﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20071046</id><updated>2025-06-24T23:51:19Z</updated><additionalIndexing>55;Direktzahlungen;Ausland;Grenzgebiet</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2625</code><gender>m</gender><id>1132</id><name>Rey Jean-Noël</name><officialDenomination>Rey Jean-Noël</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-06-06T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4717</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K14010404</key><name>Direktzahlungen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704030103</key><name>Grenzgebiet</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K100103</key><name>Ausland</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2007-09-12T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2007-06-06T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2007-09-12T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2625</code><gender>m</gender><id>1132</id><name>Rey Jean-Noël</name><officialDenomination>Rey Jean-Noël</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>07.1046</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Seit Jahrzehnten bestehen für den Auslandanbau in unseren Nachbarländern spezielle Abmachungen mit den einzelnen Staaten, die den besonderen Verhältnissen in den Grenzregionen Rechnung tragen. So können im Rahmen des landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverkehrs innerhalb der 10-Kilometer-Grenzzone bzw. der ausländischen Wirtschaftszone die sogenannten rohen Bodenerzeugnisse wie Getreide, Futtermittel, Zuckerrüben, Früchte und Gemüse abgaben- und bewilligungsfrei eingeführt werden, sofern sie von Bewirtschaftern importiert werden, die in der schweizerischen Grenzzone wohnen und Eigentümer oder Pächter des Bodens sind. Dieselbe Regelung gilt auch für ausländische Betriebe mit Flächen in der Schweiz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei den agrarpolitischen Massnahmen wird unterschieden zwischen angestammten und nichtangestammten Flächen. Als angestammt gelten Flächen im Ausland, die mindestens seit dem 1. Mai 1984 von einem Landwirt oder einer Landwirtin mit Betriebszentrum und Wohnsitz in der Schweiz bewirtschaftet werden. Flächen, die seit dem 1. Mai 1984 neu von der Schweiz aus bewirtschaftet werden, gelten hingegen als nicht angestammt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Seit der Einführung der Anbaubeiträge und der Direktzahlungen werden Flächenbeiträge für die Bewirtschaftung von angestammten Flächen in der ausländischen Wirtschaftszone ausgerichtet. Die Kantone führen ein Flächenverzeichnis, damit keine Ausdehnung erfolgen kann. Diese Flächen sind auch im Ernährungsplan enthalten. Die Beitragsansätze betragen 75 Prozent der Ansätze im Inland. Im Jahre 2006 wurden rund 4,9 Millionen Franken an 600 Betriebe ausbezahlt. Für alle übrigen, d. h. nichtangestammten Flächen im Ausland werden keine Beiträge ausgerichtet. Ausserdem werden seit 2006 allfällige EU-Zahlungen in Abzug gebracht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit der geltenden Regelung werden Betrieben an der Landesgrenze, welche traditionell seit Generationen - häufig aufgrund natürlicher Gegebenheiten (Grenzverlauf) - Flächen im nahen Ausland bewirtschaften, die gemeinwirtschaftlichen Leistungen abgegolten. Diese Regelung wurde auch bei der Beratung des Zollgesetzes vom 18. März 2005 bestätigt. Die Auslandfläche bildet für viele Betriebe einen erheblichen Teil der Betriebsfläche und damit der Existenzgrundlage. Ohne die Beiträge für die angestammten Flächen wären zahlreiche Betriebe in ihrer Existenz gefährdet. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keine Änderung vor.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Kann der Bundesrat bestätigen, dass Direktzahlungen, die von den Schweizer Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern finanziert werden, für die Bewirtschaftung von Flächen auf ausländischem Gebiet (im Grenzgebiet) eingesetzt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wenn ja, wie hoch sind die Beträge, die jährlich dafür ausbezahlt werden? Beabsichtigt der Bundesrat, dieser abwegigen Praxis ein Ende zu setzen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Direktzahlungen ins Ausland</value></text></texts><title>Direktzahlungen ins Ausland</title></affair>