{"id":20071033,"updated":"2025-06-24T22:04:37Z","additionalIndexing":"28;15;behinderte\/r Arbeitnehmer\/in;geschützter Arbeitsplatz;Bundespersonal;öffentliches Unternehmen;berufliche Wiedereingliederung","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2327,"gender":"m","id":221,"name":"Suter Marc Frédéric","officialDenomination":"Suter Marc Frédéric"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-03-21T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4716"},"descriptors":[{"key":"L05K0702020105","name":"behinderte\/r Arbeitnehmer\/in","type":1},{"key":"L05K0702030310","name":"geschützter Arbeitsplatz","type":1},{"key":"L05K0806010301","name":"Bundespersonal","type":1},{"key":"L05K0806011001","name":"öffentliches Unternehmen","type":1},{"key":"L06K070203030501","name":"berufliche Wiedereingliederung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2007-05-30T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1174431600000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1180476000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2327,"gender":"m","id":221,"name":"Suter Marc Frédéric","officialDenomination":"Suter Marc Frédéric"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"07.1033","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat weist zunächst darauf hin, dass das Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Beseitigung von Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen (BehiG) den Begriff der Behinderung umfassender und allgemeiner umschreibt, als es der Verfasser in seiner Anfrage an den Bundesrat tut. Es wäre deshalb unangemessen und ungenau, die Zahl der behinderten Personen, die beim Bund arbeiten, einzig aufgrund des Bezuges einer Rente der Invalidenversicherung oder Militärversicherung oder einer Hilflosenentschädigung festzustellen. Es ist sehr wohl möglich, dass die Bundesverwaltung Personen mit Behinderungen beschäftigt, ohne ausdrücklich von der Behinderung Kenntnis zu haben. Dies ist der Fall, wenn die Behinderung in keiner Weise die Fähigkeit beeinträchtigt, die Aufgaben gemäss der Stellenbeschreibung zu erfüllen. Das BehiG sieht auch nicht vor, dass bei gleichwertiger Eignung eine Person mit einer Behinderung bevorzugt werden soll.<\/p><p>Die vom Verfasser gewünschten statistischen Daten sind auf der Ebene der Bundesverwaltung nicht verfügbar, da das Personalinformationssystem BV Plus nicht zwischen Personen mit und solchen ohne Behinderungen unterscheidet. Da überdies für die Gewinnung und Auswahl des Personals die einzelnen Verwaltungseinheiten zuständig sind, verfügt das EPA über keine Angaben darüber, wie sie die Anstellung behinderter Personen handhaben. Dasselbe trifft natürlich auch auf die Unternehmen des Bundes zu, die ja in der Personalgewinnung vollständig unabhängig sind.<\/p><p>Dessen ungeachtet werden die Anstrengungen zur besseren Integration behinderter Personen in der Bundesverwaltung weiter vorangetrieben. Gegenwärtig kommen aus dem Kredit \"berufliche Integration\" etwas mehr als 10 Millionen Franken 230 Personen mit Behinderungen zugute (Stand 24. April 2007). Eine interdepartementale Arbeitsgruppe, die sich dieser Aufgabe widmet, setzt ihre Arbeit ebenfalls fort und erarbeitet geeignete Massnahmen für die nächste Legislatur, namentlich mit Blick auf die 5. IV-Revision. Schliesslich empfiehlt der Bundesrat das Postulat Suter 07.3262 zur Annahme und erklärt sich somit bereit, einen ausführlichen Bericht über die Gleichstellung behinderter Personen und über ihre berufliche Integration in der Bundesverwaltung vorzulegen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Wie viele Arbeitnehmende, die entweder eine Hilflosenentschädigung und\/oder eine Invalidenrente gemäss Invalidenversicherung (IV) oder Militärversicherung (MV) beziehen, sind beim Bund angestellt? Welches ist der Anteil dieser Arbeitnehmenden mit einem Einkommen in der 20. Lohnklasse oder höher? Wie steht es bei den Bundesbetrieben, der Post, Ruag, SBB und Swisscom?<\/p><p>Der Bund sollte bei der Anstellung und Beförderung behinderter Arbeitnehmender mit gutem Beispiel vorangehen. So sieht es auch das Behindertengleichstellungsgesetz vor, indem behinderten Personen bei gleicher Qualifikation der Vorzug gegeben werden sollte. Von Interesse - auch im Zusammenhang mit der Volksabstimmung über die 5. IVG-Revision - ist der Anteil behinderter Arbeitnehmender in der Bundesverwaltung und in den bundeseigenen Betrieben. Als behinderte Personen sollen solche gelten, die entweder eine Invalidenrente oder Teilrente der IV oder der MV und\/oder eine Hilflosenentschädigung dieser Versicherungen beziehen.<\/p><p>Bei der Unfallversicherung sollen auch die Bezüger einer Hilflosenentschädigung der Unfallversicherung (UV) einbezogen werden, derweil die UV-Invalidenrentner im Kollektiv der IV-Rentner (mit Ausnahme der vernachlässigbaren Kleinrenten) bereits erfasst sind, weshalb ihre gesonderte Ermittlung nicht erforderlich ist. Es geht darum, die ungefähre Quote der Personen mit einer Behinderung abzuklären, die beim Bund und seinen Betrieben arbeiten, und darum zu ergründen, wie viele von ihnen in leitender Stellung tätig sind.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Integrationsbemühungen des Bundes"}],"title":"Integrationsbemühungen des Bundes"}