﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20070479</id><updated>2025-11-14T08:12:08Z</updated><additionalIndexing>2841;Kontrolle;Embryo;statistische Methode;medizinische Forschung;künstliche Fortpflanzung;Statistik</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Pa. Iv.</abbreviation><id>4</id><name>Parlamentarische Initiative</name></affairType><author><councillor><code>2537</code><gender>m</gender><id>515</id><name>Studer Heiner</name><officialDenomination>Studer Heiner</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion E</abbreviation><code>E</code><id>102</id><name>EVP/EDU Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-10-05T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4718</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K010304</key><name>künstliche Fortpflanzung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K020218</key><name>Statistik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020313</key><name>Kontrolle</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K02021803</key><name>statistische Methode</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010703040101</key><name>Embryo</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050512</key><name>medizinische Forschung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-12-11T00:00:00Z</date><text>Keine Folge gegeben</text><type>51</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal /><index>0</index><links /><preConsultations><preConsultation><committee><abbreviation>WBK-NR</abbreviation><id>5</id><name>Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR</name><abbreviation1>WBK-N</abbreviation1><abbreviation2>WBK</abbreviation2><committeeNumber>5</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><date>2007-10-05T00:00:00Z</date><registrations><registration><correspondents /><sessionId>4806</sessionId></registration></registrations><treatmentCategory>V</treatmentCategory></preConsultation></preConsultations><references /><relatedDepartments /><states><state><date>2007-10-05T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2008-12-11T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs><relatedAffair><id>20083751</id><priorityCode>N</priorityCode><shortId>08.3751</shortId></relatedAffair></relatedAffairs><roles><role><councillor><code>2569</code><gender>f</gender><id>806</id><name>Graf Maya</name><officialDenomination>Graf Maya</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2564</code><gender>m</gender><id>797</id><name>Donzé Walter</name><officialDenomination>Donzé</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2533</code><gender>f</gender><id>511</id><name>Simoneschi-Cortesi Chiara</name><officialDenomination>Simoneschi-Cortesi</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2369</code><gender>m</gender><id>304</id><name>Baumann J. 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Juni 1996 zu einem Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung wird auf den Seiten 262 und 263 klar festgehalten: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;"Personen, die eine Bewilligung haben, müssen der Bewilligungsbehörde jährlich über ihre Tätigkeit Bericht erstatten ... Missbräuchliche Anwendungen der Fortpflanzungsmedizin und der Gentechnologie sind von der Natur der Sache her schwer wahrnehmbar ... Die Berichterstattung soll sicherstellen, dass allfällige Unregelmässigkeiten nicht nur durch Zufall entdeckt werden." Ob das mit Zahlen, welche durch die Fivnat-Kommission (Kommission der Schweizerischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin, SGRM) in "aggregierter Form an das BFS" geliefert werden, erfüllt ist, bleibt mehr als fraglich (BFS, Bericht der medizinisch unterstützten Fortpflanzung 2005, S. 6). Dabei werden die kantonalen Aufsichtsbehörden faktisch umgangen. Selbst im zweiten Bericht (veröffentlicht am 31.5.2007) fehlen immer noch die gemäss Gesetz zu erhebenden Daten: die verwendeten Samenzellen von Samenspendern für die Jahre 2001 und 2002, die Zahl der vor Inkrafttreten des FMedG tiefgefrorenen Embryonen gemäss Artikel 42, die Zahlen der überzähligen Embryonen für die Jahre 2001, 2002, 2004 und 2005. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nochmals weist der Bundesrat dann in seiner Botschaft vom 20. November 2002 zum Bundesgesetz über die Forschung an überzähligen Embryonen und embryonalen Stammzellen (02.083) auf der Seite 1195 auf den Artikel 42 FMedG hin, wie wenn die Einhaltung dieses Artikels das Selbstverständlichste auf der Welt wäre: "Es stellt sich die Frage, was mit den überzähligen Embryonen geschieht, die vor Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes (1.1.2001) angefallen sind. Das Fortpflanzungsmedizingesetz enthält dazu in Artikel 42 eine Übergangsbestimmung: Einerseits sind diejenigen Embryonen, die beim Inkrafttreten des Gesetzes aufbewahrt werden, der zuständigen kantonalen Behörde zu melden ..." Tatsache ist, dass bis heute in der Schweiz nie eine Statistik gemäss Artikel 42 FMedG nach den Kriterien von Artikel 11 FMedG veröffentlicht wurde. Die erste Statistik wurde am 2. November 2006 veröffentlicht, darin fehlten zahlreiche der in Artikel 11 FMedG geforderten Angaben. Zum Teil werden diese im neuesten Bericht nachgeliefert oder gar wieder korrigiert. Zudem wurden die Zahlen grösstenteils nicht vom BAG und den Aufsichtsorganen erhoben, sondern direkt von der sogenannten Fivnat-Kommission. Eilig versuchte der Bundesrat das jahrelange widerrechtliche Versäumen einer selbst erhobenen korrekten Statistik dadurch zu kaschieren, indem er in seiner Verordnung, im Sommer vor Veröffentlichung des ersten Berichtes, die SGRM als Datenlieferantin bezeichnet (Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes, SR 431.012.1). Dies sage und schreibe fünf Jahre nach Inkraftsetzung des Gesetzes, welches eine jährliche Berichterstattung verlangt! Der Bundesrat war auch während der Debatte zum Stammzellenforschungsgesetz nie in der Lage, eine korrekte Zahl der überzähligen Embryonen bekanntzugeben. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die besagte Fivnat-Kommission (Unterkommission der SGRM) ist abgesehen vom Statistiker aus Persönlichkeiten zusammengesetzt, welche allesamt in Schweizer Zentren der Fortpflanzungsmedizin in leitender Stellung tätig sind. Zwar wird von einem Auditing durch ausländische Experten gesprochen; das garantiert aber noch lange nicht die nötige Unabhängigkeit in dieser heiklen Frage. Artikel 11 sagt ganz klar, dass die Berichterstattung an die Bewilligungsbehörde und nicht an die Fivnat zu erfolgen habe, auch nicht vorgängig an die Fivnat und danach an die Bewilligungsbehörde. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es hat sich als falsch erwiesen, dass Artikel 14 Absatz 2 FMedV eine anonymisierte Übermittlung der Daten von der Aufsichtsbehörde an das Bundesamt für Statistik vorsieht. Gemäss Artikel 11 Absatz 4 FMedG ist eine solche Anonymisierung nicht vorgesehen. Allfällige Ungereimtheiten, die selbst in der Fivnat-Statistik zu finden sind, müssen den verantwortlichen Zentren für Reproduktionsmedizin zugeordnet werden können. Beispielsweise wurden laut der Fivnat-Statistik für 2001 bei zwei Behandlungszyklen mehr als drei Embryonen transferiert. Das ist ein Verstoss gegen Artikel 17 Absatz 1 FMedG, der bei Vorsätzlichkeit gemäss Artikel 37 Buchstabe g mit Haft oder Busse bestraft wird. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Unabhängigkeit der Kontrolle der Fortpflanzungsmedizin ist noch in einem zweiten Punkt infrage gestellt: Die in Artikel 12 des FMedG vorgesehenen unangemeldeten Inspektionen werden, offensichtlich behördlich toleriert, teilweise gleich auch noch von der SGRM durchgeführt. Dies bestätigt der Präsident der Fivnat-Kommission, Herr Prof. Michael K. Hohl, im  Fivnat-Jahresbericht 2005: "Fivnat bietet aber auch die Organisation und Durchführung der vom Fortpflanzungsmedizingesetz vorgesehenen Inspektionen an. Im Berichtsjahr wurde diese Dienstleistung von einem Kanton in Anspruch genommen. Die Inspektion war erfolgreich und wir danken dem Experten Dr. H.J. Welti für seine kompetente Arbeit."&lt;/p&gt;&lt;p&gt;(Quelle: http://www.sgrm.org/49638/53703.html).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zusammengefasst kann gesagt werden: Die Unabhängigkeit im Zusammenhang mit der Statistik zur Fortpflanzungsmedizin ist, was Statistik und Aufsicht anbetrifft, nicht gewährleistet. Der Bundesrat wurde in zahlreichen Vorstössen darauf aufmerksam gemacht (Ip. Wäfler 06.3777: Statistik 2002-2004 über die Fortpflanzungsmedizin; Ip. Freysinger 06.3484: Überzählige Embryos; Ip. Wäfler 06.3101: IVF und Abtreibungen in der Schweiz 2003 und 2004; Ip. Wäfler 05.3848: Vollzug der statistischen Meldepflicht und Kontrolle beim FMedG und beim StFG; Ip. Wäfler 04.3114: Rechtsstaatlichkeit. Aufsicht und Kontrolle bei StFG/StFV und FMedG/FMedV; Frage Graf Maya 01.5273: Überzählige Embryonen in der Schweiz). Offensichtlich haben sich die Verhältnisse bisher in keiner Art und Weise verbessert. Daher ist gesetzgeberisches Handeln des Parlamentes notwendig, welches die ursprünglich vorgesehene und aus den Materialien ersichtliche Unabhängigkeit bei der Aufsicht und Statistik in der Fortpflanzungsmedizin wiederherstellt. Es gibt in dieser heiklen Materie keine Kompromisse. Wenn im Zusammenhang mit forschungsfreundlichen neuen Vorlagen jeweils von restriktiver Gesetzgebung und strikter Kontrolle die Rede ist, soll dafür auch der Tatbeweis erbracht werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die gesetzlichen Grundlagen des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) seien so zu präzisieren, dass die ursprünglich vom Gesetzgeber beabsichtigte Unabhängigkeit betreffend Aufsicht über Zentren der Fortpflanzungsmedizin und Unabhängigkeit für die Erstellung einer vollständigen Statistik gewährleistet sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Insbesondere ist dabei zu beachten: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;- dass die in Artikel 11 FMedG vorgesehene statistische Erhebung von einem unabhängigen staatlichen Organ durchgeführt wird, und nicht etwa durch die in der bundesrätlichen Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (SR 431.012.1) erwähnte Schweizerische Gesellschaft für Reproduktionsmedizin bzw. deren Fivnat-Kommission, einer reinen Exponentin der Interessengruppe der Reproduktionsmediziner;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- dass sämtliche in Artikel 11 FMedG geforderten Zahlen ab dem Jahr 2001 von einer unabhängigen Instanz nachzuerheben und zu publizieren sind, insbesondere auch die in Artikel 42 FMedG verlangten;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- dass Artikel 14 Absatz 2 FMedV so abgeändert wird, dass die von den Aufsichtsbehörden an das Bundesamt für Statistik übermittelten Daten nicht mehr anonymisiert, sondern für die einzelnen reproduktionsmedizinischen Zentren aufgeschlüsselt werden;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- dass die in Artikel 12 FMedG vorgesehenen unangemeldeten Inspektionen durch unabhängige staatliche Organe vorgenommen werden, und nicht als "Dienstleistung" durch Interessengruppen der Reproduktionsmediziner selber;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- dass die Zahl der sogenannten überzähligen Embryonen differenziert erhoben wird. Dabei sollen u. a. die Motive für das Absterbenlassen sowie die Verwendung für die Forschung erfasst werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Unabhängigkeit bei der Aufsicht und Statistik in der Fortpflanzungsmedizin</value></text></texts><title>Unabhängigkeit bei der Aufsicht und Statistik in der Fortpflanzungsmedizin</title></affair>