{"id":20071012,"updated":"2025-06-24T21:08:15Z","additionalIndexing":"15;Wirtschaftsrecht;Kontrolle;Kapitalmarkt;Meldepflicht;Wirtschaftsstrafrecht;Beteiligung an Unternehmen;Börsengeschäft","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2277,"gender":"m","id":34,"name":"Bührer Gerold","officialDenomination":"Bührer Gerold"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-03-15T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4716"},"descriptors":[{"key":"L04K11060104","name":"Börsengeschäft","type":1},{"key":"L05K0703010202","name":"Beteiligung an Unternehmen","type":1},{"key":"L06K120102010102","name":"Meldepflicht","type":1},{"key":"L04K08020313","name":"Kontrolle","type":1},{"key":"L06K050102010208","name":"Wirtschaftsstrafrecht","type":1},{"key":"L03K110602","name":"Kapitalmarkt","type":2},{"key":"L05K0704010216","name":"Wirtschaftsrecht","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2007-05-30T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1173913200000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1180476000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2277,"gender":"m","id":34,"name":"Bührer Gerold","officialDenomination":"Bührer Gerold"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"07.1012","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Im Jahr 1998 vereinbarte die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) mit der SWX Swiss Exchange, dass Letztere sämtliche möglichen Meldepflichtverletzungen - also ebenfalls alle Bagatellfälle - der EBK meldet. Die Offenlegungsstelle der SWX Swiss Exchange leitete seither insgesamt rund 400 Mitteilungen betreffend mögliche Meldepflichtverletzungen gemäss Artikel 20 des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) an die EBK weiter. Dazu kommt eine Anzeige vonseiten der Offenlegungsstelle der BX Berne Exchange aus dem Jahr 2005.<\/p><p>2. Bezüglich der Frage der bisher ausgesprochenen Sanktionen ist einleitend Folgendes auszuführen: Die EBK unterzieht alle erhaltenen Anzeigen zu möglichen Meldepflichtverletzungen einer sorgfältigen Überprüfung. Sie führt alsdann die erforderlichen Untersuchungen durch, um abzuklären, ob tatsächlich eine Meldepflichtverletzung stattgefunden hat und, falls ja, wer hierfür verantwortlich war, welches die Hintergründe der Meldepflichtverletzung waren und ob Letztere vorsätzlich erfolgte oder nicht. Da einerseits die überwiegende Mehrheit der bisher untersuchten Meldepflichtverletzungen auf reine Versehen zurückzuführen waren und andererseits der geltende Artikel 41 BEHG nur die vorsätzliche, nicht aber die fahrlässige Verletzung von Meldepflichten unter Strafe stellt, konnte die EBK bis anhin nur in vier Fällen Strafanzeige beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) einreichen. Dieses sprach in einem Fall eine Busse von 50 000 Franken aus (vgl. EBK-Jahresbericht 2003, S. 104). Zwei Fälle wurden eingestellt, weil der objektive Straftatbestand nicht erfüllt war, ein Fall wurde eingestellt, weil die Verjährung eingetreten war.<\/p><p>3. Die Untersuchungen der EBK und der SWX Swiss Exchange sowie die durch die EBK veröffentlichte Verurteilung durch das EFD entfalten sicherlich eine gewisse präventive Wirkung. Letztere darf aber nicht überwertet werden. Weiter ist davon auszugehen, dass es eine nicht zu unterschätzende Dunkelziffer überhaupt nicht festgestellter Meldepflichtverletzungen gibt. Es kann weiter vermutet werden, dass in dieser Dunkelziffer namentlich auch gravierende, vorsätzlich begangene Meldepflichtverletzungen enthalten sind.<\/p><p>4. Der schwerwiegende Mangel der geltenden Rechtsordnung besteht darin, dass einzig die vorsätzliche, nicht aber die fahrlässige Verletzung von Meldepflichten strafbar ist. Dieser Mangel ist aber erkannt. So wird im Rahmen des Finmag auch Artikel 41 BEHG totalrevidiert. Der neue Artikel 41 BEHG soll (so der Beschluss des Nationalrates vom 7. März 2007) vorsehen, dass vorsätzliche Meldepflichtverletzungen mit Busse bis zu 20 000 000 Franken, fahrlässige Meldepflichtverletzungen mit Busse bis zu 10 000 000 Franken und Wiederholungstäter innert fünf Jahren nach der rechtskräftigen Verurteilung mit Busse von mindestens 10 000 Franken bestraft werden. Zudem soll die Verjährungsfrist auf sieben Jahre verlängert werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Freie Kapitalmärkte sind unabdingbarer Bestandteil unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Auch freie Kapitalmärkte bedürfen jedoch verlässlicher Spielregeln und insbesondere der Transparenz. Aufgrund des Jahresberichtes der Offenlegungsstelle der SWX sowie von Presseberichten entsteht der Eindruck, dass die Verfehlungen im Zusammenhang mit dem Meldewesen von offenlegungspflichtigen Beteiligungen nicht mit dem genügenden Nachdruck geahndet werden. Dadurch könnte die bezweckte präventive Wirkung im Markt tangiert werden. Ich ersuche daher den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:<\/p><p>1. Wie viele Verstösse gegen die Pflicht zur Meldung substanzieller Beteiligungen wurden von der Offenlegungsstelle der SWX weitergeleitet?<\/p><p>2. Wie viele Sanktionen wurden ausgesprochen?<\/p><p>3. Wie wird die präventive Wirkung gegenwärtig beurteilt?<\/p><p>4. Wie kann nach Meinung des Bundesrates das zeitgerechte Meldewesen wirksam unterstützt werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Sanktionen bei Verletzungen der Meldepflicht von börsenkotierten Unternehmen"}],"title":"Sanktionen bei Verletzungen der Meldepflicht von börsenkotierten Unternehmen"}