{"id":20073037,"updated":"2023-07-27T20:57:26Z","additionalIndexing":"08;Auslandschweizer\/in;Guinea;Interessen der Schweiz im Ausland;diplomatischer Dienst;diplomatischer Schutz;Opfer unter der Zivilbevölkerung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2595,"gender":"m","id":1127,"name":"Freysinger Oskar","officialDenomination":"Freysinger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-03-12T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4716"},"descriptors":[{"key":"L04K03040506","name":"Guinea","type":1},{"key":"L03K100106","name":"Interessen der Schweiz im Ausland","type":1},{"key":"L05K1002010202","name":"diplomatischer Schutz","type":1},{"key":"L06K100201020105","name":"diplomatischer Dienst","type":1},{"key":"L04K05060103","name":"Auslandschweizer\/in","type":2},{"key":"L04K04010404","name":"Opfer unter der Zivilbevölkerung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-06-22T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2007-06-08T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1173654000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1182463200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2595,"gender":"m","id":1127,"name":"Freysinger Oskar","officialDenomination":"Freysinger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"07.3037","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Seit der Schliessung der Botschaft in Conakry 1992 aus Budgetgründen wird die Schweiz in Guinea durch die Botschaft an der Elfenbeinküste vertreten (Abidjan). Diese ist auch in Burkina Faso, in Kamerun und in Niger akkreditiert. Seit 1993 verfügt die Schweiz in Guinea über einen Honorargeneralkonsul, der administrativ der Botschaft in Abidjan unterstellt ist.<\/p><p>Personen, die zu Honorarkonsulen ernannt werden, sind nicht Bundesangestellte, sondern meist Privatpersonen aus der Wirtschaft mit engen Beziehungen zur Schweiz und der Schweizer Gemeinschaft vor Ort. Ihre Rechtsstellung und ihre Immunitäten und Vorrechte sind im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen festgelegt: Sie dienen als Stützpunkte für die Karrierevertretungen, denen sie unterstellt sind, und erfüllen grundsätzlich keine konsularischen Aufgaben. In Krisensituationen müssen die Honorarkonsuln den Kontakt zwischen der Botschaft, den örtlichen Behörden und der Schweizer Gemeinschaft aufrechterhalten.<\/p><p>Der ehemalige Honorargeneralkonsul in Conakry trat am 30. September 2006 aus privaten Gründen zurück. Seither steht seine Assistentin der Botschaft in Abidjan und der Schweizer Gemeinschaft in Guinea weiterhin zur Verfügung. Zu deren Unterstützung hat die Botschaft zu Beginn der Krise in Zusammenarbeit mit der französischen Botschaft und einem ehemaligen französischen Oberst (Geschäftsführer eines Sicherheitsunternehmens) ein Notfall- und Evakuierungsdispositiv ausgearbeitet. Natürlich werden dessen Dienste entschädigt.<\/p><p>Parallel dazu steht unsere Botschaft in Abidjan dauernd in engem Kontakt zur Schweizer Gemeinschaft in Guinea und den guineischen Behörden; insbesondere hat sie im Februar\/März 2007 einen Schweizer Mitarbeiter vor Ort geschickt. Dieser war schon im Dezember 2006 nach Conakry gereist, um das Verfahren zur Ernennung des neuen Honorarkonsuls in Guinea zu beschleunigen.<\/p><p>Die guineischen Behörden haben der von uns ernannten Person schon zugestimmt und bestätigt, dass der neue Honorargeneralkonsul bald das Exequatur (Erlaubnis zur Ausübung der konsularischen Funktionen) erhalten wird.<\/p><p>Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:<\/p><p>1. Das stimmt nicht, da die Schweiz in Guinea von der Schweizerischen Botschaft in Abidjan vertreten wird. In Conakry verfügt sie über einen Honorargeneralkonsul.<\/p><p>2. Die Verantwortung für die Schweizer Gemeinschaft in Guinea liegt in Zusammenarbeit mit dem Honorargeneralkonsul in Conakry bei der Schweizerischen Botschaft in Abidjan. Da dieser Posten im Moment vakant ist, musste die Botschaft Ad-hoc-Lösungen finden.<\/p><p>3. Die Schweizerische Botschaft in Abidjan hat die nötigen Vorsichtsmassnahmen ergriffen, um die Sicherheit und eine allfällige Evakuierung der Schweizer Gemeinschaft zu gewährleisten. Vor und während der Krise begab sich einer der Mitarbeiter der Botschaft vor Ort, um die Koordination sicherzustellen.<\/p><p>4. Nein. Diese Darstellung entspricht nicht den Tatsachen. Der ehemalige französische Oberst - der gegen Entschädigung arbeitet - hat von der Schweizerischen Botschaft in Abidjan ein präzises Mandat erhalten.<\/p><p>5. Botschafter Langenbacher hat bei der Bewältigung der Krise trotz der besonderen Schwierigkeiten, die eine Intervention in einem Drittland bietet, Professionalität bewiesen. Er verfolgt die Situation in Guinea weiterhin sehr aufmerksam.<\/p><p>6. Der ehemalige Honorargeneralkonsul war tatsächlich bei Holcim beschäftigt. Das Konsulat befand sich in den Räumlichkeiten dieses Unternehmens. Gemäss Wiener Übereinkommen hatte der Honorargeneralkonsul Anspruch auf die entsprechenden Immunitäten und Vorrechte. Da das Konsulat in andere Räumlichkeiten umgezogen ist, stehen die Vorrechte jetzt dem neuen Honorargeneralkonsul zu.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Wie die Schweizerische Depeschenagentur (SDA) am Samstag, 10. und Sonntag, 11. Februar 2007 gemeldet hat, verschlechtert sich die Lage in Guinea rapide. Es gibt Dutzende von Toten, und in der Hauptstadt droht ein offener Aufstand. Laut bestimmten Quellen bereiten sich die westlichen Vertretungen in Guinea darauf vor, ihre Staatsangehörigen aus dem Lande zu evakuieren.<\/p><p>In der Westschweizer Wochenzeitschrift \"L'Hebdo\" vom 1. Februar 2007 wird erwähnt, dass die Schweiz seit dem Abschied ihres Honorarkonsuls am 2. Oktober 2006 über keine Person in diesem Amt mehr verfügt. Es heisst dort, dass sich ein ehemaliges Mitglied der französischen Armee um die Schweizer Kolonie kümmere. Dieser Mann arbeite ohne Mandat, ohne Entschädigung und auch ohne Vertrag!<\/p><p>1. Stimmt es, dass die Schweiz in Guinea nicht mehr (durch eine Botschaft oder ein Konsulat) vertreten ist? Wenn ja, weshalb und worauf wartet die Schweiz, bevor sie einen neuen Konsul ernennt?<\/p><p>2. Wer genau muss sich im Notfall um die Evakuierung der Schweizer Kolonie in Conakry kümmern, solange die Schweiz dort nicht offiziell vertreten ist?<\/p><p>3. Hat Botschafter Langenbacher in Abidjan (Elfenbeinküste), der die Schweiz in Guinea vertritt, seit den jüngsten Unruhen im Januar 2007 einen Evakuierungsplan erstellt? Hat er eine Vertrauensperson der Botschaft vor Ort ernannt?<\/p><p>4. Stimmen die Informationen von \"L'Hebdo\", dass ein ehemaliges Mitglied der französischen Armee sich um die Schweizer Kolonie in Guinea kümmert und ohne Mandat und ohne Entschädigung arbeitet? Wenn ja, handelt es sich dabei um ein übliches Vorgehen des EDA?<\/p><p>5. Ist Botschafter Langenbacher wirklich besorgt über die Situation der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in Conakry?<\/p><p>6. Stimmt es, dass Botschafter Langenbacher die Tochtergesellschaft der Holcim-Gruppe, die früher das Schweizer Konsulat beherbergte, ermächtigt hat, die diplomatischen Vorrechte der Schweiz zu benützen (diplomatische Kontrollschilder und diplomatisches Kuriergepäck), obwohl die Geschäftsleitung der Gesellschaft gemäss dem Wiener Übereinkommen nicht dazu befugt ist?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Beunruhigende Situation in der Schweizer Botschaft in Guinea"}],"title":"Beunruhigende Situation in der Schweizer Botschaft in Guinea"}