{"id":20073022,"updated":"2023-07-28T11:09:54Z","additionalIndexing":"66;52;Kohlendioxid;Energiepolitik (speziell);Klimaveränderung;internationale Verhandlungen;Gaskraftwerk;Konvention UNO","affairType":{"abbreviation":"D.Ip.","id":9,"name":"Dringliche Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-03-07T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4716"},"descriptors":[{"key":"L04K06020209","name":"Klimaveränderung","type":1},{"key":"L06K100202020501","name":"Konvention UNO","type":1},{"key":"L03K170101","name":"Energiepolitik (speziell)","type":1},{"key":"L05K1002020102","name":"internationale Verhandlungen","type":1},{"key":"L04K17030203","name":"Gaskraftwerk","type":1},{"key":"L06K070501020901","name":"Kohlendioxid","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-03-21T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2007-03-16T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1173222000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1174431600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2590,"gender":"m","id":1143,"name":"Cathomas Sep","officialDenomination":"Cathomas"},"type":"speaker"}],"shortId":"07.3022","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Im internationalen Kontext ist es sehr wichtig, dass sich die Schweiz schnell klar wird, mit welchen Vorgaben für ihre eigenen Reduktionsziele sie an die nächsten Klimakonferenzen gehen kann und wo innenpolitisch der Konsens liegt.<\/p><p>Die im Verhandlungsmandat zu definierenden Reduktionsziele sollen vorbildlich und ambitioniert sein. Die Schweiz ging mit der Unterzeichnung und Ratifikation des Kyoto-Protokolls I die Verpflichtung ein, bis Ende 2012 ihren Treibhausgasausstoss um 8 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu verringern. Sie wird mit dem CO2-Gesetz die entsprechenden Emissionen um 10 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 senken. Weil CO2 80 Prozent der Treibhausgasemissionen ausmacht, dürfte das Reduktionsziel 8 Prozent erreicht werden. <\/p><p>Für die weitere Zukunft ist entscheidend, dass die globale Klimaerwärmung 2 Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten nicht überschreitet: Zu gross wären die negativen Folgen für Mensch, Umwelt und das Wirtschaftssystem. <\/p><p>Der dazu notwendige Absenkungspfad und das entsprechende Instrumentarium müssen vom Bundesrat so rasch als möglich definiert werden. <\/p><p>Auf längere Sicht bringt es der Schweiz volkswirtschaftliche Vorteile, sich im Zukunftsmarkt neuer und effizienterer Technologien zu positionieren und im Klimaschutz eine Vorreiterrolle einzunehmen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.-3. Das Mandat für die Schweizer Delegation erteilt der Bundesrat jeweils unmittelbar im Vorfeld der jährlichen Klimakonferenzen, abgestimmt auf die jeweilige Traktandenliste. Für die Weiterentwicklung des Klimaregimes nach 2012 bildeten die Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls eine Arbeitsgruppe (Ad hoc Working Group, AWG). Die AWG hat während der zweiten Vertragsparteienkonferenz des Kyoto-Protokolls letztes Jahr in Nairobi für die kommenden Verhandlungen ein Arbeitsprogramm angenommen. An diesem Prozess hat die Schweiz aktiv mitgewirkt.<\/p><p>Für 2007 werden die wichtigsten Aufgaben der AWG darin bestehen, das Potenzial für Emissionsreduktionen in den Industrieländern sowie mögliche Reduktionsziele für die Zeit nach 2012 zu ermitteln. Ab 2008 sollen die Reduktionsziele konkretisiert werden. Die Länder haben anschliessend einige Jahre Zeit, um die neuen Ziele zu verankern, sodass diese ab 2013 in Kraft treten können und die Kontinuität des Klimaregimes (insbesondere des CO2-Handels) nach 2012 gesichert ist.<\/p><p>Mit der Erarbeitung der Energieperspektiven und den Entscheiden des Bundesrates vom 21. Februar 2007 über die zukünftige Energiepolitik wurden wichtige Vorarbeiten zur Ermittlung des Reduktionspotenzials geleistet. Darauf aufbauend will der Bundesrat dem Parlament bis im Herbst 2007 einen Klimabericht vorlegen, der die mittel- und langfristige Strategie skizziert und somit auch den Rahmen für ein Verhandlungsmandat der Schweiz für weitere Reduktionsziele absteckt. Die von der EU und anderen Industriestaaten eingeschlagene Strategie bildet dabei eine wichtige Richtschnur.<\/p><p>4. Die Schweiz kann angesichts ihres relativ geringen Anteils an den weltweiten Emissionen das globale Klima wenig beeinflussen. Mit ihrem verletzlichen Gebirgsökosystem hat sie daher ein grosses Interesse an einem international abgestützten griffigen Klimaregime, das alle Grossemittenten einbindet. Weitere Reduktionsleistungen anderer Staaten kann die Schweiz jedoch nur einfordern, wenn sie selbst einen adäquaten Beitrag leistet.<\/p><p>5. Nahezu 80 Prozent der Treibhausgase in der Schweiz entstehen beim Verbrauch fossiler Energien. Das grösste, heute noch zu wenig genutzte CO2-Reduktionspotenzial liegt im Gebäude- und Mobilitätsbereich. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 zur Energiestrategie das UVEK beauftragt, bis Ende 2007 Aktionspläne für Energieeffizienz und erneuerbare Energien vorzulegen. Darin werden konkrete Massnahmen enthalten sein, die auch CO2-wirksam sind. Der Bundesrat wird erst nach Vorliegen dieser Aktionspläne über allfällige zusätzliche Massnahmen entscheiden. Die Ausarbeitung der Aktionspläne wird in enger Abstimmung mit den energiepolitischen Massnahmen der EU erfolgen.<\/p><p>Das Kyoto-Protokoll schreibt den Vertragsstaaten keine konkreten Massnahmen vor. Die Nichteinhaltung der Verpflichtungen ist jedoch mit einem mehrstufigen Sanktionsverfahren verbunden, für welches sich die Schweiz in den internationalen Verhandlungen eingesetzt hat.<\/p><p>Aufgrund ihres im internationalen Vergleich sehr tiefen Emissionsniveaus wird die Schweiz zur Einhaltung eines wirksamen Emissionsreduktionsziels weiterhin auch auf den internationalen Emissionshandel angewiesen sein. Es ist heute davon auszugehen, dass der Emissionshandel im globalen Klimaregime in Zukunft noch eine grössere Rolle spielen wird.<\/p><p>6. Werden Gaskombikraftwerke in der Schweiz gebaut, wird sich die Verhandlungsposition der Schweiz verändern. Es gibt heute jedoch keine Anhaltspunkte, dass sich die Verhandlungsposition der Schweiz mit dem allfälligen Bau von Gaskraftwerken verschlechtern würde. Zum einen stützt sich die Verhandlungsposition auf sämtliche Emissionsbereiche und nicht allein auf die fossil-thermische Stromproduktion. Zum anderen sollen Projektanten von Gaskombikraftwerken ihre Emissionen vollumfänglich kompensieren müssen, um die Zielerreichung der Schweiz nicht zu gefährden.<\/p><p>7. Die Schweiz hat namentlich aus wettbewerbspolitischen Gründen ein Interesse, dass die klimapolitischen Bestrebungen innerhalb Europas harmonisiert sind. Der Bundesrat unterstützt deshalb entsprechende Bemühungen. Mit Beschluss vom 21. Februar 2007 hat der Bundesrat entschieden, den Anschluss an das EU-weite Emissionshandelssystem sicherzustellen. Dieser Anschluss wird in einem Staatsvertrag mittels Verhandlungen mit der EU zu vereinbaren sein und bedeutet keine vollständige Integration, wie dies die EU-Mitgliedstaaten heute im Rahmen einer gemeinsamen Verpflichtung gegenüber dem Kyoto-Protokoll vollziehen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Wir fragen den Bundesrat an, wie er die Klimapolitik der Schweiz auf die Fortschreibung der Kyoto-Reduktionsziele auszurichten gedenkt. Wir möchten vom Bundesrat wissen, wie er die Post-Kyoto-Verhandlungen vorbereitet und mit welchen konkreten Abbauzielen er in diese Verhandlungen steigt: <\/p><p>1. Existiert ein Verhandlungsmandat der Schweiz für die Post-Kyoto-Phase? <\/p><p>2. Von welchen Voraussetzungen bezüglich des Abbaupfads geht das Mandat aus? <\/p><p>3. Ist das Mandat mit den Zielen der EU abgestimmt? <\/p><p>4. Ist der Bundesrat gewillt, in diesem Prozess eine Vorbildfunktion der Schweiz einzunehmen? <\/p><p>5. Welches Instrumentarium sieht der Bundesrat für die Erreichung des Abbaupfads vor? Wird er sich dafür einsetzen, dieses Instrumentarium auch international verbindlich zu verankern? Wird sich die Schweiz bei Nichterreichen von Kyoto-Zielen auch für verbindliche Massnahmen gegenüber säumigen Staaten einsetzen?<\/p><p>6. Wie stark wird der Bau von allfälligen Gaskombikraftwerken die Verhandlungsposition der Schweiz schwächen beziehungsweise einen künftigen Abbaupfad belasten? <\/p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, darauf hinzuwirken, dass die Schweiz als Teil des europäischen Binnenmarkts darauf hinwirkt, dass sämtliche Mitgliedstaaten des Binnenmarkts - also auch die Schweiz - als ein Raum betrachtet werden, für welchen die Zielerreichung gemeinsam wirksam werden soll?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Post-Kyoto-Ziele des Bundesrates"}],"title":"Post-Kyoto-Ziele des Bundesrates"}