{"id":20071062,"updated":"2025-06-24T23:21:59Z","additionalIndexing":"48;Nationalstrassenbau;Schnellstrasse;Strassenbau;Sachplan;Schaffhausen (Kanton);Hauptstrasse;Zürich (Kanton)","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2644,"gender":"m","id":1233,"name":"Rutschmann Hans","officialDenomination":"Rutschmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-06-21T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4717"},"descriptors":[{"key":"L05K1803010203","name":"Hauptstrasse","type":1},{"key":"L04K01020412","name":"Sachplan","type":1},{"key":"L05K1803010208","name":"Schnellstrasse","type":1},{"key":"L05K0705030104","name":"Strassenbau","type":1},{"key":"L06K070503010401","name":"Nationalstrassenbau","type":1},{"key":"L05K0301010123","name":"Zürich (Kanton)","type":2},{"key":"L05K0301010113","name":"Schaffhausen (Kanton)","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2007-09-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1182376800000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1189548000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2644,"gender":"m","id":1233,"name":"Rutschmann Hans","officialDenomination":"Rutschmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"07.1062","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die bestehenden Kategorien \"Nationalstrassen\" und \"Hauptstrassen\" sollen neu in das \"Grundnetz\" und das \"Ergänzungsnetz\" aufgeteilt werden. Für Bau, Betrieb und Unterhalt des Grundnetzes wird der Bund nach der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA) allein verantwortlich sein. Der Bund wird die finanziellen Aufwendungen für diese Strassen in Zukunft zu 100 Prozent zu tragen haben. Im Gegenzug wird der Bund über die alleinige Entscheidkompetenz betreffend Betrieb, Unterhalt und Ausbau dieser Strassen verfügen.<\/p><p>Die Zuständigkeit für das Ergänzungsnetz bleibt hingegen bei den Kantonen. Der Bund beschränkt sein Engagement am Ergänzungsnetz auf das Entrichten eines Globalbeitrages an die Kantone.<\/p><p>Als Grundlage für die Zuordnung der Strassen zum Grundnetz und zum Ergänzungsnetz hat der Bundesrat die Funktionen festgelegt, welche \"sein\" Strassennetz zu erfüllen hat. Diese \"funktionalen Kriterien\" hat der Bundesrat am 26. April 2006 zusammen mit dem Programmteil des Sachplans Verkehr verabschiedet. Nach diesen Kriterien sind die A51 ab Kloten in Richtung Bülach und die T7 (Winterthur-Koblenz) Bestandteil des Ergänzungsnetzes und damit in der Kompetenz der Kantone.<\/p><p>Im Einzelnen beantwortet der Bundesrat die aufgeworfenen Fragen wie folgt:<\/p><p>1. Entscheidend für die Diskussion von Ausbaumassnahmen ist die rechtsverbindliche Zuteilung der betreffenden Strecken zum Grund- bzw. Ergänzungsnetz. Die abschliessende Festlegung des Grundnetzes erfolgt durch die eidgenössischen Räte. Diese dürften dieses Geschäft im Rahmen der Anpassung des \"Netzbeschlusses Nationalstrassen\" voraussichtlich im Jahre 2009 behandeln. Im Anschluss daran wird der Bundesrat das Ergänzungsnetz auf Verordnungsstufe verankern. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die beiden Strecken formal Bestandteil des Hauptstrassennetzes und damit in der Kompetenz der Kantone.<\/p><p>2. Es liegt nicht am Bundesrat, die Dringlichkeit des Ausbaus von Vorhaben im Hauptstrassennetz bzw. dem künftigen Ergänzungsnetz zu beurteilen. In beiden Fällen sind die Kantone verantwortlich für die Weiterentwicklung des Netzes.<\/p><p>Die Zufahrt zum Flughafen Zürich-Kloten spielt insofern eine Rolle, als die Anbindung von Verkehrsanlagen von gesamtschweizerischer Bedeutung eines der funktionalen Kriterien bildet, die das Grundnetz gemäss Sachplan Verkehr zu erfüllen hat. Der Bund stellt die Anbindung des Flughafens Zürich-Kloten nach dem Willen des Bundesrates über die Aufnahme der südlichen Verbindung über die A51 (Zürich-Nord-Flughafen) ins Grundnetz sicher. Die nördliche Anbindung des Flughafens bliebe damit Sache der betroffenen Kantone.<\/p><p>3. Im Frühjahr haben Gespräche zwischen dem Kanton Zürich und dem zuständigen Bundesamt für Strassen stattgefunden. Dabei hat der Kanton beantragt, den Autobahnzusammenschluss Bülach-Glattfelden und die Umfahrung Eglisau (Richtplan Nr. 51 und 52) ins Grundnetz aufzunehmen. Der Bundesrat ist unverändert der Auffassung, dass diese Strecken dem Ergänzungsnetz zuzuordnen sind. Abschliessend werden die eidgenössischen Räte darüber zu befinden haben.<\/p><p>4. Der Kanton Zürich bleibt auch nach der Aufnahme der beiden Strassenstücke ins Ergänzungsnetz zuständig für Betrieb, Unterhalt und Ausbau dieser Strecken. Diese Zuständigkeit bezieht sich auch auf die finanziellen und zeitlichen Aspekte. Für das gesamte auf seinem Kantonsgebiet liegende Ergänzungsnetz erhält er vom Bund nach Inkraftsetzung der NFA einen Globalbeitrag. Ferner wird der Kanton durch die vorgesehene Aufnahme der kantonalen A53 (Oberland-Autobahn) ins Grundnetz finanziell entlastet.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Hauptverkehrsstrasse Schaffhausen-Eglisau-Bülach ist sowohl von kantonaler wie auch von gesamtschweizerischer Bedeutung. Sie ist eine wichtige Einfallsachse sowohl von Schaffhausen wie auch vom süddeutschen Raum Richtung Zürich. Dabei spielen auch der Schwerverkehr und die Zufahrt zum Flughafen Zürich-Kloten eine wichtige Rolle.<\/p><p>Das grosse Verkehrsaufkommen mit täglich etwa 19 000 Fahrzeugen führt speziell in Eglisau mit dem Rheinübergang zu unhaltbaren Immissionen. Der Brückenübergang bildet einen Engpass, welcher zu zunehmenden Staubildungen führt. Im Kantonalen Verkehrsrichtplan ist deshalb eine Umfahrung vorgesehen, welche eine Entlastung des Stadtkerns und der alten Rheinbrücke vom Durchgangs- und Schwerverkehr ermöglicht.<\/p><p>Zur Verkehrsentlastung im Raum Eglisau-Bülach gehört aber auch der Autobahnzusammenschluss Bülach-Glattfelden. Zusammen mit der Umfahrung Eglisau stellt dieses Strassenstück die Verbindung in den Raum Waldshut sowie den Anschluss an die deutsche A98 her.<\/p><p>Gemäss dem Erläuterungsbericht zu den Einwendungen zur Teilrevision des Kantonalen Verkehrsplanes vom 3. Oktober 2006 sollen beide Strassenstücke vom Bund in das Ergänzungsnetz des Sachplanes Verkehr aufgenommen werden. Damit wird das Bundesinteresse an dieser Strassenverbindung bestätigt.<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Wie ist der aktuelle Stand betreffend das Ergänzungsnetz des Sachplans Verkehr des Bundes bezüglich der geplanten Umfahrung Eglisau und dem Autobahnzusammenschluss Bülach-Glattfelden?<\/p><p>2. Wie beurteilt er die Dringlichkeit des Ausbaues dieser beiden Strassenstücke, insbesondere auch bezüglich der Verkehrsabnahme aus dem süddeutschen Raum? Spielt dabei die Zufahrt zum Flughafen ebenfalls eine Rolle?<\/p><p>3. Finden bezüglich dieser Strassenverbindungen Gespräche mit dem Kanton Zürich und deutschen Amtsstellen statt? Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen?<\/p><p>4. Was bedeutet die Aufnahme dieser beiden Strassenstücke in das Ergänzungsnetz des Bundes in finanzieller und zeitlicher Hinsicht?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ergänzungsnetz Sachplan Verkehr. Umfahrung Eglisau\/ZH"}],"title":"Ergänzungsnetz Sachplan Verkehr. Umfahrung Eglisau\/ZH"}