{"id":20071031,"updated":"2025-06-24T21:30:28Z","additionalIndexing":"34;elektronische Unterschrift;Grundversorgung;elektronischer Handel;Rechtssicherheit;E-mail;eGovernment;Akzeptanz;Internet","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2437,"gender":"f","id":373,"name":"Leumann Helen","officialDenomination":"Leumann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2007-03-21T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4716"},"descriptors":[{"key":"L05K0507020102","name":"elektronische Unterschrift","type":1},{"key":"L05K0701010202","name":"elektronischer Handel","type":1},{"key":"L05K1202020105","name":"Internet","type":1},{"key":"L05K1202020103","name":"E-mail","type":1},{"key":"L04K08020201","name":"Akzeptanz","type":1},{"key":"L05K0701030901","name":"Grundversorgung","type":2},{"key":"L04K08060105","name":"eGovernment","type":2},{"key":"L04K05030207","name":"Rechtssicherheit","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2007-05-16T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1174431600000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1179266400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2437,"gender":"f","id":373,"name":"Leumann Helen","officialDenomination":"Leumann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"07.1031","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat beantwortet die ihm gestellten Fragen wie folgt:<\/p><p>1. Es gibt verschiedene Gründe für die bisher geringe Verbreitung der digitalen Signatur. So ist die Beschaffung einer digitalen Signatur mit Aufwand und Kosten verbunden. Beides nehmen Anbieter und Konsumenten nur dann auf sich, wenn sie vom Einsatz der digitalen Signatur einen konkreten Vorteil haben. An einem solchen fehlt es häufig. Nur selten ist der Einsatz der digitalen Signatur zwingend; meist erhalten die Vertragsparteien das Gewünschte auch ohne elektronische Signatur. In ganz besonderer Weise gilt dies für das E-Banking. Zugang zu diesem erhält der Kunde, ohne dass er sich dafür zuerst eine digitale Signatur beschaffen müsste. Zudem ist es für viele Benützer schwierig zu verstehen, wie die elektronische Signatur tatsächlich funktioniert. Technische Inkompatibilitäten und entsprechend hoher Supportbedarf sind eine zusätzliche Hürde.<\/p><p>2. Die wichtigste Aufgabe des Staates ist es, für verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen zu sorgen, was den elektronischen Geschäfts- und Behördenverkehr betrifft. Ob dazu auch die Abgabe einer digitalen Signatur an alle Bürgerinnen und Bürger gehört, ist umstritten. Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit wiederholt auf den Standpunkt gestellt, dass der Aufbau der für die digitale Signatur nötigen Infrastruktur wie auch deren tatsächliche Inanspruchnahme vorerst der privaten Initiative überlassen bleiben sollten. So verfügen heute drei Anbieter über die nötige Anerkennung, um ZertES-konforme Zertifikate ausstellen zu können. Allerdings sind von diesen Anbietern bis heute nur sehr wenige solcher Zertifikate auch tatsächlich ausgestellt worden. Zurzeit ist deshalb auch das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation, das in den Kantonen für den Zugriff auf Bundesanwendungen bereits über 25 000 Zertifikate ausgestellt hat, daran, als Zertifizierungsdiensteanbieter gemäss ZertES anerkannt zu werden. Damit besteht Aussicht darauf, dass die digitale Signatur jene Verbreitung erlangt, die für ein langfristig erfolgreiches E-Government nötig ist.<\/p><p>3. Die E-Government-Strategie des Bundesrates zielt darauf, den Bürgerinnen und Bürgern staatliche Dienstleistungen so weit wie möglich auch auf elektronischem Weg zur Verfügung zu stellen. Das bedingt in vielen Fällen einfache, relativ formlose Onlineverfahren und nur für besonders qualifizierte Fälle den Einsatz der digitalen Signatur. Nötig ist eine solche nämlich nur dann, wenn die Behörden eine Bürgerin oder einen Bürger einwandfrei identifizieren können müssen, wie dies beispielsweise bei der Zustellung eines Strafregisterauszuges oder der Eröffnung einer Verfügung der Fall ist. <\/p><p>Im Übrigen hängt erfolgreiches E-Government nicht nur von der Verfügbarkeit einer elektronischen Signatur ab, sondern bedingt weitere Gesetzesanpassungen. So können beispielsweise erst seit dem 1. Januar 2007 Eingaben an Verwaltungsbehörden des Bundes auch elektronisch gemacht werden, wobei der Bundesrat das Recht hat, diese Möglichkeit während zehn Jahren auf Verfahren vor bestimmten Behörden zu beschränken (vgl. Schlussbestimmung zur Änderung des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren vom 17. Juni 2005 und die für den 1. September 2007 geplante Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens). Die Anpassungen weiterer Gesetze und Verordnungen sind in Vorbereitung. Sie sollen namentlich elektronische Anmeldungen beim Grundbuch und beim Handelsregister ermöglichen.<\/p><p>4. Der Einsatz der digitalen Signatur ist nur für eine beschränkte Anzahl qualifizierter Verwaltungsgeschäfte nötig (vgl. Ziff. 3). Angesichts der bisher zwangsläufig beschränkten Erfahrungen damit kann der Bundesrat nicht beurteilen, welche Auswirkungen es hätte, wenn sich die Bundesverwaltung im Rahmen des E-Government vermehrt der elektronischen Signatur bedienen würde. Die im E-Commerce gemachten Erfahrungen (vgl. Ziff. 1) deuten indessen darauf hin, dass das Vertrauen in den Datenaustausch über das Internet weniger von der digitalen Signatur abhängt als davon, dass Bürgerinnen und Bürger immer wieder positive Erfahrungen mit den Vorteilen und der Leistungsfähigkeit dieser Form der Geschäftsabwicklung machen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am 1. Januar 2005 ist das Bundesgesetz über die Zertifizierung im Bereich der elektronischen Signatur in Kraft getreten. Bis heute gibt es in der Schweiz drei anerkannte Zertifizierungsstellen:<\/p><p>- Swisscom Solutions AG;<\/p><p>- Swisssign AG (eine Tochter der Post);<\/p><p>- Quovadis Trustlink Schweiz AG;<\/p><p>Anerkennungsstelle ist die KPMG.<\/p><p>Obwohl das Gesetz schon seit dem Jahre 2005 in Kraft ist und es drei anerkannte Zertifizierungsstellen gibt, bedienen sich nach wie vor sehr wenige natürliche oder juristische Personen in der Schweiz der elektronischen Signatur. Das ist bedauerlich, denn die sichere Kommunikation im Internet und die Versendung von Informationen mit digitaler Signatur analog der eigenhändigen Unterschrift sind wichtig. Die elektronische Signatur bringt mehr Sicherheit durch die Identifikation des Signierenden und die Sicherstellung der Integrität des signierten Dokumentes. Dadurch erhöht sich das Vertrauen ins Medium Internet, was für die wirtschaftliche Entwicklung im Informationszeitalter zwingend ist.<\/p><p>Es scheint, dass die Anwendung der digitalen Signatur für die Benutzerinnen und Benutzer zu kompliziert ist (Prozess zur Erlangung der digitalen Signatur, notwendiges Know-how, notwendige Hardware usw.). Zudem gibt es verschiedene Arten von digitaler Signatur, was eine Verwirrung auslöst betreffend die Frage, welche Signatur in welchem Kontext (Versendung mehrwertsteuerkonformer elektronischer Rechnungen, Signaturen im Bereich der elektronischen Archivierung, \"Unterschrift\" unter E-Mails usw.) verwendet werden soll.<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Worin können die Gründe für die mangelnde Benutzung der digitalen Signatur liegen?<\/p><p>2. Welche Aufgaben hat der Staat betreffend die Zurverfügungstellung einer einfachen und für weite Bevölkerungskreise einfach erwerbbaren digitalen Signatur (Grundversorgungsaspekt)?<\/p><p>3. Geht die Bundesverwaltung mit gutem Vorbild voran, indem sie im Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen (E-Government) selbstverständlich und verbreitet die digitale Signatur verwendet?<\/p><p>4. Teilt er die Ansicht, dass dies ein grosser Beitrag wäre, damit der Datenaustausch, der über Internet stattfindet, als gleich rechtssicher wie jener mit traditionellen Medien empfunden wird?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Digitale Signatur"}],"title":"Digitale Signatur"}