﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20071020</id><updated>2025-06-24T22:00:11Z</updated><additionalIndexing>66;Lagerung radioaktiver Abfälle;Abfallwirtschaft;Kerntechnologie;radioaktiver Abfall</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2626</code><gender>m</gender><id>1115</id><name>Reymond André</name><officialDenomination>Reymond</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-03-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4716</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K06010109</key><name>radioaktiver Abfall</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K060102</key><name>Abfallwirtschaft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0601020302</key><name>Lagerung radioaktiver Abfälle</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K17030103</key><name>Kerntechnologie</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2007-05-30T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2007-03-19T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2007-05-30T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2626</code><gender>m</gender><id>1115</id><name>Reymond André</name><officialDenomination>Reymond</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>07.1020</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;In der Anfrage wird auf die Transmutation von radioaktiven Stoffen Bezug genommen. Unter "Transmutationstechnik" wird das gezielte Verändern einzelner langlebiger Radionuklide verstanden, mit dem Ziel, diese in kurzlebigere Nuklide umzuwandeln. Nach heutigem Wissensstand ist die Umwandlung der langlebigen Nuklide technisch bedingt nie vollständig und nicht für alle langlebigen Nuklide machbar. Die Transmutationstechnik befindet sich noch im Forschungsstadium und ist entgegen der Darstellung in der Anfrage auf absehbare Zeit nicht praktisch einsetzbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nicht zu verwechseln ist die Transmutation mit der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen. Dabei werden die spaltbaren Elemente (Uran, Plutonium) von den nicht weiter verwertbaren Stoffen getrennt und in neuen, sogenannten Mischoxidbrennelementen (MOX) - für die Energieproduktion wiederverwendet. Für die Ausfuhr von abgebrannten Brennelementen zur Wiederaufarbeitung besteht jedoch nach Artikel 106 Absatz 4 des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG) seit dem 1. Juli 2006 ein zehnjähriges Moratorium.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Nach Artikel 77 KEG bezwecken Stilllegungs- und Entsorgungsfonds, die Kosten für die Stilllegung und für den Abbruch von ausgedienten Kernanlagen, die Entsorgung der dabei entstehenden Abfälle sowie für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der abgebrannten Brennelementen nach der Ausserbetriebnahme eines Kernkraftwerks zu decken. Die Kosten werden von den Betreibern der Kernkraftwerke basierend auf den gesetzlichen Grundlagen und dem vorgesehenen Entsorgungsweg ermittelt und von den Behörden geprüft. Die Kostenschätzungen dienen sodann als Grundlage für die Bemessung der Beiträge, welche die Betreiber in die beiden Fonds einzubezahlen haben. Der Bundesrat hat keine Veranlassung, bezüglich Stilllegungs- und Entsorgungsfonds die Kernenergiegesetzgebung zu ändern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Es ist den Abfallverursachern freigestellt, in die Transmutationstechnik zu investieren und in diesem Bereich Forschung zu betreiben. Eine Anlage für die Transmutation von radioaktiven Stoffen fällt unter das KEG und bedarf zuerst einer Rahmenbewilligung und danach einer Bau- und einer Betriebsbewilligung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Eine Expertengruppe entwickelte das Konzept der "kontrollierten geologischen Langzeitlagerung". Dieses verbindet die geologische Tiefenlagerung mit der Möglichkeit der Überwachung und Rückholbarkeit. Vor dem Verschluss des Lagers sieht das Konzept u. a. eine längere Beobachtungsphase sowie den Betrieb eines Pilotlagers vor. Überwachung, Kontrolle und Unterhalt sind während mehreren Generationen möglich. Dieses Konzept wurde in die Kernenergiegesetzgebung übernommen (insbesondere Art. 30, 31, 37-41 KEG; Art. 62-72 KEV). Bis zum Verschluss des geologischen Tiefenlagers (während der Beobachtungsphase) ist die Rückholbarkeit von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen ohne grossen Aufwand durchführbar. Der Bundesrat hat keine Veranlassung, bezüglich Entsorgungskonzept die Kernenergiegesetzgebung zu ändern.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Anschluss an die Debatten über CO2, Energie und nukleare Abfälle bitte ich den Bundesrat, zu folgender neuen Tatsache Stellung zu nehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Prinzip enthält ein Kilogramm abgebrannter Schweizer Kernbrennstoffe bei Anwendung von Transmutation Energie in Form von Elektrizität im Wert von ungefähr 1,99 Millionen Franken!&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Bundesverwaltung hat bereits vor Jahren beschlossen, die Entwicklung der Verwendung dieser Leistung nicht zu fördern, ohne, soviel ich weiss, jemals dem Parlament darüber Bericht zu erstatten!&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein grosses, sehr renommiertes ausländisches Labor hat bereits Computersimulationen für Atomanlagen zur Zerstörung nuklearer Abfälle erstellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Da die wissenschaftliche Forschung über diese Anlagen abgeschlossen ist, fehlt nur noch deren industrielle Umsetzung, die ich als besonders dringend erachte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche gesetzlichen oder reglementarischen Anpassungen betreffend den Entsorgungs- oder Stilllegungsfonds müssen vorgenommen werden, um eine breite und sofortige Finanzierung dieser dringenden Entwicklungen zu erlauben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist es mit Blick auf die geltenden internationalen Abkommen über die zivile Nutzung der Atomenergie denkbar, dass ein Schweizer Privatunternehmen sofort die Zulassung für die Entwicklung von Transmutationsanlagen erhält?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass die Zwischenlagerungsmethoden für abgebrannte Kernbrennstoffe deren Wiederverwendung erlauben?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Nukleare Abfälle</value></text></texts><title>Nukleare Abfälle</title></affair>