{"id":20073089,"updated":"2023-07-27T19:28:15Z","additionalIndexing":"32;24;Steuerabzug;Weiterbildung;berufliche Bildung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2489,"gender":"m","id":465,"name":"Fehr Mario","officialDenomination":"Fehr Mario"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-03-20T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4716"},"descriptors":[{"key":"L03K130202","name":"berufliche Bildung","type":1},{"key":"L04K13030203","name":"Weiterbildung","type":1},{"key":"L04K11070304","name":"Steuerabzug","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-06-22T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-10-01T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2007-06-08T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1174345200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1191189600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2489,"gender":"m","id":465,"name":"Fehr Mario","officialDenomination":"Fehr Mario"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"07.3089","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten, dass die Förderung von Aus- und Weiterbildung erstrebenswert ist. Die Frage ist somit nicht, ob gefördert werden soll, sondern wie.<\/p><p>Die Hindernisse für eine beschleunigte steuerrechtliche Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung sind vielfältig. In der WAK-N und der WAK-S sind mehrere Vorstösse mit verschiedenen Vorstellungen zur Förderung der Aus- und Weiterbildung hängig. Anlässlich der Kommissionssitzungen erwies sich der Entscheid, ob und wie die Aus- und Weiterbildung steuerlich gefördert werden soll, als schwierig. Die WAK-S hat daher eine Subkommission eingesetzt, die unter dem Vorsitz von Herrn SR Lauri das weitere Vorgehen bestimmen und Vorschläge erarbeiten soll. Dabei ist insbesondere den Grundsätzen von Rechtssicherheit, Steuergerechtigkeit und Gleichbehandlung Rechnung zu tragen. In der heutigen Steuerpraxis wird die Abzugsfähigkeit von Weiterbildungskosten sehr unterschiedlich gehandhabt - sowohl in Bezug auf die Art der Weiterbildung (der gleiche Lehrgang kann bei einem Steuerpflichtigen als abzugsfähige Weiterbildung, bei einem anderen als nicht abzugsfähige Ausbildung qualifiziert werden) als auch im interkantonalen Vergleich.<\/p><p>Generell ist festzustellen, dass immer wieder Vorstösse mit ausserfiskalischen Zielsetzungen eingereicht werden. Die Verfolgung solcher Ziele mit Instrumenten des Steuerrechtes ist jedoch problematisch. Sie ist möglich, wenn die Bundesverfassung dies ausdrücklich vorsieht. Besteht keine verfassungsmässige Grundlage, müssen die vorgeschlagenen Massnahmen auf einem triftigen Motiv fussen und das Verhältnismässigkeitsprinzip respektieren. Konkret ist eine Zielerreichung durch fiskalische Massnahmen nur sinnvoll, wenn folgende drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Erstens muss tatsächlich ein substanzielles wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitisches Problem bestehen (Handlungsbedarf). Zweitens muss der Einsatz des steuerpolitischen Instrumentes dieses Problem zumindest teilweise beseitigen können (Effektivität). Drittens hat das steuerpolitische Instrument einen günstigeren Wirkungsgrad aufzuweisen als andere wirtschaftspolitische Massnahmen wie z. B. Ausgabenpolitik oder Regulierung (Effizienz).<\/p><p>Der Bundesrat hat bereits im Frühjahr 2005 zum Thema der Abzugsmöglichkeiten für Bildungskosten einen Bericht verabschiedet (in Erfüllung des Postulates David 03.3565). Darin wurden verschiedene Modelle dargestellt. Der Bundesrat verzichtete am 11. Mai 2005 darauf, ein bestimmtes Modell zu bevorzugen, denn es sind noch grundsätzliche Fragen offen, die vorgängig geklärt werden müssen.<\/p><p>Das EFD will daher mithilfe von Gutachten abklären lassen, welchen Einfluss die Erweiterung der Abzugsmöglichkeiten auf das Bildungsverhalten der steuerpflichtigen Personen hat und in welcher Höhe sich die möglichen Mindereinnahmen bewegen würden. Dabei sollen neben allfälligen fiskalischen Förderungsmassnahmen auch ausserfiskalische untersucht werden. Diese Untersuchungen erfolgen in der Überzeugung, dass Entscheide ohne Kenntnis des ungefähren Rahmens der zu erwartenden Mindererträge und ohne Gewähr einer effektiven positiven Auswirkung auf die Nachfrage nach Aus- und Weiterbildung abzulehnen sind.<\/p><p>Ausserhalb des Steuerrechtes setzt der Bundesrat im Bildungsbereich namhafte finanzielle Beiträge ein. Er wird in den Jahren 2008 bis 2011 jährlich 6 Prozent mehr in den Bereich der Bildung, Forschung und Innovation investieren. Damit werden die entsprechenden Voranschlagskredite in den vier Jahren im Vergleich zur 4,5-Prozent-Zuwachsrate insgesamt um 619 Millionen auf gut 21 Milliarden Franken angehoben.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Globalisierung verändert oder bedroht nicht nur Arbeitsplätze im industriellen und gewerblichen Bereich, sondern auch im tertiären Sektor. Informatik und viele andere Dienstleistungen - so auch im kaufmännischen Bereich - können heute leicht in andere Länder ausgelagert werden bzw. schon fast standortunabhängig erbracht werden. Es ist unbestritten, dass sich die Schweiz diesen Herausforderungen stellen und handeln muss. <\/p><p>Um die Wettbewerbsposition und Standortattraktivität der Schweiz zu verbessern und damit Arbeitsplätze zu erhalten, sind zugunsten des Faktors Kapital in den letzten Jahren seitens des Bundes und in vielen Kantonen Systemänderungen und tarifliche Entlastungen realisiert und\/oder eingeleitet worden. Ganz anders im Bereich des Faktors Arbeit: Obschon die Zukunft des Arbeits-, Werk- und Denkplatzes Schweiz entscheidend von der Förderung des Fähigkeits- und Wissenskapitals abhängt, werden die Bemühungen von Erwerbstätigen, sich beruflich aus- und weiterzubilden, in sehr vielen Fällen steuerlich nach wie vor erschwert statt begünstigt. <\/p><p>Ich stelle in diesem Zusammenhang dem Bundesrat folgende Fragen: <\/p><p>1. Wie gewichtet er den zeitlichen und sachlichen Handlungsbedarf zur steuerlichen Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung? <\/p><p>2. Wo ortet er die Hindernisse für eine beschleunigte Behandlung der Anliegen, die steuerlichen Regelungen nun rasch im Sinne der Ziele des Berufsbildungsgesetzes, insbesondere bezüglich der höheren Berufsbildung (Art. 26ff. BBG) und der berufsorientierten Weiterbildung (Art. 30ff. BBG), auszurichten? <\/p><p>3. Welche Möglichkeiten sieht er, um die Bedeutung der Frage der steuerlichen Begünstigung der beruflichen Aus- und Weiterbildung beim Bund, bei den Kantonen und in der Öffentlichkeit zu betonen und deren Behandlung zu beschleunigen? <\/p><p>4. Sieht er weitere Möglichkeiten, die Aus- und Weiterbildung in finanzieller Hinsicht zusätzlich zu fördern?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Berufliche Aus- und Weiterbildungskosten. Steuerliche Verbesserungen"}],"title":"Berufliche Aus- und Weiterbildungskosten. Steuerliche Verbesserungen"}