{"id":20073031,"updated":"2025-06-25T00:06:28Z","additionalIndexing":"66;Steuerabzug;Heizung;energetische Sanierung von Gebäuden;Renovation;Wohnung;Sanierung;Energieeinsparung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-03-07T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4716"},"descriptors":[{"key":"L05K0705030305","name":"Renovation","type":1},{"key":"L05K0705030207","name":"energetische Sanierung von Gebäuden","type":1},{"key":"L03K010201","name":"Wohnung","type":1},{"key":"L04K11070304","name":"Steuerabzug","type":1},{"key":"L04K17010107","name":"Energieeinsparung","type":1},{"key":"L04K08020341","name":"Sanierung","type":2},{"key":"L05K0705030204","name":"Heizung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-10-01T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2008-06-10T00:00:00Z","text":"Die Motion wird mit folgender Änderung angenommen: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob im Rahmen einer Revision des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) die Möglichkeit geschaffen werden soll, Spareinlagen (inklusive Verzinsung) steuerlich zu befreien oder wenigstens zu begünstigen, welche zweckgebunden in Investitionen für energieeffiziente Sanierungen getätigt werden.Folgende Grundsätze sind dabei zu beachten: 1. Die energieeffizienten Sanierungen müssen einem von den Kantonen festgelegten minimalen Standard entsprechen. 2. Die Spareinlage ist zweckgebunden und kann nur für energieeffiziente Sanierungsmassnahmen verwendet werden.3. Die Sanierung muss innerhalb einer festgelegten Frist getätigt werden.4. Wird die Sanierung nicht durchgeführt, erfolgt die Nachbesteuerung in der Höhe der getätigten Spareinlage.5. Die Sanierung kann Gebäude und technische Einrichtungen betreffen.","type":0},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-06-11T00:00:00Z","text":"Zustimmung","type":3},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-06-17T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2007-06-27T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"UREK-SR","id":20,"name":"Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR","abbreviation1":"UREK-S","abbreviation2":"UREK","committeeNumber":20,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2007-03-07T00:00:00Z","registrations":[]},{"committee":{"abbreviation":"UREK-NR","id":7,"name":"Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR","abbreviation1":"UREK-N","abbreviation2":"UREK","committeeNumber":7,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"date":"2007-03-07T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1173222000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1191189600000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Heute deckt Erdöl 57 Prozent des schweizerischen Endenergieverbrauchs. Knapp die Hälfte davon wird in Form von Brennstoffen für Heizung und Industrieprozesse eingesetzt. Gerade im Bereich Wärme ist das Potenzial zur Energieeinsparung sehr hoch, insbesondere aufgrund verbesserter Isolierung der Gebäude oder effizienterer Heizsysteme. Bereits 15 Prozent der Neubauten werden nach Minergie- bzw. Passivhaus-Standard gebaut. Die stark angestiegenen Heizölpreise haben den Hauseigentümern vor Augen geführt, dass sich energieeffiziente Lösungen langfristig ausbezahlen.<\/p><p>Probleme bereiten heute vor allem die bestehenden Gebäude, die einen hohen Wärmeverbrauch aufweisen und dringend saniert werden müssen. Das technische Einsparpotenzial beläuft sich bei einer Sanierung nach Minergie-Standard bei Altbauten auf bis zu 80 Prozent. Das StHG legt in Artikel 9 Absatz 3 Buchstabe a fest, dass Kantone Abzüge vorsehen können, wenn bei Grundstücken im Privatvermögen Investitionen getätigt wurden, die dem Energiesparen und Umweltschutz dienen. Diese steuerliche Begünstigung schafft jedoch zu wenige Anreize für energieeffiziente Sanierungen. So, wie es der Kanton Baselland im Bereich Bausparen seit 1991 vorlebt, sollen deshalb bereits die für eine Sanierung erforderlichen Rücklagen samt der dabei entstehenden Verzinsung von der Steuer abgesetzt werden können.<\/p><p>Die energieeffizienten Sanierungsmassnahmen reduzieren nicht nur unsere Abhängigkeit vom Erdöl sowie den CO2-Ausstoss. Gleichzeitig resultiert daraus eine Wertschöpfung in der regionalen Bau-, Planungs-, Installations- und Technologiebranche. Seit Einführung seines Bausparmodells verzeichnet der Kanton Baselland zwar jährliche Steuerausfälle von 4,5 Millionen Franken. Die daraus resultierende Wertschöpfung in der regionalen Bau- und Planungsbranche beträgt jedoch beachtliche 40 Millionen Franken.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Wie von den Motionären in ihrer Begründung festgehalten, setzt das Bundessteuerrecht im Bereich der Immobilien bereits heute fiskalische Anreize mit sehr grosszügigen Abzugsmöglichkeiten. So kann die bauliche Investition schon nach geltendem Recht im Zeitpunkt ihrer Ausführung als Unterhaltskosten zum Abzug gebracht werden. Dies gilt bei Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien auch dann, wenn es sich ausschliesslich um wertvermehrende (und somit in allen anderen Fällen nicht abzugsfähige) Aufwendungen handelt.<\/p><p>Ähnlich wie die Eidgenössische Volksinitiative zum Bausparen, für die Ende März 2007 die Unterschriftensammlung gestartet wurde, wird mit dem vorliegenden Vorstoss beabsichtigt, energieeffiziente Sanierungsmassnahmen mit steuerlich privilegierten Spareinlagen zu fördern. Aus steuerlicher Sicht weist das in der Motion vorgeschlagene Energiesparen folgende problematische Punkte auf: Für die Finanzierung energieeffizienter Sanierungen im Privatvermögen soll in eine Spareinlage eingeschossenes Kapital vom steuerbaren Einkommen abgezogen und bei zweckmässiger Verwendung steuerfrei bezogen werden können. Bei Annahme der Motion könnte also ein und dieselbe energieeffiziente Massnahme zweimal steuerlich abgezogen werden, ein erstes Mal bei Bildung der Spareinlage und ein zweites Mal bei der Vornahme der Unterhaltsarbeiten. Bei einer Nachbesteuerung zweckentfremdeter Spareinlagen könnte es aufgrund des Progressionsverlaufs bei der Einkommenssteuer zu Steueroptimierungen (gesonderte Besteuerung vom übrigen Einkommen) kommen. Schliesslich gilt es in Erinnerung zu rufen, dass mit einer Ausweitung der Abzugsmöglichkeiten der Verkomplizierung des Steuerrechtes Vorschub geleistet wird.<\/p><p>2. Die Verbesserung der Energieeffizienz ist ein Anliegen des Bundesrates. Die Absicht, energieeffiziente Sanierungen bestehender Gebäude mittels steuerlicher Anreize zu fördern, kommt jedoch einer ausserfiskalischen Zielsetzung gleich. Diese sollte auf einem triftigen Motiv fussen und das Verhältnismässigkeitsprinzip respektieren. Eine Zielerreichung mittels fiskalischer Massnahmen ist nur zu verfolgen, wenn folgende drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Erstens muss tatsächlich ein substanzielles wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitisches Problem bestehen (Handlungsbedarf). Zweitens muss der Einsatz des steuerpolitischen Instrumentes dieses Problem zumindest teilweise beseitigen können (Effektivität). Drittens hat das steuerpolitische Instrument einen günstigeren Wirkungsgrad aufzuweisen als andere wirtschaftspolitische Massnahmen (Effizienz).<\/p><p>In den meisten Fällen ist eine Förderung über Steuerabzüge nicht besonders effektiv und effizient, denn Abzüge von der Bemessungsgrundlage entlasten bei einer progressiven Einkommenssteuer umso stärker, je höher das Einkommen ist. Die Studie \"Evaluation energiepolitisch motivierter Steuererleichterungen\" von 1997 hat aufgezeigt, dass eine überwiegende Mehrheit der befragten Hauseigentümer energetische Massnahmen auch ohne steuerliche Vergünstigungen vorgenommen hätte. Unter diesem Gesichtspunkt entsprechen Steuerabzüge keiner effizienten Förderungsform, sondern leisten Mitnahmeeffekten Vorschub.<\/p><p>Eine gezielte steuerliche Entlastung, insbesondere für das durch die Motion vorgeschlagene Ansparen von energieeffizienten Sanierungsmassnahmen, könnte dann sinnvoll sein, wenn damit ein Anreiz für Gesamtsanierungen geschaffen wird. Ob dank zielgerechter Ausgestaltung unerwünschte Mitnahmeeffekte vermieden werden können, ist jedoch zu prüfen.<\/p><p>3. Gegenwärtig sind zahlreiche Forderungen hängig, die neue Steuerausnahmen oder neue Abzüge fordern. Die Umsetzung dieser Forderungen hätte bei der direkten Bundessteuer Mindererträge von etlichen Milliarden Franken zur Folge. Die von den Motionären vorgeschlagenen steuerlichen Anreize für energieeffiziente Sanierungsmassnahmen würden zu weiteren Mindererträgen führen, deren Höhe mangels genauer Eckwerte heute nicht bezifferbar ist. Das Ziel des langfristig ausgeglichenen Bundeshaushaltes verlangt dagegen die Stabilisierung auf der Ausgabenseite wie auch ein Masshalten bei den Steuervergünstigungen.<\/p><p>Der Bundesrat beschloss im Februar 2007, dass das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation bis Ende 2007 einen Aktionsplan für energieeffiziente Massnahmen vorzulegen hat, der auch den Gebäudebereich einbezieht. Angesichts der bereits bestehenden Steuerabzugsmöglichkeiten, der Mitnahmeeffekte, der ungewissen finanziellen Auswirkungen und der laufenden Arbeiten an einem Aktionsplan beantragt er, von einem verbindlichen Antrag im Sinne einer Motion abzusehen. Sollte der vorliegende Vorstoss im Erstrat dennoch angenommen werden, würde der Bundesrat im Zweitrat den Antrag stellen, die Motion in einen Prüfungsauftrag abzuändern.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, einen Entwurf für eine Revision des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) vorzulegen, mit dessen Realisierung die Möglichkeit geschaffen wird, Spareinlagen (inklusive Verzinsung) steuerlich zu befreien oder wenigstens zu begünstigen, welche zweckgebunden in Investitionen für energieeffiziente Sanierungen getätigt werden.<\/p><p>Folgende Grundsätze sind dabei zu beachten:<\/p><p>1. Die energieeffizienten Sanierungen müssen einem von den Kantonen festgelegten minimalen Standard entsprechen.<\/p><p>2. Die Spareinlage ist zweckgebunden und kann nur für energieeffiziente Sanierungsmassnahmen verwendet werden.<\/p><p>3. Die Sanierung muss innerhalb einer festgelegten Frist getätigt werden.<\/p><p>4. Wird die Sanierung nicht durchgeführt, erfolgt die Nachbesteuerung in der Höhe der getätigten Spareinlage.<\/p><p>5. Die Sanierung kann Gebäude und technische Einrichtungen betreffen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Steueranreize für energieeffiziente Sanierungsmassnahmen"}],"title":"Steueranreize für energieeffiziente Sanierungsmassnahmen"}