﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20073066</id><updated>2023-07-27T21:48:26Z</updated><additionalIndexing>66;Elektrizitätsmarkt;elektrische Leitung;Windenergie;grenzüberschreitende Zusammenarbeit;Stromversorgung;Europäische Zusammenarbeit;Monopol;Marktzugang;Transport über Kabel;Hochspannungsleitung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-03-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4716</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K170303010101</key><name>Hochspannungsleitung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K170101060701</key><name>Stromversorgung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K17030302</key><name>Elektrizitätsmarkt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1703030101</key><name>elektrische Leitung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K10010207</key><name>grenzüberschreitende Zusammenarbeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18010305</key><name>Transport über Kabel</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701030311</key><name>Marktzugang</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703010103</key><name>Monopol</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K09020203</key><name>Europäische Zusammenarbeit</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K170508</key><name>Windenergie</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-03-20T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2007-05-16T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2007-03-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-03-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2412</code><gender>m</gender><id>348</id><name>Rechsteiner Rudolf</name><officialDenomination>Rechsteiner-Basel</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>07.3066</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die grossen Verbundwerke der Schweiz machten in den letzten Jahren extrem hohe Gewinne, die Existenz missbräuchlicher Monopolrenten ist offensichtlich. Doch die Netze in der Schweiz wurden nur ungenügend ausgebaut. In der Auseinandersetzung um die zukünftige Stromversorgung der Schweiz haben dieselben Konzerne wiederholt die fragwürdige Behauptung aufgestellt, man könne in der Schweiz und im Ausland eigentlich keine neuen Übertragungsleitungen erstellen. Da sich die Windenergie europaweit zur kostengünstigsten und saubersten Stromerzeugung entwickelt, die windreichen Gebiete aber eher in der Peripherie und nicht in den grossen Bevölkerungszentren liegen, kann eine sichere und kostengünstige Versorgung nur hergestellt werden, indem Engpässe analysiert, Ausbauten geplant und rasch vollzogen werden. Beizufügen ist, dass manche Netzbetreiber ihre Monopole dadurch verteidigen, dass sie Netzausbauten verzögern, genauso wie sie Konkurrenten (z. B. dezentralen Einspeisern) den Anschluss verweigern oder verzögern, sie mit Strafgebühren ("Konsumanpassungsfaktor" usw.) belasten oder ihnen nicht nachvollziehbare Kosten für Netzanschlüsse, Stromzähler usw. in Rechnung stellen. All diese Praktiken sind in den letzten Jahren im In- und Ausland sattsam bekannt geworden und diskriminieren vorab die unabhängigen Produzenten, z. B. Bauern, Privatunternehmen oder Wärmekraftkopplungs-Betreiber. Eine vorausschauende Netzplanung und eine diskriminierungsfreie Anwendung des StromVG drängen sich auch aus diesem Grund auf.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Netzplanung für Stromleitungen, welche für die Versorgungssicherheit unseres Landes wichtig sind, wird durch die Swissgrid in Zusammenarbeit mit deren schweizerischen Eigentümern durchgeführt. Eine kohärente europäische Planung findet im Rahmen der EU im Trans-European-Networks-Projekt statt und wird durch die Organisationen ETSO (European Transmission System Operators) und die Union for the Coordination of Transmission of Electricity durchgeführt. Die Schweiz ist in beiden Organisationen vertreten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Schweiz wurde 2006 eine Arbeitsgruppe Leitungen und Versorgungssicherheit (AG LVS) eingesetzt, welche einerseits das strategische Übertragungsnetz der Schweiz definiert hat, das künftig im Rahmen einer rollenden Planung nachgeführt werden soll. Andererseits hat sie die Verfahren bei der Genehmigung von landeswichtigen Stromleitungen geprüft und Möglichkeiten für deren Vereinfachung und Beschleunigung erarbeitet. Die AG LVS hat im Schlussbericht vom 28. Februar 2007 sechzehn Massnahmen vorgeschlagen und ist inzwischen an deren Umsetzung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die mit der Arbeit der AG LVS verbesserten Planungsgrundlagen im Inland, die europäischen Bemühungen im Rahmen des europäischen Verbundnetzes und die diskriminierungsfreie Anwendung des für 2008 geplanten Stromversorgungsgesetzes (StromVG; BBl 2335) sollen zusammen eine klare, vorausschauende Netzplanung für die Schweiz, kompatibel mit Europa, ermöglichen. Engpässe innerhalb der Schweiz und in den grenzüberschreitenden Netzen der Schweiz, welche die Versorgungssicherheit der Schweiz beeinträchtigen, sollen dadurch, ergänzt mit marktwirtschaftlichen Zuteilungsverfahren für knappe grenzüberschreitende Netzkapazitäten, eliminiert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die AG LVS hat in ihrem Schlussbericht vom 28. Februar 2007 festgehalten, dass bei der künftigen Planung und Realisierung von ganzen Leitungen oder einzelnen Leitungsabschnitten des strategischen Übertragungsnetzes (Wechsel- oder Gleichspannung) auch die Erdverlegung und der Einsatz neuer Netztechnologien anhand der technisch-betrieblichen, ökologischen und wirtschaftlichen sowie der von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien zu überprüfen sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit Inkrafttreten des StromVG werden zudem von der Elektrizitätskommission (Elcom) regulierte Netznutzungsentgelte eingeführt, welche einen angemessenen Gewinn (Art. 15 Abs. 1) beinhalten und ungerechtfertigte Monopolrenten verhindern. Die technischen und betrieblichen Mindestanforderungen für den Netzbetrieb (Art. 8 Abs. 1 Bst. d), insbesondere auch für die Anschlüsse von Erzeugern und Endverbrauchern, sollen mit dem StromVG veröffentlicht und die damit verbundenen Kosten reguliert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat ferner am 21. Februar 2007 das UVEK beauftragt, die Vereinfachung von Bewilligungsverfahren für Anlagen zur Produktion von erneuerbaren Energien sowie die Möglichkeiten für die Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für elektrische Anlagen zu prüfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Alle diese Massnahmen entsprechen der Stossrichtung der Motion. Die im StromVG vorgesehene Elcom beobachtet und überwacht die Entwicklung der Elektrizitätsmärkte im Hinblick auf eine sichere und erschwingliche Versorgung in allen Landesteilen. Sie überprüft zu diesem Zweck insbesondere den Zustand und Unterhalt des Übertragungsnetzes sowie die regionale Ausgewogenheit der Investitionen der nationalen Netzgesellschaft (Art. 22 Abs. 3) und trifft gestützt auf Artikel 9 die erforderlichen Massnahmen bei Gefährdung der Versorgung. All dies ändert jedoch nichts daran, dass Planung, Bau und Betrieb des Übertragungsnetzes Sache der Elektrizitätswirtschaft sind. Aus diesen Gründen ist die Motion abzulehnen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird aufgefordert:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. eine kohärente Planung für die Übertragungsnetze in der Schweiz und der grenzüberschreitenden Verbindungen zu veranlassen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. die Anschlüsse an die europäischen Hochleistungsnetze so zu verstärken, dass weder für die Eigenversorgung noch für den Stromhandel namhafte Engpässe entstehen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. dabei ist der Einsatz moderner Techniken (z. B. Erdkabel, Gleichstromtechnik) für sensible Zonen oder bei grossen Distanzen in die Planung einzubeziehen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. für Leitungen, die via Erdkabel verlegt werden, ist ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren gesetzlich zu verankern, analog dem deutschen Infrastrukturplanungsbeschleunigungs-Gesetz.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Stromübertragung. Beschleunigter Anschluss an europäische Hochleistungsnetze</value></text></texts><title>Stromübertragung. Beschleunigter Anschluss an europäische Hochleistungsnetze</title></affair>