﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20071064</id><updated>2025-06-24T22:48:40Z</updated><additionalIndexing>09;Rüstungsindustrie;Höchstpreis;Erprobung des Produkts;Submissionswesen;Warenqualität;Armeematerial;Kosten-Nutzen-Analyse;Produktgestaltung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2367</code><gender>m</gender><id>301</id><name>Banga Boris</name><officialDenomination>Banga</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-06-21T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4717</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K04020203</key><name>Rüstungsindustrie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04020305</key><name>Armeematerial</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07010305</key><name>Submissionswesen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070601030201</key><name>Erprobung des Produkts</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0706010305</key><name>Warenqualität</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0706010302</key><name>Produktgestaltung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11050405</key><name>Höchstpreis</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070302020501</key><name>Kosten-Nutzen-Analyse</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2007-09-05T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2007-06-21T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2007-09-05T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2367</code><gender>m</gender><id>301</id><name>Banga Boris</name><officialDenomination>Banga</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>07.1064</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Laserschusssimulator Persönliche Ausrüstung und Bewaffnung (LASSIM PAB) ist ein Element des Gesamtsystems Gefechtsausbildungszentrum. Dieses System funktioniert als Ganzes nur dann, wenn die einzelnen Elemente präzise aufeinander abgestimmt sind. Das Einbeziehen anderer Technologien bzw. Systeme, selbst wenn diese als Einzellösung bestens funktionieren sollten, ist deshalb nicht oder nur unter grossen Risiken machbar. Als Konsequenz daraus wurde auf eine öffentliche Ausschreibung des LASSIM PAB verzichtet. Dieser Entscheid wurde allerdings erst gefällt, nachdem man vorgängig alle damals auf dem Markt erhältlichen Systeme auf ihre Tauglichkeit hin überprüft hatte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Ruag ist eine eigene Rechtspersönlichkeit mit eigenständiger Rechnungsführung. Sie ist gehalten, Rückstellungen zu bilden, um allfällige unternehmerische Risiken abzudecken. Der Bundesrat hat keine Veranlassung, am korrekten Risikomanagement der Ruag zu zweifeln.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3./4. Gemäss der Ruag Electronics hat sie diese Rechte der Oerlikon Contraves AG abgekauft. Heute besitzt die Ruag Electronics alle Rechte an der verwendeten Technologie.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das vom Fragesteller erwähnte System eines Unterlieferanten erfüllt gemäss Armasuisse die Anforderungen der Schweizer Armee nicht. Der Umstand, dass das andere System in Zusammenarbeit mit der Ruag Electronics schon in andere Länder wie Taiwan, Russland und Slowakei mit anderen Anforderungen verkauft wurde, ändert an dieser Tatsache nichts. Die Ruag Electronics vertritt wie erwähnt die Auffassung, dass die Rechte für beide Systeme ihr gehören.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie bereits in der Antwort auf die Anfrage 07.1039 erörtert wurde, stellt der Fragesteller zwei Produkte einander gegenüber, welche unterschiedliche Leistungsspektren abdecken und damit nicht direkt vergleichbar sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei einer Auftragsvergabe unter Monopolsituation ist der Auftragnehmer grundsätzlich verpflichtet, Einblick in seine Kalkulation zu gewähren. Dieses Einblicksrecht ist auch im Vertrag zwischen der Armasuisse und der Ruag Electronics enthalten und wird nach Auslösung des Serievertrags von der zuständigen Fachstelle wahrgenommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die erwähnte Einsparung von 20 Millionen Franken ist hypothetischer Natur und entbehrt jeder Grundlage. Es gibt heute auf dem Markt kein System für 18 Millionen Franken, welches die Anforderungen an den LASSIM PAB erfüllt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die bundesrätlichen Antworten zu meiner Anfrage 07.1039 vom 30. Mai 2007 sind irreführend oder teilweise unrichtig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Es trifft nicht zu, dass der Laserschusssimulator Persönliche Ausrüstung und Bewaffnung (LASSIM PAB) einzig auf spezifischer eigener Ruag-Technologie realisiert werden kann. Wie lassen sich deshalb die fehlende öffentliche Ausschreibung und das exorbitante Preisdiktat rechtfertigen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Verzögerung (heute 22 Monate) und das bisherige Scheitern werden eingestanden. Trotzdem sei dem Bund kein finanzieller Schaden entstanden, da sämtliche Nachentwicklungen zulasten der Ruag Electronics gingen. Wer trägt wohl am Ende den Verlust bzw. die Mehrkosten, da die Ruag zu 100 Prozent dem Bund gehört?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Einbezug eines "fremden" Systems sei weitgehend ausgeschlossen, weil die Ruag Electronics auch andere Laserschusssimulatoren sowie SIMUG und SIM KlUG liefere. Hat der Bundesrat davon Kenntnis, wo überall und bei welchen Armeen dieses "fremde" System erfolgreich in Betrieb steht? Kann er in Anbetracht der bis heute nicht erbrachten Leistungen durch die Ruag diese Behauptung allen Ernstes aufrechterhalten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Trifft es wirklich zu, dass die fragliche Firma ihre Rechte 2002 an die Ruag Electronics verkaufte?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass ein Stückpreis von 33 000 Franken - auch unter Miteinbezug von Mitteln für Wartung und Instandstellung, Einweisungskurse, Ersatzteile, Teuerung und Risiko - indiskutabel zu hoch ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Genügen in Aussicht gestellte Minderkosten von 20 Millionen Franken im Sinne eines sparsamen Umganges mit Steuergeldern nicht, damit diese Beschaffung gestoppt und neu begonnen wird?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>LASSIM PAB</value></text></texts><title>LASSIM PAB</title></affair>