{"id":20073216,"updated":"2023-07-28T07:21:28Z","additionalIndexing":"55;landwirtschaftliche Produktionsumstellung;Agrarpolitik (speziell);Agrarreform;Erhaltung der Landwirtschaft;Agrarstrukturpolitik","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2502,"gender":"m","id":478,"name":"Joder Rudolf","officialDenomination":"Joder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-03-23T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4716"},"descriptors":[{"key":"L04K14010302","name":"Agrarpolitik (speziell)","type":1},{"key":"L04K14010402","name":"Agrarstrukturpolitik","type":1},{"key":"L05K1401030204","name":"Agrarreform","type":1},{"key":"L05K1401040104","name":"landwirtschaftliche Produktionsumstellung","type":2},{"key":"L06K140103020601","name":"Erhaltung der Landwirtschaft","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-20T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2007-05-30T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1174604400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1237503600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2497,"gender":"m","id":473,"name":"Hassler Hansjörg","officialDenomination":"Hassler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2529,"gender":"m","id":506,"name":"Scherer Marcel","officialDenomination":"Scherer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2408,"gender":"m","id":344,"name":"Oehrli Fritz Abraham","officialDenomination":"Oehrli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2372,"gender":"m","id":307,"name":"Brunner Toni","officialDenomination":"Brunner Toni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2347,"gender":"m","id":264,"name":"Weyeneth Hermann","officialDenomination":"Weyeneth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2399,"gender":"m","id":336,"name":"Kunz Josef","officialDenomination":"Kunz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2502,"gender":"m","id":478,"name":"Joder Rudolf","officialDenomination":"Joder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"07.3216","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der Bundesrat verfolgt seit sechzehn Jahren eine Reformpolitik in der Landwirtschaft in Vierjahresschritten. Er treibt damit die ohnehin laufende Strukturbereinigung voran, setzt die Bauernbetriebe unter starken Druck und versucht in vorauseilendem Gehorsam, die Landwirtschaft der europäischen und globalen Entwicklung, namentlich in Zusammenhang mit der WTO, anzupassen. Mit diesen in hoher Geschwindigkeit vorangetriebenen Reformen besteht die Gefahr, dass die verfassungsmässigen Aufgaben der Landwirtschaft ausgehöhlt werden. Es kann nicht sein, dass durch das Vorgehen des Bundesrates der Landwirtschaft immer weniger ermöglicht wird, ihre Aufträge im Dienste der Bevölkerung zu erfüllen; dies umso mehr, als sich die Lage in Bezug auf die Liberalisierung der Märkte für landwirtschaftliche Produkte im Rahmen der WTO nicht so schnell entwickelt, wie es vom Bundesrat erwartet und beurteilt wird.<\/p><p>Hinzu kommt, dass mit der erwähnten hohen Reformgeschwindigkeit der Bund bzw. der Gesetzgeber nicht mehr als verlässlicher Partner erscheint bezüglich der von der Landwirtschaft vorzunehmenden Investitionen und Neuausrichtungen. Es ist unbestritten, dass es in der Landwirtschaft weiterer Strukturreformen bedarf. Diese sind jedoch im Gange. Es besteht keine Notwendigkeit, diese zusätzlich anzutreiben. Eine Verlangsamung des Reformtempos drängt sich daher auf.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Seit Inkrafttreten der neuen Verfassungsgrundlage für die Landwirtschaft (Art. 104 BV) am 9. Juni 1996 hat der Bundesrat dem Parlament Reformvorschläge in drei Etappen vorgelegt. Der Gesetzgeber ist jeweils der Stossrichtung des Bundesrates gefolgt und hat die entsprechenden Gesetzesanpassungen vorgenommen. Mit der \"Agrarpolitik 2002\" wurden die Preis- und Absatzgarantien aufgehoben und wurde der ökologische Leistungsnachweis als Bedingung für die Direktzahlungen eingeführt. Mit der \"Agrarpolitik 2007\" entschied das Parlament, die Milchkontingentierung ab 2009 auslaufen zu lassen und die Versteigerung der Importkontingente für Fleisch einzuführen. Auch die Kernelemente der Botschaft zur \"Agrarpolitik 2011\" (Abschaffung der Exportsubventionen, Umlagerung von Marktstützungsmitteln zu den Direktzahlungen und Senkung des Grenzschutzes für Getreide und Futtermittel) haben beide Räte grundsätzlich gutgeheissen.<\/p><p>Die bisherigen Reformetappen haben die Erfüllung des Verfassungsauftrages nicht beeinträchtigt. In der Botschaft zur \"Agrarpolitik 2011\" (06.038, S. 6358ff.) hat der Bundesrat eine ausführliche Bilanz gezogen. Insbesondere mithilfe der Direktzahlungen konnte eine vielfältige Kulturlandschaft erhalten und die ökologische Bilanz verbessert werden. Das Produktionsniveau ist sogar leicht gestiegen, sodass der Selbstversorgungsgrad trotz der wachsenden Bevölkerung stabil geblieben ist. Der Beitrag der Landwirtschaft zur dezentralen Besiedlung nimmt zwar infolge der technischen Entwicklung ab, ist aber in abgelegenen Gebieten nach wie vor wesentlich.<\/p><p>Unabhängig von den Entwicklungen in der WTO gibt es gute Gründe für die Reform: Heute erhalten die Schweizer Landwirte für ihre Produkte jährlich gegen 3 Milliarden Franken mehr, als sie für die gleiche Produktion unter EU-Bedingungen erhalten würden. Mit den Direktzahlungen werden sie ebenfalls deutlich stärker unterstützt als die Bauern in der EU. Dementsprechend haben sich in unserer Landwirtschaft und in den ihr vor- und nachgelagerten Stufen Strukturen gebildet, die hohe Kosten verursachen. Bei agrarpolitisch bedingten Mehrkosten für Konsumenten und Steuerzahler von mehreren Milliarden Franken ist es eine Pflicht des Bundesrates, eine Agrarpolitik zu verfolgen, welche die vorhandenen Potenziale zur Kostensenkung konsequent ausnutzt. Dies liegt auch im Interesse der Landwirtschaft. Je höher ihr Kostenniveau, umso verletzlicher ist sie gegenüber allfälligen Marktöffnungen. Ausserdem hat der Bundesrat stets auf ein sozial verträgliches Reformtempo geachtet. Bei einem Strukturwandel von 2,5 Prozent pro Jahr kann davon ausgegangen werden, dass das Einkommen im Durchschnitt pro Betrieb etwa stabil bleibt. Wenn der Gesetzgeber diesen Reformdruck weder erhöht noch reduziert, bleibt er ein verlässlicher Partner im Hinblick auf Investitionen und Neuausrichtung der Betriebe.<\/p><p>Das Ziel des Motionärs, stabilere wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft zu schaffen, würde mit seinem Vorschlag nicht erreicht. Die Häufigkeit der Gesetzesanpassungen hat keinen direkten Einfluss auf die Reformgeschwindigkeit. Das Reformtempo wird im Wesentlichen durch die vom Grenzschutz abhängige Entwicklung des Preisniveaus und durch die vom Parlament bewilligten finanziellen Mittel bestimmt.<\/p><p>Die Annahme der Motion käme einem wiederkehrenden Moratorium für Gesetzesanpassungen während jeweils acht Jahren gleich. Dies würde auch dann gelten, wenn vom bisherigen Vierjahresrhythmus abgewichen werden sollte. Auch von der Landwirtschaft gewünschte Anpassungen könnte der Bundesrat unter Umständen nicht rechtzeitig vorschlagen. Seine Handlungsfähigkeit würde unverhältnismässig eingeschränkt. Es erscheint nach wie vor sinnvoll und zweckmässig, gleichzeitig mit den Rahmenkrediten die agrarpolitischen Massnahmen zu überprüfen und falls notwendig Gesetzesanpassungen vorschlagen zu können. Ist das Parlament der Meinung, eine Vorlage sei verfrüht, kann es entsprechende Entscheide fällen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Unter Beibehaltung des Vierjahresturnus beim landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen (Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft) wird der Bundesrat verpflichtet, künftig höchstens alle acht Jahre eine neue Vorlage für eine gesetzliche Anpassung der Agrarpolitik zu präsentieren.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Agrarreformtempo drosseln"}],"title":"Agrarreformtempo drosseln"}