{"id":20071056,"updated":"2025-06-24T23:32:10Z","additionalIndexing":"15;Eisenbahnbau;Dumping;Arbeitszeit;Arbeitsrecht;gesetzliche Arbeitszeit;Arbeitsvertrag","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2625,"gender":"m","id":1132,"name":"Rey Jean-Noël","officialDenomination":"Rey Jean-Noël"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-06-20T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4717"},"descriptors":[{"key":"L05K0702050302","name":"Arbeitszeit","type":1},{"key":"L06K070205030206","name":"gesetzliche Arbeitszeit","type":1},{"key":"L05K0702010201","name":"Arbeitsvertrag","type":1},{"key":"L04K07020402","name":"Arbeitsrecht","type":1},{"key":"L04K18030204","name":"Eisenbahnbau","type":1},{"key":"L05K0703010102","name":"Dumping","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2007-09-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1182290400000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1189548000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2625,"gender":"m","id":1132,"name":"Rey Jean-Noël","officialDenomination":"Rey Jean-Noël"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"07.1056","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Seco ist die zuständige Behörde für dauernde oder wiederkehrende Nacht- und Sonntagsarbeit sowie für ununterbrochenen Betrieb. Es hat den verschiedenen, an der Erstellung des Tunnels beteiligten Betrieben während der Bauzeit Sonderbewilligungen erteilt. Damit hat es der speziellen Situation der ausländischen Arbeitnehmer Rechnung getragen, die ihre Familien für mehrere Tage am Stück besuchen wollten. Dafür wurden minime Abweichungen von den geltenden Bestimmungen in Kauf genommen, was die Anzahl Tage betrifft, an denen durchgehend gearbeitet wurde.<\/p><p>Bei Beginn der Arbeiten (Installation Baustellen) hat das für den Vollzug zuständige kantonale Arbeitsinspektorat des Kantons Wallis (Service social de protection des travailleurs et des relations du travail) die Kontrollen durchgeführt und einzelne Verfehlungen gegen das Arbeitsgesetz (ArG) festgestellt. Es hat die betroffene Arbeitsgemeinschaft (Arge) sogleich schriftlich informiert. Eine Kopie dieses Schreibens ging an den Bauherrn. Bei einer Nachkontrolle konnte nicht nur eine Verbesserung der Einhaltung der ArG-Vorschriften festgestellt werden, sondern auch die Unterstützung seitens des Bauherrn, der die Arge zur Einhaltung der Verträge ermahnte.<\/p><p>Danach wurden bis zum Bauende regelmässige Kontrollen durch die Paritätische Kommission Untertagbau, meistens im Beisein des kantonalen Inspektorates sowie der Suva und der technischen Abteilung des Kantons, durchgeführt. Das Nichteinhalten von GAV-Bestimmungen wurde sofort sanktioniert. Bei diesen Kontrollen konnte festgestellt werden, dass die Bedingungen der vom Seco erteilten Arbeitszeitbewilligungen eingehalten wurden. Einzelne Überschreitungen der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeiten wurden beim Kaderpersonal und den Spezialisten (Mechaniker\/Elektriker), die bei Störungen arbeiten mussten, festgestellt. Diese waren jedoch nicht massiv. Bei diesen Arbeitnehmern handelte es sich vorwiegend um einheimisches Personal aus einheimischen Unternehmen. Während der Bauzeit von mehr als zehn Jahren sind seitens des Baumeisterverbandes keine Meldungen betreffend Überschreitungen eingegangen.<\/p><p>Das Seco hat der Firma Satco Lötschberg-Basistunnel Nord, 3717 Blausee-Mitholz für den Vortrieb eine Arbeitszeitbewilligung erteilt, gestützt auf Artikel 28 ArG (geringfügige Abweichungen). Gegen diese hat die Gewerkschaft Syna am 26. November 2002 Beschwerde erhoben, die jedoch von der Rekurskommission des EVD abgewiesen wurde. Auch auf der Berner Seite des Tunnels hat die für den Vollzug zuständige kantonale Amtsstelle mehrere Kontrollen durchgeführt. Sie hat keine Übertretungen betreffend die Arbeits- und Ruhezeiten festgestellt.<\/p><p>Zusammenfassend hält der Bundesrat fest, dass ausländische Unternehmen keine Wettbewerbsvorteile erhalten haben und dadurch das Verfahren der Baulosvergabe nicht verfälscht wurde. Die Kontrollinstanzen des Bundes sowie der Kantone wurden nicht durch geheime Absprachen der ausländischen Bauunternehmen getäuscht.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In Kreisen des Baugewerbes wird das Gerücht laut und lauter, beim Bau des Lötschberg-Basistunnels sei gegen die gesetzlichen Arbeitszeiten verstossen worden, und zwar massiv. Der \"Walliser Bote\" hat das Thema am 18. Juni 2007 aufgegriffen.<\/p><p>Kann der Bundesrat die Behauptungen, beim Bau des Lötschberg-Basistunnels seien die gesetzlichen Vorschriften über die Arbeitszeiten massiv verletzt worden, bestätigen oder widerlegen?<\/p><p>Ist erwiesen, dass ausländische Unternehmen sich so entscheidende Wettbewerbsvorteile verschafft haben, indem sie bereits das Verfahren der Baulosvergabe verfälscht haben?<\/p><p>Wurden die Kontrollinstanzen des Bundes und der Kantone durch geheime Absprachen zwischen den ausländischen Bauunternehmen und ihren Beschäftigten hinters Licht geführt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Lötschberg-Basistunnel. Missachtung der Arbeitszeiten"}],"title":"Lötschberg-Basistunnel. Missachtung der Arbeitszeiten"}