{"id":20073069,"updated":"2023-07-28T08:17:11Z","additionalIndexing":"66;Kohlendioxid;Kontrolle;energetische Sanierung von Gebäuden;Beziehung Bund-Kanton;Energieverbrauch;Gebäude","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-03-19T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4716"},"descriptors":[{"key":"L05K1701010602","name":"Energieverbrauch","type":1},{"key":"L05K0705030303","name":"Gebäude","type":1},{"key":"L04K08020313","name":"Kontrolle","type":1},{"key":"L07K08070102010101","name":"Beziehung Bund-Kanton","type":1},{"key":"L05K0705030207","name":"energetische Sanierung von Gebäuden","type":1},{"key":"L06K070501020901","name":"Kohlendioxid","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-20T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2007-05-16T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1174258800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1237503600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2563,"gender":"f","id":551,"name":"Marty Kälin Barbara","officialDenomination":"Marty Kälin"},"type":"speaker"}],"shortId":"07.3069","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der Vollzug von Baunormen ist in den Kantonen auf einem sehr unterschiedlichen Stand. Verzögerungen bei der Umsetzung von Normen führen zu erhöhten CO2-Emissionen, was im Rahmen der internationalen Klimaverträge zu höheren CO2-Abgaben oder internationalen Sanktionen führen kann.<\/p><p>Ein guter Vollzug von Bauvorschriften ist nicht zuletzt im Interesse der Bauherren und der Mieterinnen und Mieter, denn ein tiefer Energieverbrauch senkt die Heizkosten.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Gemäss Bundesverfassung (Art. 89 Abs. 4) sind für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in den Gebäuden betreffen, vor allem die Kantone zuständig. Die Kantone waren bereits vor Annahme des neuen Verfassungsartikels im Gebäudebereich tätig. Deshalb verfügen sie heute über rund 25 Jahre Vollzugserfahrung und somit über besondere Kompetenzen in diesem Bereich.<\/p><p>1. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass der bisherige erfolgreiche Weg über die Erarbeitung einer \"Mustervorschrift der Kantone im Energiebereich\" durch die Kantone und die anschliessende Übernahme in die kantonalen Gesetzgebungen weiter verfolgt werden sollte. Mit dem stufenweisen und kantonsspezifischen Nachfahren an den Stand der Technik ist gewährleistet, dass die Vollzugsverantwortlichen, die Planer und das Baugewerbe die neuen Anforderungen in der Praxis nachvollziehen können.<\/p><p>Die Kantone nehmen ihre Führungsrolle im Gebäudebereich wahr. Dies zeigt u. a. der Beschluss der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren vom 23. März 2007, welcher eine Verschärfung der kantonalen Mustervorschriften für den Gebäudebereich bereits auf 2008 vorsieht. Bei Neubauten und umfassenden Sanierungen bestehender Gebäude soll künftig ein Wert eingehalten werden müssen, der demjenigen von Minergie-Bauten entspricht. Der Bund wird die Kantone bei der Erarbeitung und Umsetzung dieser neuen Mustervorschriften unterstützen.<\/p><p>2. Die Kantone verfügen über eine hohe Vollzugskompetenz und sind sich der bestehenden Probleme bewusst. In den meisten Kantonen sind die Gemeinden für den Vollzug zuständig. Der Vollzug hat sich weitgehend eingespielt, wobei die Vollzugsqualität zum Teil unterschiedlich ist. Mit verschiedenen flankierenden Massnahmen unterstützen die Kantone den Vollzug (u. a. Vollzugsordner, Formulare, Merkblätter, Internet, Informationsveranstaltungen, Beratung, Stellungnahmen zu Ausnahmebewilligungen).<\/p><p>Die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie (BFE) und den Fachverbänden zur Verbesserung des Vollzuges ist eingespielt (Arbeitsgruppen Erfolgskontrolle und Vollzug, Aus- und Weiterbildungsprogramme, Erarbeitung von Grundlagen und Kursen).<\/p><p>Für eine hohe Vollzugsqualität sind vollzugstaugliche Vorschriften und Normen entscheidend. Bei einer raschen Gangart von Anpassungen der Vorschriften an den Stand der Technik ist zu beachten, dass diese von den Planern, Architekten und Handwerkern umgesetzt und von den Vollzugsverantwortlichen am Bau auch kontrolliert werden können. Dies ist eine stete Herausforderung, welcher die Kantone eine hohe Priorität einräumen.<\/p><p>Vollzugsdefizite sind oft in den ungenügenden finanziellen und personellen Ressourcen bei den Vollzugsstellen begründet, diese können auch nicht durch eine Oberaufsicht des Bundes wettgemacht werden.<\/p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Kantone gemäss Verfassung für den Vollzug im Gebäudebereich verantwortlich sind und dieser im Rahmen der bestehenden Ressourcen auch im internationalen Vergleich (vgl. Evaluation \"Internationaler Vergleich von Energiestandards im Baubereich\", BFE, März 2005) gut bis sehr gut funktioniert. Eine Oberaufsicht durch den Bund würde der bisherigen partnerschaftlichen Zusammenarbeit widersprechen und bei den Kantonen grosse Widerstände nach sich ziehen. Die Motion ist daher sowohl verfassungsrechtlich wie inhaltlich abzulehnen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gemäss Bundesverfassung sind für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, vor allem die Kantone zuständig. Weil die CO2-Emissionen im Gebäudesektor deutlich zu hoch sind, wird der Bundesrat aufgefordert:<\/p><p>1. ein Rahmengesetz zu verabschieden, das Gebäudestandards für den Energieverbrauch nach dem neuesten Stand der Technik vorsieht;<\/p><p>2. eine Oberaufsicht über den Vollzug von Gebäudevorschriften beim Bund einzuführen und mit angemessenen Sanktionsmöglichkeiten zu versehen (z. B. Sanierungsfristen).<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Oberaufsicht über Vollzug von Gebäudevorschriften beim Bund"}],"title":"Oberaufsicht über Vollzug von Gebäudevorschriften beim Bund"}