﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20071034</id><updated>2025-06-24T23:23:46Z</updated><additionalIndexing>04;Personalverwaltung;Pensionskasse des Bundes;vorgezogener Ruhestand;Qualitätssicherung;Beitragsprimat;Kündigung durch den Arbeitnehmer;Bundespersonal;berufliche Eignung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2564</code><gender>m</gender><id>797</id><name>Donzé Walter</name><officialDenomination>Donzé</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion E</abbreviation><code>E</code><id>102</id><name>EVP/EDU Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-03-22T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4716</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0806010301</key><name>Bundespersonal</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702030105</key><name>Kündigung durch den Arbeitnehmer</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702030107</key><name>vorgezogener Ruhestand</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070305020401</key><name>Qualitätssicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07020102</key><name>Personalverwaltung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08040511</key><name>Pensionskasse des Bundes</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K010401010201</key><name>Beitragsprimat</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020106</key><name>berufliche Eignung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2007-06-15T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2007-03-22T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2007-06-15T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2564</code><gender>m</gender><id>797</id><name>Donzé Walter</name><officialDenomination>Donzé</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion E</abbreviation><code>E</code><id>102</id><name>EVP/EDU Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>07.1034</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Nach dem heutigen Stand der Planung wird in der beruflichen Vorsorge des Bundespersonals das Beitragsprimat auf den 1. Juli 2008 eingeführt. Weil mit dem Primatwechsel auch eine finanzielle Konsolidierung von Publica verbunden ist, kann es für gewisse Versicherte vorteilhaft sein, vor dem Inkrafttreten der neuen Vorsorgeregelungen in Pension zu gehen. Wir informieren über die mögliche Anzahl solcher Rücktritte und Massnahmen im Zusammenhang mit diesem sogenannten Torschlusseffekt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gemäss der Statistik gehen jährlich im Durchschnitt zwischen 500 und 550 Angestellte wegen Erreichens der Altersgrenze bzw. freiwillig vorzeitig oder im Rahmen des Sozialplanes in Pension. 2008 dürften es rund 680 Mitarbeitende sein. Mit dem Primatwechsel dürfte sich diese Zahl im Jahr 2008 markant erhöhen. Grundsätzlich stehen rund 2500 Bundesangestellte der Jahrgänge 1943 bis 1948 im Jahr 2008 im Pensionierungsalter zwischen 60 und 65 Jahren. Sie könnten sich damit nach dem heute geltenden Recht pensionieren lassen. Allerdings ist dabei mit einem gewissen Anteil der Angestellten zu rechnen, die wegen fehlender Versicherungsjahre nicht vorzeitig in Pension gehen können oder aus persönlichen Gründen möglichst lange auf ein volles Einkommen angewiesen sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit hoher Wahrscheinlichkeit kann davon ausgegangen werden, dass nach der Einführung des Beitragsprimats nur jene der über 62-Jährigen noch weiterarbeiten, die wegen fehlender Versicherungsjahre das bisherige Rentenmaximum noch nicht erreicht haben. In Anbetracht des durchschnittlichen Pensionierungsalters beim Bundespersonal von rund 61,5 Jahren muss sodann davon ausgegangen werden, dass ein grosser Teil der 60-, 61- und 62-Jährigen (Jahrgänge 1946 bis 1948) vor dem Primatwechsel den Bund verlassen wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zusammenfassend ist davon auszugehen, dass bis zum Primatwechsel mit rund 1600 zusätzlichen Pensionierungen zu rechnen ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Bewältigung des Torschlusseffekts ist in erster Linie eine Informations- und Führungsaufgabe. Schon heute ist bekannt, welche Angestellten sich noch nach altem Recht pensionieren lassen können. Damit bleibt genügend Zeit, auch mit einer erhöhten Zahl von Rücktritten so umzugehen, dass die Aufgaben der Bundesverwaltung ohne Beeinträchtigung weiter erfüllt werden können. Das EPA wird die Direktionen auffordern, solche Führungsgespräche mit jenen Personen zu führen, die sich noch nach altem Recht pensionieren lassen können. Publica informiert diese Personen zudem konkret über ihre Rentensituation beim Rücktritt nach geltendem bzw. neuem Recht. Gleichzeitig wird den betroffenen Personen aufgezeigt, dass ein Verbleib im neuen Vorsorgesystem auch Vorteile hat, indem die Beiträge bis zum Austritt rentenbildend sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Muss die Funktion erhalten bleiben, so bleibt genügend Zeit, das Selektionsverfahren für die Neubesetzung der Stelle durchzuführen. Soweit es das bestehende Personalbudget erlaubt, können zudem in begründeten Einzelfällen innerhalb der arbeitsrechtlichen Bestimmungen weiter gehende Massnahmen wie eine vorzeitige Teilpensionierung im Leistungsprimat und Weiterarbeit in reduziertem Pensum während des Beitragsprimats (z. B. Zu-Ende-Führen laufender Projekte) in Betracht gezogen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auf besondere vorsorgerechtliche Massnahmen für die Jahrgänge 1943 bis 1948 muss hingegen verzichtet werden. Der Gesetzgeber hat in Artikel 25 des Publica-Gesetzes eine Garantie zugunsten der fraglichen Generation vorgesehen. Für weitere vorsorgerechtliche Massnahmen fehlt eine gesetzliche Grundlage. Wir betrachten diese Garantie als ausreichend, insbesondere deshalb, weil fallweise auch eine Kombination mit in den Personalkrediten vorgesehenen arbeitsrechtlichen Zulagen zulässig und möglich ist.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Zusammenhang mit dem Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat ist mit einer bedeutenden Zahl von Kündigungen beim Personal der Bundesverwaltung zu rechnen. Fünf Jahrgänge rechnen sich Vorteile aus, wenn sie vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden. Es handelt sich dabei um Mitarbeitende mit viel Wissen und Erfahrung; nicht wenige von ihnen sind in Führungspositionen. Bereits in der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates habe ich auf einen möglichen Aderlass hingewiesen. Besorgt um den Verlust an Kompetenz, frage ich den Bundesrat an:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie hoch schätzt er die Zahl der zu erwartenden Kündigungen in den besagten fünf Jahrgängen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Kann die Bundesverwaltung ihre Arbeit in bisherigem Umfang und mit der bisherigen Qualität gewährleisten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Was tut er, um dem zu erwartenden Wissensverlust zu begegnen und die damit verbundenen Risiken zu minimieren?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Know-how-Verlust wegen Publica-Primatwechsel?</value></text></texts><title>Know-how-Verlust wegen Publica-Primatwechsel?</title></affair>