{"id":20071068,"updated":"2025-06-24T22:58:15Z","additionalIndexing":"08;Israel;Naturschutzgebiet;besetztes Gebiet;internationales humanitäres Recht;Palästina-Frage","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2517,"gender":"f","id":495,"name":"Menétrey-Savary Anne-Catherine","officialDenomination":"Menétrey-Savary"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-06-21T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4717"},"descriptors":[{"key":"L05K0601041202","name":"Naturschutzgebiet","type":1},{"key":"L04K04010203","name":"besetztes Gebiet","type":1},{"key":"L06K040102010301","name":"Palästina-Frage","type":1},{"key":"L04K03030108","name":"Israel","type":1},{"key":"L04K05020203","name":"internationales humanitäres Recht","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2007-09-28T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1182376800000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1190930400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2517,"gender":"f","id":495,"name":"Menétrey-Savary Anne-Catherine","officialDenomination":"Menétrey-Savary"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"07.1068","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Ayalon-Canada Park wurde auf einem Grundstück angelegt, welches sowohl Gebiete innerhalb der Grünen Linie als auch besetztes Gebiet in der Westbank umfasst. Der Park wurde 1973 vom Jüdischen Nationalfonds (Keren Kayemet LeIsrael; JNF) gegründet, hauptsächlich dank kanadischen Spenden, und wird seither vom JNF verwaltet und weiterhin über u. a. kanadische Spenden finanziert. <\/p><p>Die israelische Nichtregierungsorganisation Zochrot hatte am 9. Juni 2005 vor dem Höchsten Gericht des Staates Israels eine Petition eingereicht (Petition Nr. 5580\/05), damit im Park auf die im Sechstagekrieg zerstörten palästinensischen Dörfer Yalu und Imwas hingewiesen werde. Wenige Tage vor der gerichtlichen Anhörung (30. Juni 2006) wurden die Schilder zu Yalu und Imwas angebracht, worauf Zochrot die Petition zurückzog.<\/p><p>1. Der Bund war bei der Finanzierung des Ayalon-Canada Parks nicht beteiligt. Es liegen keine Angaben vor, wonach schweizerische Privatspenden für die Finanzierung dieses Parks benutzt worden wären; gänzlich ausschliessen lässt sich dies aber nicht. <\/p><p>2. Der JNF wurde am 28. Dezember 1901 am 5. Zionistenkongress in Basel gegründet. Er unterhält mehrere Aussenstellen auf der ganzen Welt. Der Jüdische Nationalfonds Schweiz (KKL-CH) hat seinen Sitz in Zürich und hat zudem in Genf ein Büro für die Westschweiz. <\/p><p>3. Die Steuerbefreiung wie auch die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen sind im DBG und - im Rahmen des StHG - in den kantonalen Steuergesetzen geregelt. Zuständig für die Beurteilung der Steuerbefreiung ist der Sitzkanton. Der JNF Schweiz (KKL-CH) ist vom Kanton Zürich wegen ausschliesslich gemeinnützigen Zwecken von den Kantons- und Gemeindesteuern sowie von der direkten Bundessteuer befreit worden. Er wird in den kantonalen Verzeichnissen regelmässig als steuerbefreite gemeinnützige Organisation geführt, weshalb freiwillige Zuwendungen an den JNF Schweiz von den Steuerpflichtigen in den Kantonen grundsätzlich von den Steuern abgezogen werden können; nicht abzugsfähig sind lediglich solche Zuwendungen, die vom Spender ausdrücklich für andere als gemeinnützige Zwecke bestimmt sind. <\/p><p>4. Das Völkerrecht bindet grundsätzlich die Staaten. Die Annexion von besetztem Gebiet ist völkerrechtswidrig. Grundsätzlich ist auch die Aneignung oder Zerstörung von öffentlichem und privatem Eigentum durch einen am Konflikt beteiligten Staat gemäss humanitärem Völkerrecht, insbesondere der IV. Genfer Konvention, verboten, sofern dies nicht durch militärische Erfordernisse gerechtfertigt ist. Nicht notwendigerweise rechtswidrig ist allerdings der käufliche Erwerb von Grundeigentum durch natürliche oder juristische Personen <\/p><p>Wenn Staaten Völkerrecht verletzen, kommen die hierfür vorgesehenen, zwischenstaatlichen Streitbeilegungsmechanismen zur Anwendung. Natürliche und juristische Personen werden hingegen in der Regel nicht direkt vom Völkerrecht begünstigt oder beschwert. Entsprechend können im Prinzip nur Staaten und nicht natürliche oder juristische Personen dem Völkerrecht widersprechende Handlungen vornehmen. Ausnahmen von dieser Regel bestehen dann, wenn eine völkerrechtliche Norm gegenüber natürlichen oder juristischen Personen direkt anwendbar ist. In diesem Zusammenhang stehen in der Schweiz rechtliche Mittel gemäss den Voraussetzungen des schweizerischen Verfahrensrechts zur Verfügung, wie etwa dem Bestehen einer rechtsgenüglichen Beziehung zur Schweiz.<\/p><p>Als Staat hat die Schweiz hingegen keine rechtlichen Mittel, um gegen ausländische natürliche oder juristische Personen vorzugehen, die nicht ihrer Hoheitsgewalt und damit ihrer Gerichtsbarkeit unterstehen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Zwischen Tel Aviv und Jerusalem werden Reisende zu einem Besuch eines Ökoparks, dem sogenannten \"Kanada-Park\", eingeladen. Seinen Namen verdankt der Park der kanadischen Regierung, die vor 35 Jahren 15 Millionen Dollar für die Anpflanzung der Bäume an diesem Ort spendete. Finanziert wird der Park auch vom Jüdischen Nationalfonds, von privaten Stiftungen und von Privatpersonen. Diese Geldgeberinnen und Geldgeber werben damit, dass der Park auf den Überresten eines römischen Bades gepflanzt worden sei. Damit vertuschen sie, dass der Park in Tat und Wahrheit auf den Ruinen von palästinensischen Dörfern entstand, die während des Sechstagekrieges 1967 dem Erdboden gleichgemacht wurden. Der Park liegt also hinter der Grünen Linie, das heisst jenseits der von der Uno festgelegten Grenze. Die Schutzmauer verläuft etwas weiter östlich und schützt die Siedlungen. Der Park ist also Teil des von Israel illegal besetzten Gebietes.<\/p><p>Der Jüdische Nationalfonds erhält, meist steuerbefreit, Millionen von Dollar aus der ganzen Welt. Er hat den grössten Teil des Bodens, auf dem die 1948 und 1967 zerstörten palästinensischen Dörfer standen, aufgekauft, um ihn in Israel lebenden Juden und Jüdinnen zur Verfügung zu stellen. So wurde er Eigentümer von palästinensischem Boden im Umfang von 2500 Quadratkilometern, der an Israelis verpachtet worden ist. Zudem hat er rund hundert Ökopärke gebaut und angepflanzt. Diese Finanzierung und Aneignung verletzen das 4. Genfer Abkommen, das Landenteignung und Siedlungen der Besatzer im besetzten Land verbietet.<\/p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>Ist die Schweiz in irgendeiner Weise in diese Finanztransaktionen involviert? Wichtig zu wissen wäre insbesondere, <\/p><p>- ob öffentliche oder bei der Schweizer Bevölkerung gesammelte Mittel zur Finanzierung solcher Ökopärke auf den Ruinen von zerstörten palästinensischen Dörfern oder in besetztem Land eingesetzt wurden; <\/p><p>- ob der Jüdische Nationalfonds Büros in der Schweiz unterhält; <\/p><p>- ob das von diesem Organ allenfalls in der Schweiz gesammelte Geld von der Steuer befreit ist. <\/p><p>Verfügt die Schweiz über Rechtsmittel, um solche Operationen, die dem Völkerrecht widersprechen, zu verhindern?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ökopärke in Israel. Finanzierung"}],"title":"Ökopärke in Israel. Finanzierung"}