﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20073179</id><updated>2023-07-27T21:26:51Z</updated><additionalIndexing>66;Bewilligung;Atomrecht;Vereinfachung von Verfahren;Bewilligung für Kraftwerk;Frist;Kernkraftwerk</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-03-22T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4716</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K17030201</key><name>Kernkraftwerk</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K17010104</key><name>Bewilligung für Kraftwerk</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1701010201</key><name>Atomrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503020801</key><name>Vereinfachung von Verfahren</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503020802</key><name>Frist</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010102</key><name>Bewilligung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-03-20T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2007-05-16T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2007-03-22T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-03-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2644</code><gender>m</gender><id>1233</id><name>Rutschmann Hans</name><officialDenomination>Rutschmann</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>07.3179</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Gemäss Bundesamt für Energie dauert das gesamte Bewilligungsverfahren für neue Kernkraftwerke (Rahmen-, Bau- und Betriebsbewilligung) bis zu 25 Jahre. Diese Schätzung entspricht bei Weitem nicht den gesetzlichen Tatsachen. Bei einer konsequenten Anwendung des KEG und einer straffen Führung durch die verantwortlichen Behörden ist es möglich, diese Dauer zu halbieren; dies, ohne Abstriche bei der Qualität des Verfahrens zu machen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Damit dieser Fahrplan eingehalten werden kann, müssen sowohl auf politischer als auch auf administrativer Seite die Weichen richtig gestellt werden. Konkret bedeutet dies, dass die Entscheidungsfindung von Bundesrat und Parlament innerhalb normaler Fristen abläuft. Der Bundesrat hat dabei einem Missbrauch des KEG durch politische Störmanöver entschieden entgegenzutreten. Auf administrativer Seite muss das kommende Eidgenössische Nuklear-Sicherheitsinspektorat die volle Unterstützung des UVEK geniessen. Konkret bedeutet dies, dass genügend Fachkräfte für die Prüfung der technischen Unterlagen vorhanden sein müssen und auch die Genehmigungen durch die Verwaltungsstellen kompetent und zügig abgehandelt werden. Die Schweiz als führende Industrienation kann es sich nicht leisten, dass einzelne taktische Manöver von Departementen und Ämtern dazu führen, dass die Stromversorgung gegen Ende des nächsten Jahrzehntes nicht mehr gewährleistet ist.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat zur Dauer der Bewilligungsverfahren bei der Realisierung eines neuen Kernkraftwerkes bereits mehrere parlamentarische Vorstösse beantwortet. Wir verweisen insbesondere auf die Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion 06.3689, "Bundesrat und Elektrizitätswirtschaft. Notwendige Zusammenarbeit", die Motion Keller 06.3704, "Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung", die Interpellation Rutschmann 06.3759, "Bewilligungsdauer für Kernkraftwerke", die dringliche Interpellation der freisinnig-demokratischen Fraktion 07.3021, "Schliessung der ideologisch mitverursachten Stromversorgungslücke", die dringliche Interpellation Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 07.3023, "Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für neue Kernkraftwerke. Konsequente Anwendung der bestehenden Gesetze".&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Länge des Verfahrens ist im Wesentlichen Folge der gesetzlichen Ausgestaltung der Bewilligungsverfahren. Nach dem neuen Kernenergiegesetz braucht es für die Realisierung eines neuen Kernkraftwerkes eine Rahmen-, eine Bau- und eine Betriebsbewilligung. Das Bundesamt für Energie rechnet mit einem Zeitbedarf von 16 bis 18 Jahren (vgl. Antwort des Bundesrates vom 9. März 2007 zur Interpellation Rutschmann 06.3759).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus heutiger Sicht ist die Betriebsaufnahme eines neuen Kernkraftwerkes bis spätestens 2018 kaum möglich. Zeitbestimmend für die Verfahrensdauer innerhalb der bestehenden Gesetzgebung sind insbesondere die Qualität der Gesuchsunterlagen, die sicherheitstechnische Begutachtung, der Einbezug von Kantonen und Nachbarstaaten, das fakultative Referendum gegen eine Rahmenbewilligung, die Einsprache- und Beschwerdemöglichkeiten sowie die Verfügbarkeit genügender Ressourcen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat kennt die Personalsituation im Bundesamt für Energie sowie den Bedarf; er wird alle denkbaren Möglichkeiten einer personellen Verstärkung prüfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 den Ersatz von Kernkraftwerken als notwendig erachtet. Gleichzeitig hat er das UVEK u. a. beauftragt, bis Ende 2007 zu prüfen, inwieweit die Bewilligungsverfahren im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen beschleunigt werden können. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, ob eine Überlappung der Bewilligungsverfahren möglich wäre und welche zeitlichen Auswirkungen dies hätte. Da die Entscheidung über Möglichkeiten zur Beschleunigung noch aussteht, kann sich der Bundesrat im jetzigen Zeitpunkt noch nicht darauf festlegen und lehnt aus diesem Grund die Motion ab. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird aufgefordert, die bestehenden Gesetze (insbesondere das Kernenergiegesetz, KEG) so anzuwenden, dass die Inbetriebnahme eines neuen Kernkraftwerkes bis spätestens 2018 möglich ist.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Schnellstmögliche Anwendung der bestehenden Gesetze beim Bau neuer Kernkraftwerke</value></text></texts><title>Schnellstmögliche Anwendung der bestehenden Gesetze beim Bau neuer Kernkraftwerke</title></affair>