{"id":20073207,"updated":"2023-07-27T19:11:49Z","additionalIndexing":"2811;rechtliche Vorschrift;Kanton;Verfahrensrecht;Entscheidungsprozess;Aufenthalt von Ausländern\/-innen;Gleichheit vor dem Gesetz;Papierlose\/r","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2517,"gender":"f","id":495,"name":"Menétrey-Savary Anne-Catherine","officialDenomination":"Menétrey-Savary"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-03-23T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4716"},"descriptors":[{"key":"L05K0506010402","name":"Papierlose\/r","type":1},{"key":"L04K05030101","name":"rechtliche Vorschrift","type":1},{"key":"L04K05030208","name":"Verfahrensrecht","type":1},{"key":"L04K05020304","name":"Gleichheit vor dem Gesetz","type":1},{"key":"L04K05060101","name":"Aufenthalt von 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Der Bundesrat begrüsst die von der Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA) geschaffene \"Arbeitsgruppe Sans-Papiers\". Auf Initiative der Arbeitsgruppe, die zusätzlich von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) unterstützt wird, haben sich zehn Kantonsregierungen und die Stadt Bern bereiterklärt, im Rahmen eines Pilotprojektes bei der Prüfung der von Sans-Papiers eingereichten Härtefallgesuche enger zusammenzuarbeiten. Sie wollen mit dieser Massnahme darauf hinwirken, dass die Kantone langfristig zu einer einheitlichen Anwendung der geltenden Kriterien gelangen. Der Bundesrat unterstützt diese Initiative, die im Bereich der Sans-Papiers zu einer erhöhten Transparenz geführt hat. Er erinnert aber daran, dass sich die Aufgaben der Arbeitsgruppe - unter Ausschluss jeder Entscheidungsbefugnis - auf die Vermittlung und die Information beschränkt. Es soll in diesem Zusammenhang auch keine neue Arbeitsgruppe geschaffen werden. Aufgrund des schweizerisch-föderalistischen Systems liegen die ausländerrechtlichen Zuständigkeiten in erster Linie bei den Kantonsbehörden. Die Bundesbehörden entscheiden nur nach einem positiven Vorentscheid des zuständigen Kantons. <\/p><p>2. Der Bundesrat befürwortet Massnahmen zur Harmonisierung der unterschiedlichen kantonalen Verfahren. Dazu gehört auch die Ausarbeitung eines Pilotprojektes, in dessen Rahmen die Kantone die Regularisierungsgesuche gemeinsam prüfen. Das Bundesamt für Migration (BFM) befolgt die im Rahmen des Pilotprojektes abgegebenen Empfehlungen, sofern diese die Anerkennung eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalls im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen. <\/p><p>3. Das Rundschreiben BFM vom 17. September 2004 ist durch die neue Weisung des BFM vom 21. Dezember 2006 zur Praxis bei der Anwesenheitsregelung von ausländischen Personen in schwerwiegenden persönlichen Härtefällen ersetzt worden. In dieser Weisung werden die Kriterien festgelegt, die darüber entscheiden, ob die Behörden im Einzelfall auf das Gesuch eintreten und prüfen können, ob ein konkreter Härtefall vorliegt. Die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Härtefalls werden restriktiv gehandhabt, damit nicht Personen begünstigt werden, welche die geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen missachten. Die Praxis des BFM steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtws und des Bundesverwaltungsgerichts; beide Gerichte stellen die Kriterien, welche das BFM für die Prüfung von Gesuchen um Ausnahme von den Begrenzungsmassnahmen festgelegt hat, nicht infrage. Eine Überprüfung der Kriterien ist nicht geplant. Die gegenwärtig angewandte Praxis hat sich bewährt. <\/p><p>4. Der Bundesrat spricht sich gegen eine Amnestie für illegal anwesende Arbeitnehmende aus. Er schliesst aber die Prüfung des jeweiligen Einzelfalles nicht aus, wenn die betroffene Person sich in einer Lage befindet, die einen schwerwiegenden persönlichen Härtefall darstellt. Er hat diese Haltung anlässlich zahlreicher parlamentarischer Vorstösse, die zu diesem Thema eingereicht wurden, verteidigt und sie auch im Zuge der Arbeiten zum Ausländergesetz (AuG) bekräftigt. Volk und Parlament haben die Politik des Bundesrates gutgeheissen. Das neue Ausländergesetz will die Zulassung ausländischer Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit von Mitgliedstaaten der EU oder der Efta besitzen, auf qualifizierte Arbeitskräfte beschränken, die im schweizerischen Arbeitsmarkt tatsächlich benötigt werden und sich dauerhaft zu integrieren vermögen. Eine nachgiebige Haltung der Behörden gegenüber illegal anwesenden Arbeitskräften würde diesem Ziel zuwiderlaufen. Sie würde Ausländerinnen und Ausländer dazu verleiten, die geltende Gesetzgebung zu umgehen, um eine nachträgliche Regelung ihrer gesetzeswidrigen Situation zu erwirken. Anderseits kämpft der Bundesrat gegen die Schwarzarbeit. Entsprechend sieht das neue Ausländergesetz härtere Sanktionen gegenüber Arbeitgebern vor, die ausländischen Personen ohne Aufenthaltsbewilligung eine Erwerbstätigkeit verschaffen. Diese Massnahmen zielen nicht nur auf die Bekämpfung des Schwarzarbeitsmarktes ab. Sie sollen auch die ausländischen Arbeitskräfte vor Missbrauch schützen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Anlässlich eines Runden Tisches, den die \"Plattform Sans-Papiers\" am 13. Dezember 2002 organisierte, schlug der Präsident der Eidgenössischen Ausländerkommission (EAK), Francis Matthey, die Schaffung einer Arbeitsgruppe vor, welche die Kantone bei Legalisierungsbestrebungen unterstützt. Diese Arbeitsgruppe \"Sans-Papiers\", in der auch die \"Plattform\" vertreten ist, trat 2005 erstmals zusammen. Im März 2006 stellte die Arbeitsgruppe ihren ersten Bericht vor, in dem sie auf verschiedene Schwierigkeiten aufmerksam machte. Aus diesem Grund fordern wir den Bundesrat zur Beantwortung der folgenden Fragen auf:<\/p><p>1. In einer Motion (03.3285) habe ich auf die uneinheitliche Praxis der Kantone im Umgang mit Gesuchen um Legalisierung aufmerksam gemacht und die Schaffung eines zentralen Beratungszentrums gefordert. In seiner Stellungnahme zu dieser Motion hat der Bundesrat bereits die Einrichtung der erwähnten Arbeitsgruppe der EAK angekündigt. Gleichzeitig liess der Bundesrat durchblicken, dass diese Gruppe die damals von mir angesprochenen Fragen klären könnte. Teilt der Bundesrat diese Ansicht nach wie vor? Schätzt und unterstützt er die Arbeit der Arbeitsgruppe?<\/p><p>2. Die Gruppe hat mit elf Kantonen ein Pilotprojekt zur gemeinsamen Abklärung von Gesuchen um Legalisierung ausgearbeitet. Diese Abklärung basiert auf einem Kriterienkatalog und soll dazu beitragen, dass die kantonalen Praktiken auf diesem Gebiet vereinheitlicht werden. Ist der Bundesrat bereit, dieses Pilotprojekt zu unterstützen und die von den Kantonen abgegebenen Empfehlungen zu berücksichtigen?<\/p><p>3. Die Arbeitsgruppe ist der Ansicht, dass die Weisungen im Rundschreiben des Bundesamts für Migration (BFM) vom 17. September 2004 es zulassen, den Status einer weitaus grösseren Zahl von Sans-Papiers zu legalisieren, als dies heute der Fall ist. Die Gruppe kommt allerdings zum Schluss, dass eine gewisse Anzahl von Dossiers zwar alle Kriterien erfüllt, aber trotzdem nur geringe Chancen auf Erfolg hat. Der Grund für diesen Sachverhalt ist die Tatsache, dass das BFM die Rechtsprechung des Bundesgerichtes anwendet; diese steht aber im Widerspruch zu den Kriterien, welche das BFM selbst definiert hat. Wie kann der Bundesrat diese widersprüchliche Praxis rechtfertigen? Versteht er, dass die Mitglieder der Arbeitsgruppe das Gefühl haben, in eine Sackgasse geraten zu sein?<\/p><p>4. Die Arbeitsgruppe ist sich zwar bewusst, dass das Stimmvolk das Ausländergesetz angenommen hat und dass dieses Gesetz keine Bestimmung enthält, die eine Legalisierung des Status von Sans-Papiers erleichtern würde. Weil sie einen \"dringenden Handlungsbedarf\" feststellt, hat sich die Gruppe trotzdem an das BFM gewandt. Sie hält fest, dass unser Land Sans-Papiers \"als Arbeitskraft offensichtlich braucht\", und sie gibt zu bedenken, dass das Leugnen des Problems \"die Haltung von Gesellschaft und Staat gegenüber den Sans-Papiers unglaubwürdig und heuchlerisch erscheinen\" lässt. Teilt der Bundesrat diese Einschätzung? Welche Lösungen schlägt er vor, damit Sans-Papiers nicht weiterhin in der Illegalität leben müssen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Sans-Papiers. Stecken wir in der Sackgasse?"}],"title":"Sans-Papiers. Stecken wir in der Sackgasse?"}