﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20071041</id><updated>2025-06-24T23:03:16Z</updated><additionalIndexing>2841;elektromagnetische schädliche Auswirkung;Interessenvertretung;Telekommunikationsindustrie;Forschungspersonal;Gesundheitsrisiko;Interessenkonflikt;Mobiltelefon;NFP</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2422</code><gender>f</gender><id>359</id><name>Teuscher Franziska</name><officialDenomination>Teuscher</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-03-23T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4716</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K06020103</key><name>elektromagnetische schädliche Auswirkung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1602020107</key><name>NFP</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L07K12020201010201</key><name>Mobiltelefon</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050510</key><name>Gesundheitsrisiko</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020311</key><name>Interessenvertretung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K16020205</key><name>Forschungspersonal</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020339</key><name>Interessenkonflikt</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K12020308</key><name>Telekommunikationsindustrie</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2007-06-08T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2007-03-23T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2007-06-08T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2422</code><gender>f</gender><id>359</id><name>Teuscher Franziska</name><officialDenomination>Teuscher</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>07.1041</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat am 11. März 2005 den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) mit der Durchführung des Nationalen Forschungsprogramms "Nichtionisierende Strahlung: Umwelt und Gesundheit" (NFP 57) beauftragt. Der geplante Programmabschluss ist auf Mitte 2010 vorgesehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Innerhalb des SNF trägt die Abteilung IV des Forschungsrates (Orientierte Forschung) die Gesamtverantwortung für diese Programme. Gemäss Forschungsverordnung ist ausschliesslich der SNF für die Nomination von NFP-Leitungsgruppen zuständig. Deren Mitglieder werden gemäss Bedarf für die jeweiligen Programme nach ihrer wissenschaftlichen Kompetenz ernannt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Leitungsgruppe eines NFP trägt die Verantwortung für die Durchführung des Programms bezüglich wissenschaftlicher Qualität und Umsetzung. Sie ist ein kleines Gremium, das über die ganze Programmdauer vornehmlich strategisch tätig ist und für die nötige Kontinuität und Kohärenz der Entscheidungen sorgt. Für die Expertisierung von einzelnen Forschungsgesuchen stützt sie sich auf Gutachten meist ausländischer Fachexperten und Fachexpertinnen ab. Die abschliessende Genehmigung oder Ablehnung von Forschungsgesuchen erfolgt jedoch nicht durch die Leitungsgruppe, sondern auf deren begründeten Antrag durch die Abteilung IV und abschliessend - gestützt auf deren Entscheid - durch das Präsidium des Nationalen Forschungsrates. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vor diesem Hintergrund können die Fragen folgendermassen beantwortet werden:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1./2. Die Leitungsgruppe des NFP 57 besteht aus acht Fachpersonen mit international anerkannter wissenschaftlicher Kompetenz. Davon kommen sechs aus dem Ausland. Die Leitungsgruppe setzt sich aus einem Biologen, einem Sozialwissenschafter, zwei Medizinern, zwei Epidemiologen und zwei Ingenieurwissenschaftern zusammen. Ein Fachexperte aus dem Bereich der Ingenieurwissenschaften hat im Rahmen seiner bisherigen Forschungstätigkeit ein Projekt in Zusammenarbeit mit der Industrie durchgeführt. Drei weitere Leitungsgruppenmitglieder aus den Fachbereichen Epidemiologie und Ingenieurwissenschaften waren auf europäischer Ebene im Themenbereich der nichtionisierenden Strahlung an gemischt finanzierten (öffentliche Hand/Industrie) Forschungsprogrammen beteiligt. Insbesondere in stark technisch orientierten Forschungsbereichen sind solche Formen der Zusammenarbeit im Sinne des Wissens- und Technologietransfers von der Hochschule zur Industrie erwünscht. Zusätzlich zu den acht Mitgliedern der Leitungsgruppe begleiten ein Delegierter des SNF-Forschungsrates sowie zwei Bundesbeobachter aus dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) das Programm. Im Übrigen entsprechen die elf bewilligten Forschungsprojekte den Vorgaben des Ausführungsplanes zum NFP 57. Sie behandeln klassische, wissenschaftlich wichtige Themen und lassen keinen politischen Hintergrund oder "industriefreundliche Präferenzen" erkennen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Führung eines zusätzlichen öffentlichen Registers mit Interessenbindungen ergibt im Bereich der Wissenschaft keinen Sinn, da durch die bereits öffentlich zugänglichen Informationen, namentlich Publikationen und die in den Curricula dargelegten Karriereverläufe, eine ausreichende Transparenz geschaffen wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Studie der Universität Bern war dem SNF bekannt. Sie zeigt auf, dass im Bereich der nichtionisierenden Strahlung Forschungsprojekte, die ausschliesslich von der Industrie finanziert werden, häufiger zu "industriefreundlichen" Ergebnissen führen als solche, die teilweise oder ganz von der öffentlichen Hand gefördert werden. Eine solche Einflussnahme durch die Industrie ist im NFP 57 nicht möglich, da alle Projekte von der öffentlichen Hand finanziert werden. In einer Studie (Projekt PD Dr. Wolf) wird zwar die teure Apparatur von der Swisscom zur Verfügung gestellt, aber auch hier kann eine Einflussnahme auf das Studiendesign ausgeschlossen werden. Im Übrigen wird die Berner Forschungsgruppe, die die erwähnte Studie erarbeitet hat, auch im Rahmen des NFP 57 ein Projekt durchführen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. NFP-Leitungsgruppen sind Gremien, deren Mitglieder wie erwähnt ausschliesslich nach wissenschaftlichen Kompetenzen ausgewählt werden. Interessengruppen und die breite Öffentlichkeit haben im Übrigen laufend die Möglichkeit, sich über Zwischen- und Schlussergebnisse von NFP-Forschungsprojekten mittels der von den einzelnen NFP herausgegebenen Newsletters, Broschüren, Medienberichten und im Rahmen von Veranstaltungen zu informieren.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Mobilfunk ist ein Thema, das öffentlich sehr kontrovers diskutiert wird. Der Schweizerische Nationalfonds will in einer Studie zu Mobilfunk (nationales Forschungsprogramm zu Risiken elektromagnetischer Strahlung) herausfinden, ob diese Strahlen gesundheitsschädigende Wirkung haben. Dazu hat er ein Forschungsprogramm für 5 Millionen Franken gestartet. Eine Leitungsgruppe entscheidet über die Vergabe der Gelder. Fünf der acht Mitglieder der Leitungsgruppe stehen offenbar der Industrie nahe. Es stellt sich die Frage, ob diese Personen genügend unabhängig sind, um in einem so umstrittenen Bereich wie dem Mobilfunk die Gelder unabhängig zu verteilen. Eine Studie der Universität Bern hat gezeigt, dass Studien, die ausschliesslich von der Industrie bezahlt werden, seltener über negative gesundheitliche Auswirkungen berichten. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Fragen an den Bundesrat: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie beurteilt er die Verflechtungen zwischen Mitgliedern der Leitungsgruppe und der Industrie? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist er nicht auch der Meinung, dass es für die Leitungsgruppe schwierig ist, unabhängig zu entscheiden, wenn fünf von acht Mitgliedern der Industrie nahestehen? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er bereit, sich beim Nationalfonds dafür einzusetzen, dass dieser ein öffentliches Register über die Interessenbindungen der Mitglieder der Leitungsgruppe erstellt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Hätte der Nationalfonds aus Sicht des Bundesrates nicht die Erkenntnisse der Studie der Universität Bern bei der Zusammensetzung der Leitungsgruppe beachten müssen? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wenn die Leitungsgruppe Vertreter umfasst, die der Industrie nahestehen, hätte man dann nicht auch Vertreter mit einbeziehen sollen, welche dem Mobilfunk gegenüber kritisch eingestellt sind (wie beispielsweise Vertreter der österreichischen Ärztekammer), um eine ausgewogene Zusammensetzung der Leitungsgruppe zu gewährleisten?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Nationales Forschungsprogramm zu Risiken elektromagnetischer Strahlung. Unabhängigkeit der Leitungsgruppe</value></text></texts><title>Nationales Forschungsprogramm zu Risiken elektromagnetischer Strahlung. Unabhängigkeit der Leitungsgruppe</title></affair>