{"id":20073180,"updated":"2023-07-28T11:38:41Z","additionalIndexing":"66;52;Lagerung radioaktiver Abfälle;Bewilligung;Kernenergie;Sachplan;Vereinfachung von Verfahren;radioaktiver Abfall;Frist","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-03-22T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4716"},"descriptors":[{"key":"L05K0601020302","name":"Lagerung radioaktiver Abfälle","type":1},{"key":"L04K06010109","name":"radioaktiver Abfall","type":1},{"key":"L05K0806010102","name":"Bewilligung","type":1},{"key":"L05K0503020801","name":"Vereinfachung von Verfahren","type":1},{"key":"L03K170301","name":"Kernenergie","type":1},{"key":"L05K0503020802","name":"Frist","type":2},{"key":"L04K01020412","name":"Sachplan","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-20T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2007-09-21T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1174518000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1237503600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2644,"gender":"m","id":1233,"name":"Rutschmann Hans","officialDenomination":"Rutschmann"},"type":"speaker"}],"shortId":"07.3180","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die vom BFE im Rahmen des Sachplanverfahrens dargelegten Termine für ein geologisches Tiefenlager sind weit von einer effizienten und praktikablen Umsetzung entfernt. Die Erfahrung zeigt, dass partizipative Verfahren, welche länger als vier bis fünf Jahre zum Abschluss brauchen, ein erfolgreiches Ergebnis der Verhandlungen gefährden könnten. Der Zeitplan des Sachplanes hat deshalb im Sinne einer effizienten Umsetzung und unter dem Aspekt, dass die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich im Inland entsorgt werden müssen (Art. 30 Abs. 2 KEG), so ausgestaltet zu werden, dass die Entscheide bezüglich der Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager von Bundesrat, Parlament und Volk spätestens im Jahre 2014 abgeschlossen werden können. <\/p><p>Um dieses Ziel zu erreichen, sind einerseits innerhalb des Bundesamtes für Energie (BFE), wie schon in der vom Bundesrat angenommenen Motion 06.3624 gefordert, die notwendigen Ressourcen für die rasche Abwicklung des Sachplanes bereitzustellen. Andererseits ist bei der Durchführung des Projektes zwingend darauf zu achten, dass ein Ausufern des Sachplanes verhindert wird: Ecktermine des Zeitplans sowie der Zeitbedarf haben deshalb verbindlich im Sachplan festgeschrieben zu werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Bei der Beantwortung der Dringlichen Interpellation \"Sofortige Inangriffnahme der notwendigen Schritte für ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle\" (07.3024) der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei hat der Bundesrat dargelegt, dass der Zeitpunkt für die Inbetriebnahme von geologischen Tiefenlagern vor allem technisch und finanziell begründet ist: Abgebrannte Brennelemente müssen abkühlen, bevor sie in ein Lager gebracht werden können. Studien der Betreiber zeigen, dass vor dem Jahr 2040 nicht genügend Abfälle für den Betrieb eines Lagers für hochaktive Abfälle zur Verfügung stehen. Eine frühe Einlagerung hätte massive Mehrkosten zur Folge (längere Betriebszeit des Lagers; zusätzliche Abfallbehälter, weil diese wegen der Wärmeentwicklung nur teilweise gefüllt werden können). Die grossen Mengen der schwach- und mittelaktiven Abfälle liegen heute noch nicht vor; sie fallen beim Rückbau der bestehenden Kernkraftwerke an.<\/p><p>Der Konzeptteil des Sachplans Geologische Tiefenlager soll ein kohärentes Vorgehen des Bundes in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, den betroffenen Nachbarstaaten, den Entsorgungspflichtigen und den weiteren Akteuren gewährleisten. Im Konzeptteil werden die Sachziele des Bundes sowie Verfahren und Kriterien festgelegt, nach denen das Auswahlverfahren durchgeführt wird. In einem mehrstufigen Verfahren wurde der Konzeptteil erarbeitet. Vom 15. Januar bis 20. April 2007 führte das UVEK gemäss Raumplanungsgesetz eine Anhörung durch und bot damit Gelegenheit zur Mitwirkung. Nach Prüfung sämtlicher Eingaben und nach einer letzten, noch anstehenden Bereinigung mit den Kantonen wird der Bundesrat über den Konzeptteil befinden. Damit stehen wichtige Entscheide zum Auswahlverfahren und zum Zeitplan noch aus. Der Bundesrat kann sich deshalb zum heutigen Zeitpunkt nicht festlegen und lehnt aus diesem formalen Grund die Motion ab. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat dem Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsantrag abzuändern.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat und die verantwortlichen Behörden werden aufgefordert, den Zeitplan für die Umsetzung des Sachplanes so zu konkretisieren und zu straffen, dass die Erteilung der Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager durch den Bundesrat bis spätestens 2012, ein allfälliger Volksentscheid bis spätestens 2014 abgeschlossen werden kann.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schnelle Inangriffnahme der notwendigen Vorarbeiten zum Bau eines Endlagers"}],"title":"Schnelle Inangriffnahme der notwendigen Vorarbeiten zum Bau eines Endlagers"}