﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20073036</id><updated>2023-07-28T09:19:54Z</updated><additionalIndexing>28;Individualismus;Konkubinat;gleichgeschlechtliches Paar;Gleichbehandlung;verheiratete Person;AHV;Rente;AHV-Rente;Ehepaarbesteuerung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2654</code><gender>m</gender><id>1318</id><name>Schelbert Louis</name><officialDenomination>Schelbert</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-03-12T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4716</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01040112</key><name>Rente</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020303</key><name>Gleichbehandlung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01030507</key><name>verheiratete Person</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01030504</key><name>Konkubinat</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01030503</key><name>gleichgeschlechtliches Paar</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020216</key><name>Individualismus</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K010401010102</key><name>AHV-Rente</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0104010101</key><name>AHV</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1107040303</key><name>Ehepaarbesteuerung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-06-22T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2007-05-30T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2007-03-12T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2007-06-22T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2654</code><gender>m</gender><id>1318</id><name>Schelbert Louis</name><officialDenomination>Schelbert</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>07.3036</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Bei der Grundlegung der AHV vor bald sechzig Jahren stand für die Ausrichtung der Ehepaarrente die klassische Rollenteilung zwischen Mann und Frau im Vordergrund. Damals wurde errechnet, dass die Kosten eines Zweipersonenhaushaltes rund das 1,5-Fache eines Einpersonenhaushaltes betragen. Entsprechend wurde die Höhe der Ehepaarrente auf das 1,5-Fache einer einfachen Altersrente festgesetzt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das ist bis heute so geblieben, obwohl mit der 10. AHV-Revision jedem Ehepartner bzw. jedem eingetragenen Partner das Recht auf eine eigenständige Rente zukommt. Das Total der Einzelrenten darf im Maximum nicht höher sein als das 1,5-Fache der maximalen einfachen Altersrente. Nun haben sich die gesellschaftlichen Verhältnisse seit 1948 erheblich verändert. Viele Paare leben ohne Trauschein zusammen. Gemeinsam kommen sie auf eine doppelte Rente. Das verträgt sich nicht mit der Rentenpolitik vis-à-vis Ehepaaren und Paaren mit eingetragenen Partnerschaften. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ähnliche Erscheinungen sind im Steuerwesen zu beobachten. Bei den direkten Bundessteuern fahren viele Verheiratete schlechter als Konkubinatspaare. Im Bereich des Steuerrechtes geht der Bund daran, einen entscheidenden Schritt zu mehr Gerechtigkeit zwischen Ehe- und Konkubinatspaaren zu machen; stossende Ungleichheiten sollen beseitigt werden, sei es durch ein Splitting, sei es durch Individualrenten. Wir Grünen stehen für die strikte Aufteilung, für die individuelle Besteuerung, ein. Das wird den Einzelnen am gerechtesten. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dasselbe ist auch bei den Sozialversicherungen angezeigt. Steuern und Renten sollen individuell ausgestaltet werden. Wird dieser Schritt gemacht, dürfen aber im Gegenzug nicht die einfachen Renten gekürzt werden. Das könnten sich die Rentner und Rentnerinnen nicht leisten. Es trifft zu, dass damit die Kosten der AHV steigen würden. Anlässlich der 10. AHV-Revision wurden dafür 1,1 Milliarden Franken veranschlagt. Das ist viel Geld. Doch das Interesse an einer zeitgemässen Ausgestaltung des Rentenwesens ist höher zu gewichten als die damit verbundenen finanziellen Mehrbelastungen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Um dem neuen Eherecht von 1988, das die Gleichstellung von Mann und Frau verankert, Rechnung zu tragen, wurden die Ehepaarrenten 1997 (10. AHV-Revision) durch Individualrenten mit Teilung der während der Ehe erzielten Einkommen ersetzt. Die Summe der beiden Individualrenten eines Ehepaares darf nicht grösser sein als 150 Prozent der Maximalrente. Wird dieser Höchstbetrag überschritten, werden die beiden Einzelrenten gekürzt (Art. 35 AHVG). Diese Plafonierung der Renten kommt bei Ehepaaren bzw. eingetragenen Partnerschaften zur Anwendung, nicht aber bei Konkubinatspaaren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Bundesrat ist sich der ungleichen Behandlung von Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften einerseits und Konkubinatspaaren anderseits bewusst. Er hat aber keinen Anlass, diese Praxis zu ändern, weil es eine mit der steuerrechtlichen Situation vergleichbare Benachteilung der Ehepaare bzw. eingetragenen Partnerschaften in der 1. Säule nicht gibt. Im Allgemeinen privilegiert die AHV-Gesetzgebung die Ehe und seit dem 1. Januar 2007 auch die registrierte Partnerschaft als offiziell anerkannte Form des Zusammenlebens und schützt sie besonders. Das Konkubinat ist eine Partnerschaft ohne Regelung (im ZGB) und damit kein Institut des Familienrechtes, an welches die Sozialversicherungen anknüpfen. Konkubinatspaare sind daher in der AHV in verschiedenen Punkten schlechter gestellt. So haben nur verheiratete Personen im Todesfall ihres Partners Anspruch auf eine Hinterlassenenrente (Art. 23-24b AHVG) oder einen Verwitwetenzuschlag zu ihrer Altersrente (Art. 35bis AHVG). Die Einkommensteilung (Art. 29quinquies AHVG) kommt bei Konkubinatspaaren nicht zur Anwendung. Auch kann eine erwerbstätige Person die nichterwerbstätige Partnerin oder den nichterwerbstätigen Partner nur dann von der persönlichen Beitragspflicht befreien (Art. 3 AHVG), wenn sie verheiratet sind bzw. in eingetragener Partnerschaft leben. Konkubinatspartner haben auch keinen Anspruch auf Anrechnung einer Betreuungsgutschrift, wenn sie einen Partner bzw. eine Partnerin mit einer schweren Behinderung betreuen (Art. 29septies AHVG).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass aus sachlichen und finanziellen Überlegungen eine vollständige Individualisierung der Renten nicht in Betracht zu ziehen ist. Er hat deshalb am 13. September 2006 bereits das Postulat Meier-Schatz 06.3311, "Koordiniertes Vorgehen. Modellwahl in der Steuergesetzgebung und AHV-Revision", abgelehnt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen der 10. AHV-Revision hat das Parlament im Übrigen auch die Frage der Plafonierung der Renten von Konkubinatspaaren geprüft. Es sah davon ab, weil eine vollständige Gleichbehandlung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren im Widerspruch zum besonderen Schutz der Ehe stehen würde. Die teilweise nachteilige Behandlung der Konkubinatspaare in der AHV soll nach Ansicht des Bundesrates aber auch nicht zusätzlich verstärkt werden, indem die Renten von Konkubinatspaaren gleich wie Renten der Ehepaare plafoniert würden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Aufhebung der Obergrenze würde für die AHV zusätzliche Kosten von über 1,5 Milliarden Franken pro Jahr verursachen. Dies entspricht etwa dem im Jahr 2006 ausgewiesenen Defizit der IV und würde rund 0,6 Mehrwertsteuerpunkte ausmachen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4.-5. Mehrkosten in dieser Grössenordnung für die Besserstellung verheirateter Paare bzw. eingetragener Partnerschaften sind für den Bundesrat nicht vertretbar. Er beabsichtigt daher nicht, an der bestehenden Regelung betreffend Plafonierung der Renten in nächster Zeit etwas zu ändern.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Bei den Renten zeigen sich im Verhältnis zwischen Ehepaaren bzw. eingetragenen Partnerschaften und Konkubinatspaaren vergleichbare Ungerechtigkeiten wie bei den direkten Bundessteuern. Eine Lösung würde die Individualisierung der Renten bringen. Wir bitten den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Inwiefern ist für ihn die Beseitigung der Ungleichheiten zwischen Ehepaaren bzw. eingetragenen Partnerschaften und Konkubinatspaaren bei den Renten ein Thema? Wie beurteilt er die Problematik? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Hat er Überlegungen angestellt, wie diese Ungleichheiten zu beseitigen wären? Was hält er davon, die Renten ebenso zu individualisieren, wie dies bei den Steuern angestrebt wird? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Gibt es aktuelle Berechnungen? Mit welchen Kosten wäre bei den einzelnen Modellen, allenfalls ungefähr, zu rechnen? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Hat er die Absicht, diese Frage in nächster Zeit anzugehen? Gibt es einen Zeitplan?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wäre er bereit, dazu eine Vernehmlassung analog der direkten Bundessteuer durchzuführen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>AHV. Individualrenten schaffen?</value></text></texts><title>AHV. Individualrenten schaffen?</title></affair>