{"id":20073123,"updated":"2025-11-14T07:17:13Z","additionalIndexing":"10;24;Unternehmenssteuer;Steuertarif;Beziehungen Schweiz-EU;Handel mit Agrarerzeugnissen;Steuerausweichung;Steuerpolitik;Cassis-de-Dijon-Prinzip;internationale Verhandlungen;Wertschöpfung;Holding;Patentrecht;Freihandelsabkommen","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-03-21T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4716"},"descriptors":[{"key":"L04K09020103","name":"Beziehungen Schweiz-EU","type":1},{"key":"L03K110703","name":"Steuerpolitik","type":1},{"key":"L05K0701020204","name":"Freihandelsabkommen","type":1},{"key":"L04K11070407","name":"Unternehmenssteuer","type":1},{"key":"L05K1107030103","name":"Steuertarif","type":1},{"key":"L06K070301020202","name":"Holding","type":2},{"key":"L06K070302010107","name":"Wertschöpfung","type":2},{"key":"L04K11070601","name":"Steuerausweichung","type":2},{"key":"L05K1002020102","name":"internationale Verhandlungen","type":2},{"key":"L05K0701020304","name":"Handel mit Agrarerzeugnissen","type":2},{"key":"L07K07010204040101","name":"Cassis-de-Dijon-Prinzip","type":2},{"key":"L06K160204020204","name":"Patentrecht","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-06-22T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-10-01T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2007-06-08T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1174431600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1191189600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"type":"speaker"}],"shortId":"07.3123","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Es wird hingewiesen auf die Stellungnahme der Schweiz vom März 2006, welche unter www.europa.admin.ch in der Rubrik \"Aktuelle Dossiers - Kantonale Unternehmungsbesteuerung\" abrufbar ist. Der Bundesrat vertritt weiterhin die Auffassung, dass die kantonalen Vorschriften zu den Gesellschaften mit besonderem Steuerstatus das Freihandelsabkommen nicht verletzen.<\/p><p>2.1. Gemäss den von den Kantonen gelieferten Daten für den Ressourcenausgleich NFA gab es in der Steuerperiode 2003 etwas über 20 000 Holding-, Verwaltungs- oder gemischte Gesellschaften. Eigentliche Wertschöpfungszahlen fehlen. Aufgrund von groben Schätzungen ist davon auszugehen, dass die  Anzahl der in diesen Gesellschaften Beschäftigten mindestens 150 000 beträgt. Aufgrund der verfügbaren Aufzeichnungen lässt sich nicht genau beantworten, wie viele dieser Gesellschaften schweizerisch und wie viele ausländisch beherrscht sind. Aufgrund von Schätzungen dürfte die Mehrheit jedoch schweizerisch beherrscht sein. Rund 15 Prozent der steuerbaren Gewinne dieser Gesellschaften entfallen auf Erträge aus inländischer Quelle und rund 85 Prozent auf Erträge ausländischer Herkunft. Vergleichszahlen von vor zehn Jahren sind nicht verfügbar.<\/p><p>2.2 Die Zahlen für die Kantone und Gemeinden bezüglich der Steuereinnahmen fehlen. Bei der direkten Bundessteuer beliefen sich die Einnahmen gemäss den von den Kantonen gelieferten Daten für den Ressourcenausgleich NFA in der Steuerperiode 2003 auf rund 1,8 Milliarden Franken, was 39 Prozent des gesamten Gewinnsteuerertrags aller juristischen Personen entspricht. Der Bundesrat macht keine spekulativen Berechnungen zu Steuererträgen von Kantonen und Gemeinden. Weil ein grosser Teil dieser Gesellschaften unter der Voraussetzung, dass Kantone und Gemeinden der Besteuerung die gleiche Bemessungsgrundlage zugrunde legen würden wie der Bund, nicht länger in der Schweiz bleiben dürfte, ist fraglich, ob die Steuererträge von Kantonen und Gemeinden überhaupt wachsen würden. Mit Sicherheit würde der Ertrag der direkten Bundessteuer abnehmen. Illusorisch ist auch die Annahme, diese Steuererträge würden weitgehend in die EU-Staaten fliessen.<\/p><p>3. Im Rahmen der Verhandlungen mit der OECD hat sich die Schweiz verpflichtet, in Revisionen von Doppelbesteuerungsabkommen bei Holdinggesellschaften im Sinne von Artikel 28 Absatz 2 des StHG Amtshilfe zur Durchsetzung des ausländischen Steuerrechts zu gewähren. Zudem hat sich die Schweiz verpflichtet, die sogenannte Fifty-fifty-Praxis aufzugeben und bei der Entschädigung konzerninterner Dienstleistungen die von der OECD festgelegten Grundsätze zur Festlegung konzerninterner Verrechnungspreise anzuwenden. Die aus den oben angeführten Zugeständnissen resultierenden Folgen für den Standort Schweiz lassen sich nicht beziffern. Sie wurden von der Wirtschaft und den Kantonen als tragbar bezeichnet.<\/p><p>4. Steuern verursachen bei Unternehmen administrativen Aufwand. Diese sogenannten Entrichtungskosten sind Teil der Steuerlast und somit standortrelevant. Die Gefahr, dass die Schweiz diesbezüglich ins Hintertreffen gerät, ist gering. Zum einen ist die Unternehmensbesteuerung in der Schweiz formell harmonisiert. Sie lehnt sich weitgehend an das Handelsrecht an (Massgeblichkeitsprinzip) und ist schon deshalb wenig aufwendig. Zum andern strebt die EU-Kommission zwar eine einheitliche Bemessungsgrundlage aller EU-Staaten an; die Arbeiten befinden sich jedoch noch auf technischer Ebene. Im Lichte des für Steuerfragen in der EU geltenden Einstimmigkeitsprinzips ist heute nicht abschätzbar, ob die Bestrebungen der EU-Kommission letztlich erfolgreich sein werden. Zudem läuft die Entwicklung teilweise in die andere Richtung, wie die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer (\"notional interest deduction\") in Belgien und Holland sowie  die Beschränkung des Schuldzinsenabzugs (sog. Zinsschranke) in Deutschland zeigen.<\/p><p>5. Im Moment werden nur zu Themen Verhandlungen geführt, die Teil oder direkte Folge der Bilateralen I\/II bzw. des politischen Übereinkommens vom Mai 2004 zum Abschluss der Bilateralen II sind (Media und Bildung). Das schweizerische Verhandlungsmandat zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien wurde am 23. Mai 2007 verabschiedet, vorbehältlich der Konsultationen der beiden APK und der Kantone. Die Verhandlungen über die Erneuerung des Forschungsabkommens wurden Ende Februar 2007 abgeschlossen. In den Bereichen Media, Bildung und Forschung waren bis jetzt keine Verzögerungen feststellbar. <\/p><p>6. Die Aktivitäten in den Bereichen Agrarfreihandel (inkl. der Anwendung des sogenannten Cassis-de-Dijon-Prinzips) mit der EU,  gegenseitige Anerkennung von Ursprungsbezeichnungen (AOC) sowie Galileo befinden sich derzeit in einem Explorationsstadium. Die Ergebnisse der Explorationen im Bereich Agrarfreihandel mit der EU werden dem Bundesrat in einem Bericht unterbreitet werden. Hinsichtlich der Voranmeldung bei der Zollabfertigung (\"24-Stunden-Regel\") bestehen beidseits Verhandlungsmandate für eine Anpassung des sogenannten Güterverkehrsabkommens Schweiz-EG von 1990. Betreffend die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) hat die Schweiz an der Sitzung des Gemischten Ausschusses vom 15. Dezember 2006 ihre Absicht bekräftigt, diese gemäss dem Landverkehrsabkommen ab 1. Januar 2008 anzuheben. Die Frage der patentrechtlichen Erschöpfung wird im Rahmen des Auftrags der eidgenössischen Räte (Motion 06.3633 der Kommission für Rechtsfragen NR) vom Bundesrat bis Ende Jahr beantwortet werden und ist nicht Gegenstand von Gesprächen mit der EU.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Diskussionen um den aktuellen Steuerstreit, den die EU mit der Schweiz ausgelöst hat, zeichnen sich durch einen Mangel an Fakten und viel Polemik aus. Zur Versachlichung der Diskussion bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:<\/p><p>1. Die EU-Kommission hat am 13. Februar 2007 mit einer Entscheidung auf die Argumente des Bundesrats reagiert. Wie beurteilt der Bundesrat diese Erwiderung der Kommission und insbesondere die Punkte 63 bis 72?<\/p><p>2. Der aktuelle Steuerstreit mit der EU betrifft die ungleiche Besteuerung von Geschäftserträgen, die Holding-, Verwaltungs-, Domizil- oder gemischte Gesellschaften im Inland und im Ausland erzielen. Gemäss Artikel 28 StHG haben die Kantone eine teilweise Steuerbefreiung von Geschäftserträgen aus dem Ausland zu gewähren: <\/p><p>2.1 Wie viele derartige Gesellschaften hat es in der Schweiz? Wie hoch ist die Wertschöpfung dieser Unternehmen in der Schweiz, und wie viele Beschäftigte weisen sie hierzulande auf? Wie viele dieser Gesellschaften sind schweizerisch und wie viele sind ausländisch beherrscht, und wie hoch sind die inländisch generierten Geschäftserträge und wie hoch die Erträge ausländischer Herkunft? Wie lauten die Vergleichszahlen von vor zehn Jahren? <\/p><p>2.2 Wie hoch sind die Steuereinnahmen, die Bund, Kantone und Gemeinden von diesen Gesellschaften erzielten? Wie gross wären die Steuererträge der Kantone und Gemeinden, wenn sie der Besteuerung die gleiche Bemessungsgrundlage zugrunde legen würden wie der Bund bei der direkten Bundessteuer?<\/p><p>3. Die Schweiz konnte 2003 nur knapp verhindern, aufgrund der in Artikel 28 StHG geregelten Steuerregimes von der OECD auf die schwarze Liste gesetzt zu werden. Welche Massnahmen hatte die Schweiz damals eingeleitet, und wie wirkten sich diese aus?<\/p><p>4. Die EU-Kommission unterstützt den Steuertarifwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten, bekämpft zugleich schädliche Steuerpraktiken und strebt eine einheitliche Bemessungsgrundlage in der Unternehmensbesteuerung aller EU-Staaten an. Damit soll u. a. der bürokratische Aufwand multinational tätiger Firmen gesenkt werden. Hat dies Folgen für die Schweiz im internationalen Standortwettbewerb? Droht die Schweiz mit ihrer Vielfalt an kantonalen Steuerregimes, die interkantonal tätige Unternehmungen zu beachten haben, ins Hintertreffen zu geraten? <\/p><p>5. Die Schweiz und die EU haben ein Interesse an konstruktiven Beziehungen. In welchen (aktuellen und geplanten) Verhandlungsdossiers tritt die Schweiz gegenüber der EU als Gesuchstellerin (\"demandeuse\") auf? In welchen Dossiers ist die EU \"demandeuse\"? Sind aufgrund des Steuerstreits Verzögerungen in den Gesprächen mit der EU spürbar?<\/p><p>6. Wie ist der Stand der Vorbereitungen folgender Dossiers: das Agrarfreihandelsabkommen, die gegenseitige Anerkennung von Ursprungsbezeichnungen (AOC), die 24-Stunden-Regel bei der Zollabfertigung, die Erhöhung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), die Vollmitgliedschaft der Schweiz beim europäischen Satellitennavigationssystem (Galileo-Agentur), eine Reziprozität bei der Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips und in der Frage der Patenterschöpfung (regionale Erschöpfung)?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Steuerstreit zwischen der EU und der Schweiz"}],"title":"Steuerstreit zwischen der EU und der Schweiz"}