{"id":20070408,"updated":"2024-04-10T08:10:42Z","additionalIndexing":"66;52;Klimarappen;Klimaveränderung;Mineralölsteuer;CO2-Abgabe;Treibstoff;Lenkungsabgabe","affairType":{"abbreviation":"Pa. Iv.","id":4,"name":"Parlamentarische Initiative"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-03-21T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4716"},"descriptors":[{"key":"L05K1701010502","name":"CO2-Abgabe","type":1},{"key":"L05K1704010101","name":"Treibstoff","type":1},{"key":"L04K11070109","name":"Mineralölsteuer","type":1},{"key":"L04K06010403","name":"Lenkungsabgabe","type":1},{"key":"L04K06020209","name":"Klimaveränderung","type":2},{"key":"L05K1701010501","name":"Klimarappen","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-10-23T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"UREK-NR","id":7,"name":"Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR","abbreviation1":"UREK-N","abbreviation2":"UREK","committeeNumber":7,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"date":"2007-03-21T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[],"states":[{"date":"\/Date(1174431600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1193090400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2648,"gender":"m","id":1279,"name":"Nordmann Roger","officialDenomination":"Nordmann"},"type":"speaker"}],"sequentialNumber":170,"shortId":"07.408","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>1. Aufgrund des Fortschreitens der Klimaerwärmung müssen die bescheidenen Ziele des CO2-Gesetzes unbedingt erreicht werden. In der Post-Kyoto-Phase müssen sogar noch ehrgeizigere Ziele formuliert werden.<\/p><p>2. Die Ziele des CO2-Gesetzes sind im Treibstoffsektor nicht erreicht worden. Anstatt einer Verminderung um 8 Prozent gegenüber 1990 (Art. 2 Abs. 2 des CO2-Gesetzes) haben die Emissionen um 8,6 Prozent zugenommen (Stand 2005).<\/p><p>3. Die sogenannten \"freiwilligen\" Massnahmen wie der Klimarappen und die Vereinbarung mit den Automobilimporteuren reichen für eine Trendwende nicht aus. Es ist deshalb notwendig, gemäss Artikel 6 des CO2-Gesetzes die CO2-Abgabe auch auf Treibstoffen einzuführen.<\/p><p>4. Die durch Treibstoffe verursachten Emissionen widerspiegeln auch eine steigende Abhängigkeit vom importierten Erdöl.<\/p><p>5. Die auf dem Automobilmarkt existierenden Technologien erlauben eine deutliche Senkung des Verbrauchs, sofern Anreize für die Konsumentinnen und Konsumenten geschaffen werden, sich für diese Technologien zu entscheiden.<\/p><p>6. Falls die Kyoto-Ziele nicht erreicht werden, muss der Bund Emissionsrechte kaufen. Der Treibstoffsektor, der 42 Prozent der gesamten CO2-Emissionen ausmacht, muss seinen Teil dazu beitragen.<\/p><p>7. Die Erfahrung zeigt, dass die Einführung einer Lenkungsabgabe den Preis um mindestens 10 Prozent verändern muss, um einen Anreiz zu schaffen. Für die Brennstoffe hat das Parlament eine Änderung in dieser Grössenordnung beschlossen. Die CO2-Abgabe auf Treibstoffen muss also mindestens zu einem Preisanstieg von ungefähr 10 Prozent führen. Dies entspricht einer CO2-Abgabe von 70 Franken pro Tonne CO2-Emissionen, das heisst 16 Rappen pro Liter Benzin.<\/p><p>8. Da der Bundesrat, anders als im Gesetz vorgeschrieben, dem Parlament keinen Bundesbeschluss über die Genehmigung der Höhe der CO2-Abgabe auf Treibstoffen vorgelegt hat, ist es gerechtfertigt, den Weg einer parlamentarischen Initiative zu beschreiten.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung, auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes und auf Artikel 7 Absatz 4 des CO2-Gesetzes vom 8. Oktober 1999 reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:<\/p><p>Die Höhe der CO2-Abgabe auf Treibstoffen wird mit einem Bundesbeschluss so festgelegt, dass ein substanzieller Anreiz für die Reduktion der Emissionen im Verkehr geschaffen wird.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Vorgängige Genehmigung der CO2-Abgabe auf Treibstoffen"}],"title":"Vorgängige Genehmigung der CO2-Abgabe auf Treibstoffen"}