{"id":20073088,"updated":"2023-07-28T10:59:37Z","additionalIndexing":"15;24;28;Lohnausweis;Nichtlohneinkommen;zusätzliche Vergütung;Koordination;Steuerveranlagung;AHV","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2571,"gender":"m","id":817,"name":"Imfeld Adriano","officialDenomination":"Imfeld Adriano"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-03-20T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4716"},"descriptors":[{"key":"L06K070201010304","name":"Lohnausweis","type":1},{"key":"L05K0702010106","name":"Nichtlohneinkommen","type":1},{"key":"L05K0702010101","name":"zusätzliche Vergütung","type":1},{"key":"L04K11070301","name":"Steuerveranlagung","type":1},{"key":"L05K0104010101","name":"AHV","type":1},{"key":"L04K08020314","name":"Koordination","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-06-22T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2007-05-30T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1174345200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1182463200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2571,"gender":"m","id":817,"name":"Imfeld Adriano","officialDenomination":"Imfeld Adriano"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"07.3088","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Einführung des Neuen Lohnausweises (NLA) auf den 1. Januar 2007 hat im Vorfeld eine mehrjährige breite Diskussion über die sogenannten Geldwerten Leistungen ausgelöst und aufgezeigt, dass bereits in der Vergangenheit die sogenannten Geldwerten Leistungen bei den Direkten und den Indirekten Steuern und bei der AHV sehr unterschiedlich gehandhabt worden sind.<\/p><p>Die Revisionen\/Kontrollen bei den Unternehmen seit dem 1. Januar 2007 zeigen, dass zwischen den beteiligten Akteuren ein dringender Koordinationsbedarf besteht. Insbesondere die AHV stellt sich auf den Standpunkt, dass sie die Behandlung der Geldwerten Leistungen durch die Direkten und Indirekten Steuern eigentlich gar nichts angehe und sie in ihrem Ermessen völlig frei sei.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Fasst man die Ziele, die mit dem neuen Lohnausweis (NLA) erreicht werden sollen, stichwortartig zusammen, so geht es aus der Sicht der direkten Steuern insbesondere um die schweizweite Einführung eines einheitlichen und elektronisch verwendbaren Deklarationsformulars, um mehr Transparenz und um mehr Rechtsgleichheit. Ferner geht es aber auch um die Herbeiführung der Harmonisierung mit anderen Abgabearten. Die Ziele der Motion stehen damit im Einklang. Anzufügen ist, dass dem Lohnausweis, einem Instrument des Steuerrechtes, bei der AHV nicht dieselbe Bedeutung zukommt. Die AHV-Beiträge werden anlässlich der Lohnzahlung bei den Arbeitgebenden an der Quelle und nicht aufgrund des erst nach der Lohnzahlung ausgestellten Lohnausweises bei den Arbeitnehmenden erhoben.<\/p><p>2. Mit Blick auf die angestrebte Harmonisierung unter den verschiedenen Abgabearten (direkte Steuern, indirekte Steuern, AHV) wurde im Vorfeld der Einführung des NLA auch über die sogenannten Gehaltsnebenleistungen (fringe benefits) intensiv diskutiert. Als solche gelten alle Leistungen des Arbeitgebers, die nicht in Geldform ausgerichtet werden. Sie sind grundsätzlich zum Marktwert bzw. Verkehrswert zu bewerten und im Lohnausweis zu deklarieren. Wir gehen davon aus, dass unter dem in der Motion verwendeten Begriff der \"geldwerten Leistungen\" diese \"Gehaltsnebenleistungen\" gemeint sind. Wie der Motionär richtig feststellt, wurden diese Leistungen von den Steuer- und AHV-Behörden zum Teil unterschiedlich bewertet.<\/p><p>3. Obwohl der NLA ein Instrument des Steuerrechtes ist, konnte mit dessen Einführung in wesentlichen Punkten das angestrebte Harmonisierungsziel zwischen den Steuern und der AHV bereits erreicht werden, so namentlich bei den Reka-Checks und bei weiteren nach der Wegleitung zum NLA nicht zu deklarierenden Leistungen. Die AHV übernimmt im Zusammenhang mit der Einführung des NLA von den Steuerbehörden auch die Regelungen über die Bewertung der Privatanteile an Geschäftswagen. All diese Regelungen wenden die AHV-Behörden genau gleich an wie die Steuerbehörden. Im Übrigen hat die Subkommission der WAK-N die von der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) eingesetzte Arbeitsgruppe Lohnausweis (AGLA) beauftragt festzustellen, worin noch Unterschiede in der Beurteilung bestehen, ob Gehaltsnebenleistungen steuerpflichtig und\/oder AHV-pflichtig sind. Die AGLA hat die Arbeiten bereits aufgenommen. Sie wird prüfen, ob eine weitere Harmonisierung durch Anpassungen in der Praxis oder durch Gesetzes- bzw. Verordnungsänderungen herbeigeführt werden kann. Wie schliesslich der jüngsten Praxismitteilung der Eidg. Steuerverwaltung vom 30. März 2007 zu entnehmen ist, konnten weitere Vereinfachungen und Harmonisierungen ebenfalls zwischen den direkten Steuern und der Mehrwertsteuer (MWSt) bereits erreicht werden, wodurch auch weniger administrativer Aufwand anfällt.<\/p><p>4. Somit nehmen die zuständigen Behörden ihre Koordinationsaufgaben auch im Bereich der Gehaltsnebenleistungen bereits wahr, wie dies die vorliegende Motion verlangt. Der Bundesrat sieht daher zurzeit keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Behandlung der sogenannten geldwerten Leistungen bei den Steuern (direkte Steuern des Bundes und der Kantone und indirekte Steuern des Bundes, insbesondere bei der MWSt) und bei der AHV zu koordinieren.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Geldwerte Leistungen. Koordination zwischen Steuern und AHV"}],"title":"Geldwerte Leistungen. Koordination zwischen Steuern und AHV"}