die zuständige kantonale Behörde die Nicht-Bewilligungspflicht der Nebenabreden klären.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;1. Trifft es zu, dass das BewG möglicherweise eine Änderung erfährt, die es EU/Efta-Bürgern erlaubt, in der Schweiz Ferienwohnungen ohne Bewilligung oder ohne Anrechnung der Bewilligung auf das Jahreskontingent zu erwerben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche legalen Möglichkeiten bestehen, einem ausländischen Erwerber die Immobilie zur Verfügung zu stellen, die er zu kaufen versprochen hat, wenn er mangels Kontingentseinheiten auf eine Erwerbsbewilligung warten muss? Dies betrifft die Bezahlung, die Schlüsselübergabe, einen kurzfristigen Mietvertrag usw.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Verkauf von Immobilien an Ausländer</value></text></texts><title>Verkauf von Immobilien an Ausländer</title></affair>