{"id":20071037,"updated":"2025-06-24T21:29:47Z","additionalIndexing":"2831;34;Leistungsauftrag;Massenmedium;Musik;Kulturförderung;Literatur;Sendekonzession;Gesetz","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2407,"gender":"f","id":343,"name":"Müller-Hemmi Vreni","officialDenomination":"Müller-Hemmi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-03-23T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4716"},"descriptors":[{"key":"L04K12020501","name":"Massenmedium","type":1},{"key":"L05K0503010102","name":"Gesetz","type":1},{"key":"L04K01060307","name":"Kulturförderung","type":1},{"key":"L04K01060406","name":"Literatur","type":1},{"key":"L04K01060407","name":"Musik","type":1},{"key":"L05K1202050110","name":"Sendekonzession","type":2},{"key":"L05K0806010105","name":"Leistungsauftrag","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2007-09-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1174604400000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1189548000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2407,"gender":"f","id":343,"name":"Müller-Hemmi Vreni","officialDenomination":"Müller-Hemmi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"07.1037","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Artikel 24 Absatz 4 Buchstabe b des neuen Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) verpflichtet die SRG in allgemeiner Form, zur Förderung der schweizerischen Kultur unter besonderer Berücksichtigung der Schweizer Literatur sowie des Schweizer Musik- und Filmschaffens beizutragen. Artikel 25 RTVG präzisiert diese Vorgaben und ermöglicht dem Bundesrat auch, gegebenenfalls Quoten vorzugeben.<\/p><p>Der Bundesrat wird im Verlaufe des kommenden Herbstes über die neue Konzession SRG SSR befinden und sich dabei auch über die gesetzliche Vorgabe zur Literaturförderung äussern. Es ist jetzt aber zu früh, Aussagen über die Ausgestaltung einzelner Bestimmungen zu machen.<\/p><p>2.\/3. Der Literatur kommt innerhalb des kulturellen Schaffens in der Schweiz zweifellos eine wichtige Funktion zu, die im RTVG ihren Niederschlag gefunden hat.<\/p><p>Der Bundesrat wird bei der Auslegung der Kulturförderungsbestimmung in Artikel 24 indessen dem Grundsatz der Subsidiarität folgen. Er wird es in erster Linie dem publizistischen Ermessen der Programmverantwortlichen überlassen, die gesetzlichen und künftigen konzessionsrechtlichen Vorgaben betreffend die Kulturförderung umzusetzen. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass eine aktive Zusammenarbeit auf Basis von privaten Vereinbarungen der SRG mit den Kulturschaffenden für beide Seiten erfolgversprechend ist. Erst wenn keine angemessenen Kooperationslösungen zustande kommen, sind präzisere Vorschriften oder allenfalls auch Quoten in Betracht zu ziehen.<\/p><p>Allfällige Quotenvorgaben sind aber in erster Linie für jene Bereiche der Kultur sinnvoll, die direkt in Radio und Fernsehen abgebildet werden und zum festen Bestandteil der Programmgestaltung gehören. Für die beiden Kulturbereiche Film und Musik haben die elektronischen Medien als Plattform eine existenzielle Bedeutung. In diesem Sinne sind die vertraglichen Kooperationslösungen zwischen der SRG und diesen beiden Branchen eine logische Folge. Inwieweit sich solche Modelle auch für die Literatur aufdrängen oder ob die Zusammenarbeit weitgehend den involvierten Programm- und Kulturschaffenden überlassen bleiben soll, wird der Bundesrat bei seinem Entscheid über die SRG-Konzession beurteilen.<\/p><p>Die Landesregierung sieht derzeit keinen Anlass, an der Leistungserfüllung der SRG im Bereich der Literaturförderung zu zweifeln. Sie hat zur Kenntnis genommen, dass die SRG der Literatur schon heute einen hohen Stellenwert einräumt und sie regelmässig im Fernsehen (\"Literaturclub\", \"Kulturplatz\", \"Sternstunden\", \"Sang d'encre\", \"El Balcone\" usw.) und insbesondere in den zweiten Radioprogrammen in verschiedensten Gefässen behandelt. Der Literatur muss aber auch künftig ein besonderer Stellenwert innerhalb des Programmschaffens der SRG zukommen.<\/p><p>Zurzeit sind Zusammenarbeitsverträge zwischen der SRG und der Film- und Musikbranche in Kraft. Es handelt sich dabei um private Vereinbarungen, die ohne Beteiligung der Konzessionsbehörde abgeschlossen und umgesetzt werden. Inwieweit sich solche Kooperationen für weitere Kulturbereiche eignen, ist in erster Linie von der SRG und den betroffenen Kulturschaffenden zu beurteilen.<\/p><p>4. Das Bundesamt für Kommunikation hat im Verlaufe des Monates Mai eine Anhörung der interessierten Kreise zu einem Konzessionsentwurf durchgeführt. Dabei wurden auch die Stiftung Pro Helvetia, Swissculture und andere Kulturverbände zur Stellungnahme eingeladen. Das Bundesamt für Kultur hat sich im Rahmen der Ämterkonsultation zum Entwurf geäussert.<\/p><p>Der Bundesrat wird im Verlaufe des Herbstes 2007 über die neue SRG-Konzession entscheiden. Diese wird auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten.<\/p><p>Sämtliche Anhörungsantworten sind einsehbar unter: http:\/\/www.bakom.ch\/dokumentation\/gesetzgebung\/00909\/01912\/01979\/index.html?lang=de<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das revidierte Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) wurde vom Parlament am 24. März 2006 gutgeheissen und soll am 1. April 2007 in Kraft treten. Eine kulturpolitisch positive Errungenschaft der RTVG-Revision ist der im Programmartikel (Art. 24) erteilte Auftrag zur Förderung der Schweizer Literatur und des Schweizer Musikschaffens. Gemäss Artikel 25 sollen die Einzelheiten der Förderung in der Konzession festgehalten werden. Die Stärkung der Buch- und Literaturförderung wie der Musikförderung ist auch im Kontext des neuen Kulturförderungsgesetzes Thema. Ich verweise auf die Forderung der Buchlobby Schweiz nach einer koordinierten Förderpolitik und die vom Bundesamt für Kultur verantworteten Berichte \"Buch- und Literaturlandschaft der Schweiz\" und \"Musikalische Bildung in der Schweiz\". <\/p><p>Da die Konzessionserteilung ein Bestandteil einer koordinierten Literatur- und Musikförderpolitik ist, frage ich den Bundesrat:<\/p><p>1. Ist er auch der Meinung, dass der in den Artikeln 24 und 25 RTVG betreffend Schweizer Literatur und Musikschaffen explizit formulierte Förderauftrag durch präzise Vorgaben in der Konzessionserteilung umzusetzen ist?<\/p><p>2. Aufgrund welcher Beurteilungen soll die gemäss Gesetz mögliche Mindestanteilbestimmung festgelegt werden? Trifft es zu, dass betreffend Berücksichtigung der Schweizer Literatur speziell beim Fernsehen Handlungsbedarf besteht? Wie wird die Charta, die die SRG SSR Idée Suisse 2004 mit der Musikbranche vereinbart hat, umgesetzt? Wird für die Literatur eine ähnliche Quote angestrebt? Wäre die bestehende Vereinbarung für Musik bei Radio DRS eine auch für die Literaturförderung geeignete Grundlage?<\/p><p>3. Was hält er davon, analog zum erfolgreichen Filmförderinstrument \"Pacte de l'audiovisuel\" via Konzession einen von Radio und Fernsehen gemeinsam verantworteten \"Literatur-Pakt\" und \"Musik-Pakt\" anzustossen?<\/p><p>4. Ist er bereit, vor der definitiven Auftragsfestlegung in der Konzession neben dem Bundesamt für Kultur und der Stiftung Pro Helvetia auch die in Suisseculture organisierten Fachverbände zu konsultieren? Wie sieht das zeitliche Vorgehen betreffend Konzessionserteilung aus?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Förderung von Schweizer Literatur und Schweizer Musikschaffen in SRG-Konzession"}],"title":"Förderung von Schweizer Literatur und Schweizer Musikschaffen in SRG-Konzession"}